Hessen

Rechtsverstöße bei Honorarbescheiden

Von Brigitte Roth

29. Juni 2007 Ein von vielen Ärzten beklagtes Abrechnungsdesaster bei der Erstellung von Honorarbescheiden durch die Kassenärztliche Vereinigung (KV) ist im sozialpolitischen Ausschuss des Landtags in Wiesbaden in etlichen Punkten bestätigt worden. Dabei bezog sich Sozialministerin Silke Lautenschläger (CDU) auf die vorläufigen Ergebnisse einer vom Land in Auftrag gegebenen Sonderprüfung im Hause der KV, die im Februar begonnen hatte. Diese habe einige Rechtsverstöße ergeben.

Viele Ärzte, aber auch ganze Arztgruppen hatte sich an das Sozialministerium als Rechtsaufsichtsbehörde der KV gewandt und sich unter anderem über Honorareinbußen von bis zu 40 Prozent seit Einführung der neuen Gebührenordnung „EBM 2000 plus“ zum April 2005 beklagt. Nun sagte Lautenschläger, darunter seien Ärzte aller Fachrichtungen gewesen, obwohl die von den Krankenkassen zur Verfügung gestellten Beträge sogar leicht gestiegen seien.

Buchführung im Jahr 2005 „nicht sachgemäß“

Nach Darstellung Lautenschlägers ist die KV nicht ihrer Verpflichtung nachgekommen, „Ausgleichszahlungen“ in Höhe von 78,5 Millionen Euro für die Quartale zwei bis vier 2005 an Arztgruppen im Einzelfall zu überprüfen, die durch die neue Gebührenordnung besonders benachteiligt worden seien. Das sei ein klarer Rechtsverstoß.

Darüber hinaus fand das Landesprüfungs- und Untersuchungsamt im Gesundheitswesen laut Lautenschläger heraus, dass die KV offene Honorarforderungen gegenüber den Krankenkassen nicht mit Nachdruck verfolgt hat. Das sei vor allem deshalb nicht nachzuvollziehen, weil sich die KV schon mehrfach über zu niedrige Vergütungen beschwert habe. Die Außenstände gegenüber den Krankenkassen beliefen sich seit 2002 auf einen zweistelligen Millionenbetrag, so Lautenschläger. Hinter vorgehaltener Hand ist die Rede von 70 Millionen Euro.

Weil es nach Einführung der neuen Gebührenordnung zu Verzögerungen bei der Abrechnung gekommen sei, habe die KV zur Unterstützung einzelner Ärzte 17 Millionen Euro aus dem „Topf“ für zweckgebundene Rückstellungen genommen. Um diese Konten wiederaufzufüllen, habe jede Arztgruppe finanzielle Einbußen hinnehmen müssen. Wie die Ministerin weiter mitteilte, stießen die Prüfer für das Jahr 2005 auch auf eine nicht sachgemäße Buchführung. So müssten für verschiedene Arten von Rückstellungen getrennte Konten geführt werden. Das sei nicht geschehen, aufgrund der Sonderprüfung inzwischen aber korrigiert, äußerte Lautenschläger im sozialpolitischen Ausschuss.

SPD fordert Einsetzung eines Staatskommissars

Unmittelbar nach der Sitzung monierte Thomas Spies (SPD) in einer Presseerklärung: „Lautenschläger droht endlich damit, über die Anwendung weißer Salbe nachzudenken, wo inzwischen eine Notoperation nötig ist.“ Die Ministerin überlasse seit Monaten „gut zwei Milliarden Euro Versichertengelder“ sich selbst. Das sei ein Skandal, so der gesundheitspolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion. Er forderte, umgehend einen Staatskommissar in die Leitung der KV einzusetzen. Die Landesregierung müsse Verantwortung übernehmen, um eine gute, zeitgemäße und gerechte Honorarverteilung unter den Ärzten sicherzustellen.

Die gesundheitspolitische Sprecherin der CDU-Fraktion im Landtag, Anne Oppermann, entgegnete ebenfalls in einer Presseerklärung, dass Spies aus ideologischen Gründen Gefallen an einer Verstaatlichung der Ärzteschaft finde. Das passe zur Ausrichtung der „Ypsilanti-SPD“, gehe aber zu Lasten von Steuerzahlern und Ärzten.



Text: F.A.Z.
Bildmaterial: picture-alliance/ dpa

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