Von Thomas Kirn
16. Juli 2008 Der Mitarbeiter der Justizvollzugsanstalt Darmstadt, der nach einer Gefangenenflucht 2007 fristlos entlassen worden war, soll von August an im Dieburger Gefängnis beschäftigt werden. Diesen Vergleich haben der 53 Jahre alte Handwerker und das Land Hessen als Arbeitgeber vor dem Landesarbeitsgericht in Frankfurt geschlossen. Der Elektromeister hatte einer Werkstatt mit mehr als 40 Gefangenen vorgestanden.
Die Kündigung nach der spektakulären Flucht hatte das Land damit begründet, dass der Werkstattleiter die Ausfahrt eines Lieferwagens vom Gefängnisgelände schriftlich genehmigt hatte, ohne zuvor die Gefangenen zu zählen, die den Wagen beladen hatten. Ein wegen Drogendelikten verurteilter Mann hatte die Gelegenheit ausgenutzt, sich in einer Transportkiste versteckt und war entkommen. Erst nach fünf Monaten wurde er ermittelt und zurückgebracht.
Das Arbeitsgericht Darmstadt hatte die fristlose Kündigung aufgehoben, weil sie für den seit 15 Jahren bewährten Mitarbeiter und Familienvater eine unangemessene Härte darstellte. Die nachträglich ausgesprochene ordentliche Kündigung scheiterte daran, dass der Personalrat nicht zugestimmt hatte. In der Verhandlung des Landesarbeitsgerichts wurde deutlich, dass beide Parteien hohe Risiken eingegangen wären, hätten sie den Arbeitsrechtsstreit weiterverfolgt.
Text: F.A.Z.