Frankfurter Flughafen

„Nachtflugverbot“ in der Warteschleife

Von Helmut Schwan

25. März 2008 Das „Nachtflugverbot“ nach dem Ausbau des Frankfurter Flughafens, eines der zentralen Themen des Landtagswahlkampfes, bleibt vermutlich bis ins nächste Jahr unangetastet. So lange braucht nach eigener Schätzung der Hessische Verwaltungsgerichtshof allein schon dazu, um in den Eilverfahren eine erste Entscheidung zur Gültigkeit des rund 2500 Seiten umfassenden Planfeststellungsbeschlusses zu fällen. Gestern, kurz vor Ablauf der Frist, reichte die Lufthansa die Begründung ihrer Klage gegen diesen Teil des Planfeststellungsbeschlusses ein. Wie berichtet, macht der Konzern für die „Mediationsnacht“ zwischen 23 und 5 Uhr bis zum Jahr 2020 einen weitaus höheren Bedarf an Starts und Landungen geltend als die allen Fluggesellschaften zusammen zugebilligten 17.

Außerdem greift die Lufthansa nach Auskunft eines Sprechers die weiterreichende Begrenzung auf 150 Flugbewegungen in der Zeit zwischen 22 und 6 Uhr als zu kompliziert und intransparent an. Die Verpflichtung schließlich, Triebwerke aus Gründen des Lärmschutzes schon von Ende des Jahres 2009 an in speziellen Hallen zu testen, hält die Lufthansa, die zu rund zehn Prozent an der Fraport AG, der Betreiberin des Frankfurter Flughafens, beteiligt ist, in der Kürze der Zeit für nicht realisierbar.

Unter SPD-Führung striktes Flugverbot für „Mediationsnacht“?

In den insgesamt rund 260 Klagen von Kommunen, Anwohnern und Unternehmen gegen die ministerielle Genehmigung des Flughafenausbaus spielt das sogenannte Nachtflugverbot meist eine zentrale Rolle. Die Landespolitik wird an diesem Thema in den nächsten Monaten wohl nicht rühren. Wenigstens nicht, solange die sich abzeichnende geschäftsführende Landesregierung unter Ministerpräsident Roland Koch (CDU) im Amt bleibt. Für sie gibt es keinen Anlass, den Ende 2007 ergangenen Planfeststellungsbeschluss zu ändern. Selbst wenn sich im neuen Landtag eine Mehrheit fände, die die Regierung auffordern würde, die Empfehlung der Mediation zum Flughafenausbau aus dem Jahr 2001 zu verwirklichen und doch noch eine absolute Betriebsruhe in dieser Zeit zu verhängen, könnte das weiterhin federführende Wirtschaftsministerium dem kaum folgen.

Wie sehr es der CDU bei der Landtagswahl geschadet hat, dass entgegen früherer politischer Zusagen nach einem Ausbau des Frankfurter Flughafens nur ein eingeschränktes Nachtflugverbot herrschen soll, lässt sich nur schwer ermessen. Im Umkehrschluss bleibt es daher auch Spekulation, ob das Versprechen der SPD-Vorsitzenden Andrea Ypsilanti, eine von ihr geführte Landesregierung werde versuchen, ein striktes Flugverbot für die „Mediationsnacht“ anzuordnen, ihr genutzt hat. Die Juristen prüften das noch, lautete kurz vor der Wahl ihre Antwort auf Vorhalte, in einen Planfeststellungsbeschluss könne nach einem Regierungswechsel kaum mehr eingegriffen werden. Seither ist es ruhig geworden um das Nachtflugverbot. Ob es noch auf der Agenda der SPD steht, mit parlamentarischen Initiativen eine geschäftsführende Regierung mit Roland Koch (CDU) vor sich herzutreiben, könnte sich auf dem Parteitag der SPD am 29. März zeigen.

Interessen gegeneinander abzuwägen

Ein Beschluss des Landtages, der auf eine „Korrektur“ dieser Regelung im Sinne der Mediation dringt, wird aus verfassungsrechtlichen Gründen ins Leere laufen. Ein Planfeststellungsbeschluss lässt sich eben nicht allein wegen einer abweichenden politischen Überzeugung, sondern nur wegen geänderter rechtlicher oder sachlicher Gründe neu fassen. Plastischer wird dies, wenn man sich das Wesen dieses Verwaltungsaktes vor Augen führt: Ein Unternehmen hat beantragt, seinen Betrieb erweitern zu dürfen. Dieses Interesse und seine Bedeutung für die Entwicklung des Landes müssen gegen die Belastungen der Anwohner durch eine Kapazitätsausweitung um bis zu 40 Prozent abgewogen werden. Die Nachtflugregelung ist Teil eines solchen mühsamen Prozesses und kann nicht durch einen Beschluss des Landtags ersetzt werden.

Sollte ein solcher dennoch ergehen, was angesichts einer Mehrheit von SPD, Grünen und Linkspartei möglich wäre, könnte er lediglich den Appell zum Inhalt haben, die Nachtflugregelung noch einmal zu überdenken. Nur falls neue Erkenntnisse vorlägen, könnte das Ministerium aber vom erlassenen, sofort vollziehbaren Planfeststellungsbeschluss abweichen. Das kommt insbesondere in Betracht, wenn der Hessische Verwaltungsgerichtshof schon im Laufe der Prüfung erhebliche Bedenken gegen die Regelung erheben und das Wirtschaftsministerium auffordern würde, neue Gutachten etwa zur Entwicklung des Verkehrsaufkommens am Frankfurter Flughafen einzuholen. Die Behörde könnte dies auch unabhängig von Anstößen aus der Justiz tun, wenn sie zu der Auffassung gelangen würde, die bei der Flughafenplanung zugrunde gelegte Bedarfsanalyse sei fehlerhaft.

Gleichwohl muss eine mögliche Änderung des Nachtflugverbots für Gerichte nachvollziehbar sein. Das Argument, die Mediatoren hätten das vor sieben Jahren so gewünscht, beeindruckt Richter ebenso wenig wie der Wunsch, mit der neuen Regelung ein Wahlversprechen einzulösen.



Text: F.A.Z.
Bildmaterial: Wonge Bergmann

 

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