Hochschule

„Studiengebühr möglich“

Von Ralf Euler

Studiengebühren sind „sinnvoll und vertretbar”: Corts

Studiengebühren sind „sinnvoll und vertretbar”: Corts

10. April 2006 Die Einführung allgemeiner Studiengebühren in Hessen ist trotz eines Vorbehalts in der Landesverfassung grundsätzlich erlaubt. Zu diesem Ergebnis kommt der Berliner Staats- und Verwaltungsrechtler Christian Graf von Pestalozza nach Informationen der F.A.Z. in einem Rechtsgutachten für die Landesregierung in Wiesbaden.

Studiengebühren auch für das Erststudium seien insbesondere dann ohne Verfassungsänderung möglich, wenn die Studenten dafür ein Darlehen erhielten, das sie erst zurückzahlen müßten, wenn sie über ein ausreichendes Einkommen verfügten, urteilt der Professor der Freien Universität Berlin.

Die Expertise stärkt die Position von Wissenschaftsminister Udo Corts (CDU), der allgemeine Studiengebühren für „sinnvoll und vertretbar“ hält und in der Vergangenheit eine Summe von 500 Euro je Semester ins Gespräch gebracht hat. Bisher werden Gebühren nur für Zweitstudien und von Langzeitstudenten verlangt. Anlaß für das von der Staatskanzlei in Auftrag gegebene Gutachten war die Tatsache, daß Artikel 59 der hessischen Landesverfassung in der Frage der Zulässigkeit von Studiengebühren nicht eindeutig ist.

„Angemessenes Schulgeld“

Im ersten Satz heißt es dort, der Unterricht in allen öffentlichen Schulen und Hochschulen sei unentgeltlich, im vierten Satz wird dem Gesetzgeber aber die Möglichkeit eröffnet, ein „angemessenes Schulgeld“ zu erheben, sofern dies die wirtschaftliche Lage des Schülers und seiner Eltern zuließen.

Nach Pestalozza hat der Landtag trotz der engen Vorgaben der Verfassung, die in dieser Hinsicht weiter geht als jede andere Landesverfassung, erhebliche Gestaltungsspielräume. So seien beispielsweise auch Staffelungen und Nachlässe aus sozialen Gründen oder für besonders begabte Studenten möglich. Denkbar sei zudem eine Beschränkung auf Rahmensätze, bei denen die Entscheidung über die Höhe der Gebühren und darüber, für welche Studiengänge sie erhoben würden, den einzelnen Hochschulen überlassen blieben.

Anspruch auf ein Darlehen

Die FDP hatte in der vergangenen Woche angekündigt, sie werde einen Gesetzentwurf im hessischen Landtag einbringen, der den einzelnen Hochschulen ermöglichen soll, allgemeine Studiengebühren zu erheben. Die Senate der Hochschulen sollten darüber befinden, ob sie für einzelne oder alle Studiengänge Beträge in Höhe von maximal 500 Euro je Semester fordern.

Studenten hätten dann Anspruch auf ein zinsgünstiges Darlehen, mit dessen Tilgung erst nach dem Berufseintritt begonnen werden müßte. Eine ähnliche Regelung wird nach dem Ergebnis des Rechtsgutachtens nun wohl auch die CDU-Landesregierung anstreben. Eine Stellungnahme des Wissenschaftsministeriums war nicht zu erhalten.

Text: F.A.Z., 10.04.2006
Bildmaterial: F.A.Z. - Eilmes

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