12. Januar 2007 Die Wiesbadener Sozialdemokraten sind sowohl in der Stadtverordneten-versammlung als auch im Wahlausschuss mit ihrem Vorstoß gescheitert, Ernst-Ewald Roth doch noch die Kandidatur für die Oberbürgermeisterwahl zu ermöglichen. Im Stadtparlament lehnte eine Mehrheit aus CDU, Grünen, FDP und Republikanern einen SPD-Antrag ab, die Wahl auf den 22. April zu verschieben; mit der SPD stimmten die Vertreter der Linken Liste, die Stadtverordneten der Bürgerliste Wiesbaden enthielten sich der Stimme.
Anschließend entschied sich der Wahlausschuss nach kontroverser Diskussion, den SPD-Kandidaten Roth nicht zuzulassen, weil der entsprechende Wahlvorschlag zu spät eingereicht worden sei. Während die beiden SPD-Beisitzerinnen für die Zulassung stimmten, votierten außer Wahlleiter Peter Grella die beiden CDU-Vertreterinnen und die Beisitzer von FDP und Grünen dagegen.
SPD legt Widerspruch ein
Die SPD legte gegen die Entscheidung umgehend Widerspruch ein, über den der Ausschuss am Dienstag entscheiden wird. Dagegen wurden die Wahlvorschläge der fünf übrigen Kandidaten akzeptiert, so dass am 11. März der als Favorit geltende Kämmerer Helmut Müller (CDU), Kulturdezernentin Rita Thies (Grüne), Peter Silbereisen (Linke Liste), Alexander Hartmann (Bürgerrechtsbewegung Solidarität) und der unabhängige Kandidat Hartmut Schrader antreten werden. Die Sitzungen beider Gremien stießen auf großes Interesse der Öffentlichkeit. Auf der Tribüne des Stadtverordnetensaals verfolgten rund 150 Zuschauer die politische Auseinandersetzung um die von der SPD beantragte Wahlverschiebung.
Die SPD-Fraktionsvorsitzende Elke Wansner erinnerte an die Verantwortung demokratischer Parteien gegenüber den Wählern und warb dafür, mit einem geänderten Wahltermin auch dem SPD-Kandidaten die Teilnahme am Votum zu ermöglichen. Vor dem Hintergrund der demokratischen Kultur, der man sich verpflichtet fühle, sei dies der einzige Weg, den Wiesbadener Bürgern eine Entscheidungs- und damit eine Bewertungsmöglichkeit zu geben. Nach Auffassung des SPD-Stadtverordneten Kai-Christofer Burghard wollen die Menschen entscheiden können, wer das Schicksal der Landeshauptstadt als Oberbürgermeister in seine Hände nehmen soll. Und das ist ihr elementares, originäres, unveräußerliches Recht.
CDU signalisiert Verständnis
CDU-Fraktionschef Bernhard Lorenz signalisierte Verständnis für die Position der SPD. Man habe in der Fraktion überlegt, mit der Wahlverschiebung einen Rechtsverstoß in Kauf zu nehmen; die Grenze sei jedoch dann erreicht, wenn ein Rechtsverstoß später zur Annullierung der Wahl führe. Wir wollen keinen OB mit juristischem Verfallsdatum, sagte Lorenz. Die Grünen-Fraktionsvorsitzende Bettina Schreiber begründete die Ablehnung ihrer Fraktion mit einem von der Partei eingeholten Rechtsgutachten des Kommunalrechtsexperten Georg Hermes, der sich schon in dieser Zeitung zu den Aussichten des SPD-Vorstoßes geäußert hatte. Aufgrund der Expertise sei man zu dem Schluss gekommen, dass das Stadtparlament mit einer Zustimmung rechtlich unzulässig handeln würde.
Der FDP-Fraktionschef Michael Schlempp bezeichnete die Sondersitzung als Show-Veranstaltung. Es gebe ohne Verstöße gegen geltendes Recht keine Möglichkeit, die Wahl zu verlegen, nur weil die SPD zu spät aus dem Winterschlaf erwacht sei. Hartmut Bohrer, Fraktionschef der Linken Liste bezeichnete die Wahlverschiebung als Ordnungswidrigkeit, die geringer wiege als der Umstand, dass ansonsten nicht alle angemeldeten Kandidaten teilnehmen könnten.
Juristische Auseinandersetzung
Die anschließende Sitzung des Wahlausschusses geriet zu einer juristischen Auseinandersetzung um Gesetzesinterpretationen, Formfehler und Befangenheitsvorwürfe. Die Rechtsanwälte Jens Kolter und Paul Leo Giani stellten ein von der SPD in Auftrag gegebenes Gutachten vor, demzufolge Wahlleiter Grella verpflichtet gewesen wäre, der Partei einen Hinweis zu geben. Der Ausschuss habe nun die Pflicht, diesen Rechtsverstoß zu korrigieren. Während die beiden Juristen in der nicht eingehaltenen Frist einen heilbaren Formmangel sahen, vertrat Grella die Auffassung, dass in diesem Fall kein gültiger Wahlvorschlag vorliege.
SPD-Beirätin Claudia Brillmann zog eine Analogie zwischen den in der Stadt ausgehängten Roth-Wahlplakaten und einer mündlichen Anmeldung im Wahlbüro; in diesem Falle hätte Grella auf die fristgemäße Einreichung der schriftlichen Wahlanmeldung hinweisen müssen. Die von Brillmann beantragte Abstimmung des Wahlausschusses über eine Befangenheit Grellas, wies dieser wegen Fehlens einer gesetzlichen Grundlage zurück. Schließlich wies das Gremium den SPD-Wahlvorschlag mit fünf zu zwei Stimmen zurück.
Man wolle nun zunächst das Einspruchsverfahren abwarten und dann über weitere Konsequenzen beraten, so der kommissarische SPD-Parteivorstand Jörg Bourgett. Auch er müsse erst überlegen, wie er mit der Entscheidung des Wahlausschusses umgehe, sagte Roth. CDU-Parteichef Horst Klee empfahl der SPD, nun zur politischen Auseinandersetzung zurückzukehren.
Abermals ein Terminfehler
Zu Beginn der Sitzung musste Stadtverordnetenvorsteherin Angelika Thiels (CDU) einen weiteren Kalenderfehler der Sozialdemokraten verbessern: Der Antrag der SPD nannte als Termin für eine eventuelle Stichwahl den 5. Mai, einen Samstag. Laut Hessischer Gemeindeordnung ist jedoch nur ein Sonntag für die Wahl zulässig.
Schon am Mittwoch hatte der kommissarische Parteivorstand der Wiesbadener SPD, Achim Exner, für Verwirrung gesorgt, als er zunächst nur von einer Verschiebung auf den 25. März sprach. Später korrigierte ihn seine Partei unter Hinweis auf gesetzliche Fristen. Die SPD hat für den Fall einer Niederlage eine Klage gegen den städtischen Wahlleiter Peter Grella (CDU) angekündigt, der sie nicht auf das Verstreichen der Frist hingewiesen hatte.
Text: olko./ FAZ.NET
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