Kommentar

Nicht auf Bewährung

Von Jens Joachim

Wegen Volksverhetzung verurteilt: Marcel Wöll

Wegen Volksverhetzung verurteilt: Marcel Wöll

07. August 2007 Marcel Wöll, der nassforsche Landeschef der NPD, hat offenbart, wes Geistes Kind er ist. Der mehrfach wegen Körperverletzung vorbestrafte Rechtsextremist, Abgeordneter im Wetterauer Kreistag und Mitglied des Butzbacher Stadtparlaments, stellte mit seinen Äußerungen, für die er nun verurteilt wurde, zugleich unter Beweis, dass seine Partei nicht dem demokratischen Grundkonsens dieses Staates gerecht wird.

Bislang hat sich der 24 Jahre alte Schreinergeselle wie ein Chamäleon verhalten. Bundesweit profilierte sich der aus der rechtsextremen Kameradschaftsbewegung stammende Wöll bei Kundgebungen und Demonstrationen mitunter auch als schlagkräftiger Organisator und Wortführer. Zunehmend trat er jedoch in den vergangenen Monaten als angeblicher Unterstützer von Bürgeranliegen auf und präsentierte sich zuletzt immer häufiger bieder und eloquent.

Beträchtliches Vorstrafenregister

Im Kreise seiner Genossen

Im Kreise seiner Genossen

Die Maske des Biedermanns hat Wöll in den vergangenen Jahren schon häufiger fallengelassen. Wegen Körperverletzung mehrfach verurteilt, wurde dem zweifachen Familienvater vom Friedberger Amtsrichter sein inzwischen beträchtliches Vorstrafenregister wie ein Spiegel vorgehalten. Nachdem er bereits zweimal zu Bewährungsstrafen verurteilt worden sei, sei eine Änderung seines Verhaltens nicht zu erwarten, prognostizierte der Richter. Vor allem deshalb wurde Wöll wegen Volksverhetzung zu vier Monaten Haft verurteilt – ohne Bewährung.

Zwar hat Wöll im März mit seinen Äußerungen über Schülerfahrten zu „Stätten des sogenannten nationalsozialistischen Terrors“ den Holocaust nicht explizit geleugnet, seine Zusatzbemerkung, bei den Fahrten werde „Gehirnwäsche“ betrieben, lässt jedoch nur den Schluss zu, ebendies habe er zum Ausdruck bringen wollen.

Nicht bewährt hat sich die Strategie der Verteidiger, Wöll als unerfahrenen Politamateur darzustellen. Weil er bereits ausreichend politische Erfahrungen gesammelt habe, hätte er wissen müssen, dass er sich strafbar mache, hielt ihm der Richter vor. Als Staatsbürger hat Wöll sich bislang nicht bewährt. Sollte das Urteil Bestand haben, wird er im Gefängnis genügend Zeit zum Nachdenken haben.

Text: F.A.Z.
Bildmaterial: AP, ddp, dpa

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