Glücksspiel

Vorläufiges Aus für virtuellen Lottoschein

Von Thorsten Winter

Im Internet kann weiterhin getippt werden, aber nur bei privaten Vermittlern

Im Internet kann weiterhin getippt werden, aber nur bei privaten Vermittlern

07. November 2006 Glücksspieler müssen auf unbestimmte Zeit auf das Internetangebot von Hessen-Lotto verzichten. Wie lange das staatliche Unternehmen online keine Spielaufträge entgegennehmen wird, ist unklar. „Bis auf weiteres“ lautet die Leitlinie, wie eine Sprecherin sagte. Hessen-Lotto nimmt seit Montag abend auf seiner Internetseite keine Aufträge für die Zahlenlotterien, Sportwetten bei Oddset, Rubbellotto und Keno mehr an (Hessen-Lotto schaltet Online-Glücksspiele ab).

Auf diese Weise will das Wiesbadener Unternehmen dem vom Bundeskartellamt angedrohten Zwangsgeld entgehen; gleiches gilt für die meisten deutschen Lottogesellschaften. Das vorläufige Aus für den virtuellen Lottoschein, der in Hessen Mitte 2001 eingeführt worden war, hat schon zu ersten Protesten geführt. So berichtete die Sprecherin von Kritik aus Orten ohne eine Annahmestelle. Die Spieler dort hätten gerne online gewettet und fühlten sich nun benachteiligt. Jahrelang habe sich niemand an diesem Angebot gestört - bis sich das Bundeskartellamt eingeschaltet habe, klagte die Sprecherin von Hessen-Lotto.

Lottomarkt soll für private Anbieter geöffnet werden

Das Kartellamt streitet für eine Öffnung des Lottomarkts für private Anbieter. Zudem fordert es von den regional organisierten Gesellschaften, jeweils auch Spieler aus anderen Bundesländern zuzulassen. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat erst im Oktober eine Serie von Verfügungen der Wettbewerbshüter gegen den Deutschen Lotto- und Totoblock bestätigt. Diesen Beschluß wollen die staatlichen Anbieter vor dem Bundesgerichtshof anfechten. Dies hat Hessen-Lotto in einer am Montag auf seiner Internetseite veröffentlichten Kundeninformation hervorgehoben.

Die wirtschaftliche Bedeutung des Online-Glücksspiels ist bisher noch recht begrenzt. Bei Hessen-Lotto sind derzeit rund 75.000 Internet-Kunden registriert. Für das laufenden Jahr meldet der Anbieter jedoch einen Aufwärtstrend beim Online-Glücksspiel: Bis zur vergangenen Woche seien in diesem Segment knapp 13 Millionen Euro umgesetzt worden, dies nach 11,7 Millionen Euro im Jahr 2005, wie die Sprecherin sagte. Der Anteil an den Gesamterlösen sei aber lediglich auf 2,4 Prozent gestiegen. Den meisten Umsatz macht Hessen-Lotto folglich weiter in den Annahmestellen - in Bäckereien, Verbrauchermärkten und Tabakläden.

Trotz allem können hessische Lottospieler auch weiterhin im Internet tippen - und zwar über private Vermittler wie die Tipp24 AG. Das börsennotierte Unternehmen bietet die Teilnahme an fast allen staatlichen Lotterien an und verlangt nach eigenen Angaben dafür keine Sondergebühren von den Spielern, die ihren Einsatz mittels Bankeinzug, Kreditkarte oder Überweisung entrichten. „Sie können ihren Lottoschein bis kurz vor der Ziehung abgeben“, heißt es auf der Tipp24-Internetseite. Die Lottoscheine reicht das Unternehmen an staatliche Anbieter weiter, von denen es Provisionen für diese Vermittlungstätigkeit erhält.

Hessen-Lotto hofft auf Urteil des Bundesgerichtshofs

Mit Blick auf das eigene Internetangebot hofft Hessen-Lotto auf das Urteil des Bundesgerichtshofs. „Wenn es sich nicht auf einem anderen Weg vorher klärt“, sagte die Sprecherin. Sie verwies zudem auf den neuen Lotterie-Staatsvertrag, der am 13. Dezember von den Ministerpräsidenten der Länder verabschiedet werden soll und der nach den bisherigen Aussagen aus dem Kreis der Länder das staatliche Glücksspiel-Monopol festschreiben wird.

Ob sich die Ministerpräsidenten darauf verständigen werden, die Internetangebote der Lottogesellschaften des jeweiligen Landes auch für Spieler aus anderen Regionen zu öffnen,darüber mochten weder die Sprecherin von Hessen-Lotto noch ihr Kollege im Innenministerium gestern spekulieren. Bisher wurden die Postleitzahlen des Wohnsitzes dafür genutzt, externe Spieler zu identifizieren und abzuweisen.

Dabei können Mainzer schon jetzt etwa in Wiesbaden Lotto spielen - weil in der Annahmestelle der Wohnsitz meist nicht kontrolliert wird. Was im „Netz“ nach Auffassung des Lottoblocks nicht sein darf, ist in den Annahmestellen also durchaus möglich, wie Hessen-Lotto zugibt.

Text: F.A.Z., 08.11.2006
Bildmaterial: picture-alliance/ dpa

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