Hessens NPD-Chef Wöll, hier vor Gericht in Gießen, will die Ausstrahlung des Spots per Klage erreichen

Medien

HR weist NPD-Wahlspot ab - „Tatbestand der Volksverhetzung“

Der Hessische Rundfunk will einen Fernseh-Spot der rechtsextremen NPD zur Landtagswahl nicht ausstrahlen. Der Beitrag erfülle „den Tatbestand der Volksverhetzung“. Die NPD hat umgehend Klage eingereicht.

Lesermeinungen zum Beitrag

04. Januar 2008 09:41

Mein Schaukelpferd

Steffen Kaufmann (innosonic)

hat hier von allen Beteiligten den höchsten IQ, den Fotos nach zu urteilen.

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03. Januar 2008 19:03

Herr Schlösser,

TOBIAS RÜGER (t.ruger)

vermutlich haben Sie recht, dass die NPD eine Vereinigung mit staatsfeindlichen Zielen ist., das war allerdings nicht Inhalt meiner Kritik an Ihrem Kommentar. Ihr Beifall für das regelwidrige Verhalten des H.R. lässt vielmehr ebenso eine staatsfeindliche Haltung vermuten.
Es reicht nicht, alle paar Wochen auf die N.P.D. zu schimpfen und Rechtsbrüche zu deren Ungunsten zu bejubeln und dabei zu glauben, man habe seine Schuldigkeit getan. Demokratiefeindliche Umtriebe müssen in alle Richtungen bekämpft werden. Das schließt im Zweifelsfall auch öffentlich-rechtliche Sendeanstalten ein, wenn sie sich nicht an die demokratischen Spielregeln halten. Wo kommen wir denn hin, wenn nicht Gerichte, sondern Angestellte eines Senders über die Zulässigkeit eines Werbefilm entscheiden?!

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03. Januar 2008 15:56

@ herr rüger

Heiko Schlösser (xx5000)

nur zur allgemeinen info
die npd ist nichts anderes als eine rechtsradikale vereinigung mir staatsfeindlichen zielen. wer dies erneint oder nich sehn mag tut mir leid.

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02. Januar 2008 23:05

Herr Schlösser,

TOBIAS RÜGER (t.ruger)

seit wann entscheidet ein Sender darüber, welche Parteienwerbung genehm ist, welche nicht? Es scheint als wolle der H.R. wieder ein wenig Flagge gegen Rechts zeigen. Schön, nichts dagegen, aber hier handelt es sich um Willkür und der hat sich ein von Quasi-Steuern finanzierter Sender naturgemäß strikt zu enthalten. Wer die Spielregeln der Demokratie ernstnimmt, muss sich dafür einsetzen, dass die NPD-Werbung gezeigt wird. Es sei denn, der beanstandete Werbefilm ist von verfassungswidrigem Inhalt. Über Art und Inhalt der vom H.R. beanstandeten Stellen gibt es bezeichnender Weise aber keine Information. Dann gibt's nur eins: Senden!

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02. Januar 2008 19:21

glückwunsch

Heiko Schlösser (xx5000)

meinen respekt für den hr. hoffentlich kommt nich wieder irgendein blinder richter auf die idee den spot doch durch zu drücken. diese braune soße braucht doch wirklich niemand!!!

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