Krise des Autobauers

Insolvenz könnte auch Chance für Opel sein

Von Helmut Schwan, Rüsselsheim

Noch ist der Lack nicht ab bei Opel

Noch ist der Lack nicht ab bei Opel

04. März 2009 Wie sich die Stimmen gleichen: Der Auftritt des SPD-Kanzlerkandidaten Frank-Walter Steinmeier vergangene Woche im Rüsselsheimer Opelwerk erinnerte in der Tonlage stark an den seines Mentors Gerhard Schröder 1999 in Frankfurt. Auch damals erschien die Insolvenz des traditionsreichen Baukonzerns Philipp Holzmann AG als unvorstellbare Katastrophe.

Der Kanzler eilte herbei, verhandelte zwei Stunden mit den Banken über Staatsbürgschaften für weitere Darlehen und ließ sich dann an der Taunusanlage von mehreren hundert Arbeitern als Retter feiern: „Liebe Freunde, wir haben es geschafft.“

Gegen ein staatlich abgesichertes „Weiter so“

Nur drei Jahre später kappten die Finanzinstitute die Kredite, Holzmann war pleite, 250 Millionen Mark Steuergeld waren verloren. Die Folgen der Insolvenz waren freilich längst nicht so dramatisch, wie sie Politik und Gewerkschaften ausgemalt hatten. Rund 70 Prozent der mehr als 10 000 Arbeitsplätze wurden erhalten, und vor allem profitierten mittelständische Bauunternehmen. Sie hatten unter den Dumpingangeboten Holzmanns gelitten, die durch die Kredite weiter möglich waren.

Eine Insolvenz des deutschen Autobauers könnte nun ebenfalls mehr Chancen bieten als ein durch Staatshilfen abgesichertes „Weiter so“, gibt die Kronberger Rechtsanwältin Angelika Amend zu bedenken. Das gelte umso mehr, als höchst ungewiss sei, welches Schicksal der wankende Mutterkonzern General Motors in Detroit erleide und welche Konsequenzen daraus für seine Tochter Opel resultierten. Amend verfügt als Insolvenzverwalterin über langjährige und reichhaltige Erfahrung bei der Sanierung angeschlagener Unternehmen. Nach Lehrjahren in der Kanzlei des AEG-Konkursverwalters Wilhelm Schaaf machte sie sich Anfang der neunziger Jahre selbständig.

GM hätte auch im Insolvenzverfahren Ansprüche

Zumindest würde laut der Juristin das Insolvenzverfahren mit einem Schlag die Verflechtungen zwischen Opel und GM lösen, die Altgesellschafter dürften nicht mehr mitreden. Und man müsse auch nicht mehr befürchten, was derzeit die größte Sorge der Bundesregierung ist, dass Detroit einen Teil der 3,3 Milliarden Euro „Staatshilfe“ in die eigene Kasse leite.

GM hätte dann freilich auch im Insolvenzverfahren einen Anspruch auf Zahlungen für nachweislich erbrachte Leistungen, etwa aus den sämtlich GM gehörenden Patenten, Lizenzen oder wegen der Nutzung des europaweiten Vertriebsnetzes. Ein Insolvenzverwalter hat nach dem Gesetz den Auftrag, das Unternehmen im Kern zu erhalten und fortzuführen. Er ist dabei gleichermaßen Gläubigern und Arbeitnehmern verpflichtet.

Möglichkeit Teile von Opel zu retten

Seit Ende der neunziger Jahre aus dem Konkursrecht das neue Insolvenzrecht wurde, hat der vom Gericht eingesetzte Verwalter weitaus mehr Möglichkeiten zu gestalten. So kann er in einem Insolvenzplan mit den Gläubigern vereinbaren, wie zumindest Teile des Unternehmens, womöglich unter Beteiligung von Investoren, zu retten seien.

Weil die Politik sich derzeit noch schwertut, auf den Sanierungsplan zu reagieren, den die Opel-Geschäftsführung am Freitag vorgelegt hat, erwartet Amend vorerst nicht, dass ein Antrag auf Insolvenz als Ausweg gesucht wird. Sie schließt hingegen nicht aus, dass Ende des Monats, wenn die von der amerikanischen Regierung gewährte Finanzhilfe womöglich wieder verbraucht ist, die GM-Führung noch intensiver als bisher darüber nachdenkt, sogenannten Gläubigerschutz nach amerikanischem Recht zu beantragen.

Realistische Einschätzung müsse im Vordergrund stehen

Die Folgen einer solchen Lösung wären nach Ansicht der Kronberger Juristin für die GM-Tochter Opel erheblich. Die amerikanischen Behörden würden danach vermutlich nur noch sehr restriktiv den Abfluss von Mitteln ins Ausland zulassen; Opel stünde vor der Schwierigkeit, in sehr kurzer Zeit eine unabhängiges Finanzsystem etablieren und sich immense liquide Mittel verschaffen zu müssen, um den Geschäftsbetrieb aufrecht zu erhalten.

Die Kronberger Insolvenzverwalterin stimmt mit ihrem Kollegen Frank Kebekus, Sprecher einer Vereinigung von Insolvenzverwaltern, daher überein, dass eine Bürgschaft von Bund und Ländern für Opel bei einer Sanierung unter gerichtlicher Aufsicht vermutlich besser angelegt wäre, als wenn damit weitere Kredite garantiert würden. Denn nur unter diesen strengen Bedingungen lasse sich unabhängig von politischen Rücksichten prüfen, welche Teile des Unternehmens erhalten und damit Arbeitsplätze auf Dauer gesichert werden könnten, sagt Amend.

Im Vordergrund müsse eine realistische Einschätzung stehen, in welcher Form Opel auch angesichts der erheblichen weltweiten Überkapazitäten zukunftsfähig sei. Dass General Motors in den nächsten Wochen die Opel-Geschäftsführung anweisen wird, wegen drohender Zahlungsunfähigkeit ein Insolvenzverfahren zu beantragen, ist laut Amend eher unwahrscheinlich. Der Blick auf Holzmann und in die Industriegeschichte lehre: „Konzerne mit Tradition sterben ganz langsam.“

Text: F.A.Z.
Bildmaterial: AP

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