Justiz

Der alltägliche Kampf um Hafterleichterungen

Von Ralf Euler

5500 Menschen sind in Hessen inhaftiert

5500 Menschen sind in Hessen inhaftiert

13. März 2006 Sein Amtsvorgänger strebte den „härtesten“ oder später den „konsequentesten“ Strafvollzug in Deutschland an, Jürgen Banzer hat sich nach eigenen Worten den „erfolgreichsten Vollzug“ zum Ziel gesetzt. Für den neuen hessischen Justizminister, der sein Amt im November vergangenen Jahres übernommen hat, sind Strenge und Resozialisierung kein Widerspruch.

Er wolle den Strafvollzug, falls die Länder diesen demnächst eigenständig regeln könnten, nicht neu definieren, sagt der CDU-Politiker, „Akzentverschiebungen“ zugunsten der Sicherheit in den 17 hessischen Gefängnissen halte er allerdings durchaus für sinnvoll.

Zu Banzers Konzept für die Justizvollzugsanstalten gehören auch großangelegte Durchsuchungen „ohne Vorwarnung“, als Ergänzung zu den regelmäßigen Kontrollen durch das Anstaltspersonal. So rückten jüngst in der Justizvollzugsanstalt Fulda 20 Männer der Sicherheitsgruppe Vollzug und des Sicherheitsdienstes der hessischen Gefängnisse an, die, unterstützt von fünf Polizeibeamten mit Rauschgift- und Sprengstoffspürhunden, sämtliche Zellen, die 67 dort untergebrachten Insassen und die Arbeitsstätten und Funktionsräume überprüften.

„Mißachtung gerichtlicher Entscheidungen“

Bei der Aktion wurden zwar weder Waffen, Funktelefone, Drogen oder Bargeld entdeckt, doch fanden sich nach Angaben des Justizministeriums mehrere Gegenstände, deren Besitz als „Verstoß gegen die Hausordnung“ gewertet werde. So seien eine Chipkarte für ein Handy, Medikamente, eine Nagelschere, ein manipuliertes Kleiderstangenrohr sowie ein selbstgebautes Tätowiergerät sichergestellt worden. 14 manipulierte oder defekte Elektrogeräte, Fernbedienungen und Joysticks würden genauer überprüft, bevor sie die Besitzer gegebenenfalls zurückerhielten.

In den vergangenen Wochen waren hessische Strafanstalten in die Kritik geraten, weil sie Gerichtsentscheidungen zugunsten von Gefangenen nicht vollzogen hatten. In einem Fall war beispielsweise einem Insassen der Justizvollzugsanstalt Butzbach ein DVD-Spieler versagt worden, obwohl die Strafvollstreckungskammer Gießen den Anspruch auf das Gerät bestätigt hatte.

Ein anderer Gefangener durfte dort nur unter bestimmten Auflagen Besuch empfangen, obwohl es ein anderslautendes Urteil gab. Die SPD-Landtagsabgeordnete Nancy Faeser spricht ob dieser Vorkommnisse von einer „bewußten Mißachtung gerichtlicher Entscheidungen“ und sieht sich dadurch in ihrer Kritik an der geplanten Verlagerung der Gesetzgebungskompetenz für den Justizvollzug auf die Länder bestätigt.

„Gerichtsentscheidungen werden umgesetzt“

Für Banzer sind das hingegen Einzelfälle, die nichts daran änderten, daß der hessische Justizvollzug „ohne Wenn und Aber“ rechtsstaatlichen Grundsätzen verpflichtet sei und bleibe. „Gerichtsentscheidungen werden selbstverständlich umgesetzt“, sagt Ministerialdirigent Helmut Roos, der Leiter der Abteilung Justizvollzug im Wiesbadener Ministerium. Andererseits werde man den Forderungen von Gefangenen nach Hafterleichterung auch künftig nicht in jedem Fall und sofort nachgeben.

„Wir sehen keinen Anlaß, unsere generelle Praxis zu verändern“, sagt Roos, obwohl oder gerade weil die Zahl der von Häftlingen gestellten Anträge auf gerichtliche Entscheidungen in den vergangenen Jahren stark zugenommen habe: 631 waren es nach Angaben des Ministeriums in Hessen im Jahr 1992, im Jahr 2000 war die Zahl auf 981 gestiegen, und im vergangenen Jahr wurden bereits rund 1200 Fälle registriert.

Gründe, vor Gericht zu gehen, sind beispielsweise die Qualität des Essens, die Unterbringung, die Verfügbarkeit von Unterhaltungsgeräten oder die gewünschte Verlegung in eine andere Anstalt. „Auch Einweisungen in den offenen Vollzug sind justitiabel“, sagt Roman Poseck, der Pressesprecher von Justizminister Banzer. Ein wegen Drogenhandels zu einer Haftstrafe Verurteilter habe beispielsweise nach einer Gerichtsentscheidung sofort in den offenen Vollzug übernommen werden müssen, Urinkontrollen nach der Rückkehr von einem Freigang dürften nur noch vorgenommen werden, wenn der Häftling früher drogenabhängig gewesen sei.

„Schwer nachvollziehbar“

Anstaltsleiter berichten von Gefangenen, für die ein Tag ohne Beschwerde ans Gericht ein verlorener Tag sei, und wenn sie sich nicht über ihre eigene Situation beklagen könnten, täten sie es für Mitinsassen. In neun von zehn Fällen würden die Beschwerden von den zuständigen Strafvollzugskammern abgewiesen, heißt es im Ministerium. Daß die Strafvollstreckungskammer in Gießen besonders häufig zugunsten von Gefangen befindet, ist möglicherweise ein Grund dafür, warum im vergangenen Jahr mehr als ein Viertel aller Anträge auf Gerichtsentscheidungen in der Justizvollzugsanstalt Butzbach gestellt wurden, denn die liegt im Zuständigkeitsbereich des Landgerichts Gießen.

Gerichtsentscheidungen seien aus Sicht der Verantwortlichen in den Gefängnissen „manchmal schwer nachvollziehbar“, sagt Roos. Die Sicherheit in den Gefängnissen sehe er dadurch aber keinesfalls gefährdet. Justizminister Banzer hofft, daß die Gelegenheiten, sich gegen vermeintlich unzumutbare Haftbedingungen zur Wehr zu setzen, durch eindeutigere Regelungen in einem hessischen Strafvollzugsgesetz verringert werden könnten.

Die Resozialisierung eines Gefangenen hänge schließlich nicht vor allem von der Art und der Zahl der Hafterleichterungen ab, sondern beispielsweise von den Möglichkeiten, während der Haft eine Aus- oder Fortbildung zu absolvieren. Der Strafvollzug solle nicht nur sicherer, sondern - im Sinne einer Wiedereingliederung in die Gesellschaft - auch erfolgreicher werden.

Text: F.A.Z., 14.03.2006
Bildmaterial: picture-alliance/ dpa/dpaweb

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