Landespolitik

Hessen-FDP für Wählen übers Internet

Üppige Wahlzettel sollen die Wähler künftig zu Hause sichten können, wie die FDP meint

Üppige Wahlzettel sollen die Wähler künftig zu Hause sichten können, wie die FDP meint

18. August 2006 Die hessische FDP will das Kommunalwahlrecht vereinfachen und dazu unter anderem die Stimmabgabe per Internet ermöglichen. Außerdem sollten die Wähler den Wahlzettel bereits vor der Wahl zugeschickt bekommen und ihn zu Hause ausfüllen können, sagte der FDP-Landesvorsitzende und Fraktionschef im Landtag, Jörg- Uwe Hahn, am Freitag in Wiesbaden. Ziel der Vorschläge sei es, die Beteiligung an den Kommunalwahlen attraktiver zu machen und die Wahlbeteiligung anzuheben.

Die Beteiligung an den Kommunalwahlen am 26. März dieses Jahres hatte den historischen Tiefstwert von 45,8 Prozent erreicht. Die FDP hat laut Hahn vier Änderungen zum Wahlrecht in Gesetzesform vorgelegt. Vorbilder für zwei der Vorschläge gibt es in anderen Ländern. So werden laut Hahn in Baden-Württemberg bereits seit 50 Jahren die Wahlzettel den Wählern zugeschickt. Die Wahlmöglichkeit per Internet gibt es laut Hahn in Estland, wo sie im Oktober 2005 erstmals erprobt wurde.

In Ruhe kumulieren und panaschieren

Das Verschicken der Wahlzettel an die Bürger bietet nach Ansicht Hahns die Chance, die komplizierten Möglichkeiten des Kumulierens (Stimmhäufeln) und Panaschierens (Verteilen der Stimmen auf verschiedene Listen) in Ruhe zu nutzen. Der hohe Anteil von Briefwählern in Hessen zeige, daß Bürger dieses Verfahren wünschen.

Nach Ansicht der FDP sollte zudem auf den Stimmzetteln neben den Namen der Kandidaten auch deren Wohnort, das Alter und der aktuell ausgeübte Beruf genannt werden. Dann könnten sich die Wähler ein besseres Bild von den Kandidaten machen. Außerdem will die FDP direkt gewählten Landräten und Bürgermeistern die Kandidatur für ein Kommunalparlament verwehren. So könnten „Scheinkandidaturen“ von Kandidaten verhindert werden, die ein Mandat gar nicht ernsthaft anstreben, erklärte Hahn. Ausnahmen will er nur zulasen, wenn die Kandidaten vor der Wahl unwiderruflich erklären, im Fall ihrer Wahl ihr Amt niederzulegen.

Text: dpa
Bildmaterial: dpa/dpaweb

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