Hochschule

Studiengebühren in Hessen nun beschlossene Sache

Von Ralf Euler

Alle Proteste haben nichts genützt: Von Herbst 2007 an sind Studiengebühren fällig

Alle Proteste haben nichts genützt: Von Herbst 2007 an sind Studiengebühren fällig

05. Oktober 2006 Unter dem lautstarken Protest von SPD und Grünen im Gebäude und rund 250 Demonstranten davor hat die absolute CDU-Landtagsmehrheit gestern die Einführung von allgemeinen Studienbeiträgen in Hessen beschlossen. Die FDP-Abgeordneten, die einen eigenen Gesetzentwurf vorgelegt hatten, enthielten sich der Stimme. Die frühere Wissenschaftsministerin Ruth Wagner (FDP), eine erklärte Gegnerin von allgemeinen Studiengebühren, hatte bei der Abstimmung den Saal verlassen.

Vom Wintersemester 2007/2008 an müssen Studenten damit 500 Euro je Semester zahlen, und die auf diese Weise eingenommene Summe in Höhe von jährlich 120 bis 130 Millionen Euro soll den Hochschulen zur Verbesserung des Lehrangebots zur Verfügung stehen. SPD und Grüne kündigten allerdings an, sie würden gegen das Gesetz vor dem Staatsgerichtshof klagen, weil es gegen die Landesverfassung verstoße. Mit einer Entscheidung des hessischen Verfassungsgerichts ist spätestens Mitte nächsten Jahres zu rechnen, die Vorbereitungen der Hochschulen auf den Einzug der Gebühren laufen allerdings bereits seit Monaten.

Wissenschaftsminister Udo Corts (CDU) sprach gestern von einem „Paradigmenwechsel“ in der Bildungspolitik. Zwar seien die Mittel zur Hochschulfinanzierung seit Amtsantritt von Ministerpräsident Roland Koch (CDU) im Jahr 1999 von 950 Millionen auf heute 1,56 Milliarden Euro gesteigert worden, doch allein mit Steuergeldern könnten die hessischen Universitäten und Fachhochschulen national und international nicht konkurrenzfähig bleiben. Die Studierenden müßten daher in einem vertretbaren Maß zur Mitfinanzierung ihrer Ausbildung herangezogen werden.

SPD kritisiert „soziale Ungerechtigkeit“

Durch Studiendarlehen und moderate Rückzahlungsregelungen sei sichergestellt, daß dabei niemand finanziell überfordert werde, sagte Corts. Er halte das Studienbeitrags-Gesetz für verfassungsgemäß und sozial ausgewogen und sei optimistisch, daß das auch der Staatsgerichtshof so sehen werde. „Wir sind überzeugt, daß wir am Ende recht behalten.“ Redner von SPD und Grünen befürchten indes, daß die Gebühren insbesondere junge Eltern und Jugendliche aus sozial schwachen Familien von einem Studium abschrecken. „Sie treiben einen Keil der sozialen Ungleichheit in dieses Land“, kritisierte Andrea Ypsilanti (SPD). Dabei müßte die Landesregierung ein Interesse haben, möglichst vielen Menschen eine Hochschulbildung zu ermöglichen. Falls die Klage vor dem Staatsgerichtshof scheitern sollte, werde eine SPD-geführte Landesregierung das Gesetz noch in den ersten 100 Tagen rückgängig machen und den Universitäten statt dessen mehr Geld aus dem Landesetat zur Verfügung stellen.

Sarah Sorge (Die Grünen) warf der Landesregierung vor, sie baue kaum überwindbare Hürden für Jugendliche auf, die ihr Studium schon jetzt durch Arbeit in den Semesterferien und mit einem Darlehen nach dem Bundesausbildungs-Förderungsgesetz (Bafög) finanzieren müßten. Wenn nun noch die Studiengebühren hinzukämen, werde das viele vom Besuch einer Universität abhalten. „Sie wollen mehr Auslese statt mehr Chancengerechtigkeit“, sagte Sorge in Richtung der CDU.

Eva Kühne-Hörmann (CDU) wies darauf hin, daß das Gesetz nicht zuletzt dank zahlreicher nach einer Expertenanhörung vorgenommener Änderungen „sozialverträglich und zumutbar“ sei. Nicola Beer (FDP) sprach sich grundsätzlich für Studienbeiträge aus, der CDU-Vorschlag sei allerdings kein akzeptabler Kompromiß. Die Entscheidung über die Einführung von Gebühren müsse den Hochschulen überlassen bleiben, denn so könne man differenziert auf die Erfordernisse der Studierenden reagieren, beispielsweise durch beitragsfreie „Schnuppersemester“ oder nach Studiengängen gestaffelte Gebühren.

Text: F.A.Z., 06.10.2006
Bildmaterial: picture-alliance/ dpa

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