07. September 2007 Mit Fragen zum Rauchverbot in öffentlichen Gebäuden in Hessen können sich Bürger und Gastwirte seit diesen Freitag an ein Info-Telefon der Landesregierung wenden. Informationen zum Nichtraucherschutz bietet auch das Sozialministerium auf seiner Internetseite. Wir lassen Gastwirte und Bürger bei der Umsetzung des Gesetzes nicht alleine, erklärte Ministerin Silke Lautenschläger (CDU). Das Info-Telefon ist unter der Rufnummer 01 80/10 30 300 zu erreichen.
Der Landtag hat am Donnerstag ein weitgehendes Rauchverbot verabschiedet. Raucher müssen demnach in Hessen vom 1. Oktober an auf blauen Dunst in Gaststätten und anderen öffentlichen Gebäuden verzichten zum Schutz von Nichtrauchern. Die FDP lehnte das Gesetz ab und blieb dabei, den Gastwirten sollte die Entscheidung über Rauchen oder Nichtrauchen überlassen werden.
Höchstens an 21 aufeinander folgenden Tagen
Das Rauchverbot gilt in Behörden, Krankenhäusern, Sporthallen, Theatern, Kinos, Pflegeheimen, Flughäfen, Diskotheken und Gaststätten. Bei Verstößen drohen Geldbußen bis zu 2500 Euro. Viele Einrichtungen können aber abgetrennte Raucherzimmer einrichten.
Übrigens: Nicht nur in Bayern mit seiner Bierzelttradition darf trotz Nichtraucherschutzgesetz geraucht werden, sondern auch in Hessen. Das gilt allerdings nicht für Zelte, die für längere Zeit oder gar auf Dauer aufgestellt werden. Das Rauchverbot nach § 1 Abs. 1 gilt nicht in Festzelten, die nur vorübergehend, höchstens an 21 aufeinander folgenden Tagen an einem Standort betrieben werden, wenn die Betreiberin oder der Betreiber durch entsprechende Kennzeichnung das Rauchen erlaubt, heißt es im Gesetzestext. Das Rauchverbot in Gaststätten kann also nicht mit einem dauerhaft aufgebauten Festzelt umgangen werden.
Text: FAZ.NET mit lhe/dpa
Bildmaterial: dpa
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