Schächten - Schlachten nach islamischem Brauch

Justiz

Schächten ausnahmsweise erlaubt

Das Bundesverwaltungsgericht hat das Schächten von Tieren trotz eines Verbots im Tierschutzgesetz erlaubt. Er hat einem Metzger aus Mittelhessen im Streit mit dem Lahn-Dill-Kreis recht gegeben, aber strenge Auflagen formuliert.

Lesermeinungen zum Beitrag

24. November 2006 09:19

Kleiner Meilenstein der Intergration

Ahmet Balkaya (maide4)

Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts muslimischen Schlachtern das Schächten zu erlauben, betrifft in der Lebenswirklichkeit der Muslime in Deutschland nicht nur ein oder zwei Opferfesttage im Jahr, und Muslime im Metzgerberuf. Dadurch, daß die Schächterlaubnis im Zusammenhang mit der Glaubenspflicht der Opferbringung einen Kernbestandteil islamischen Lebens berührt, kommt dieser Entscheidung große Bedeutung zu. Fleischkauf für Muslime ist immer mit der Unsicherheit verbunden, ob die islamischen Schlachtvorschriften eingehalten wurden, oder nicht. Das Schächten ist nur ein Punkt, das Gebet und die Schlachtung eines Tieres durch einen Muslim im Namen Allahs (cc) sind davon nicht trennbar. Das generelle Verbot des Schächtens für Muslime wurde als direkter negativer Eingriff in die Religion empfunden, und war Quelle von Unzufriedenheit. Derer gibt es noch einige, und dies ist ein Schritt in die richtige Richtung, um sie zu beseitigen. Diese Entscheidung hat meines Erachtens sogar einen höheren Stellenwert als Innenminister Schäubles Initiative mit der Islamkonferenz.

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24. November 2006 08:17

Religionsrechts bricht Grundgesetz! Ein fataler Fehler!

A. Malliki (a.malliki)


Folgt man diesem Richterspruch, so ist es in Zukunft legal, als Moslem seine Ehefrau rechtmäßig zu verprügeln - unter der Begründung der Religionsfreiheit.

Religionsrecht bricht also in Zukunft das Grundgesetz.

Dieser Richterspruch wird für unser Grundgesetz noch schwere Folgen haben.

Das Grundgesetz war dazu gedacht, dass es den Umgang der Bevölkerung untereinander regelt, als Recht für alle.

Jetzt wird die Religion über diese grundsätzliche Ordnung gestellt und kann als Präzedenzfall immer wieder angeführt werden.

Ein fataler Fehler der Bundesrichter!

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