06. August 2008 Die Intervention der Volksrepublik China im März dieses Jahres in Tibet beschäftigt ein spanisches Gericht. Der Ermittlungsrichter am Nationalen Gerichtshof in Madrid, Santiago Pedraz, hat unmittelbar vor der Eröffnung der Olympischen Spiele in Peking eine Klage von mehreren Menschenrechtsorganisationen zugelassen, die China unter anderem Völkermord vorwerfen.
Die Klage richtet sich gegen zwei Minister, zwei Armeegeneräle und drei für die Provinz zuständige politische Funktionäre: Sie hätten einen allgemeinen und systematischen Angriff gegen die Zivilbevölkerung geleitet, der mindestens 203 Todesopfer, mehr als tausend Verletzte und 5972 illegal Verhaftete und Verschwundene zur Folge hatte. Initiatoren sind ein Komitee zur Unterstützung Tibets und eine private Tibet-Stiftung. Zu den sieben Beklagten zählen Verteidigungsminister Liang Guanglie und Staatssicherheitsminister Geng Huichang.
Spanische Sonderregelung
Richter Pedraz hat für September schon Vertreter der tibetischen Exilregierung und mehrerer Organisationen, darunter Amnesty International, als Zeugen vorgeladen. Von den Klägern erwartet er bis dahin noch genauere Angaben über die unterstellte Verwicklung in die blutigen Zusammenstöße in der Hauptstadt Lhasa. Nach Artikel 607 des spanischen Strafgesetzbuches können Delikte, wie sie den chinesischen Funktionären angelastet werden, mit Gefängnisstrafen bis zu 20 Jahren geahndet werden.
Dass sich die spanische Justiz überhaupt mit solchen Fällen im Ausland beschäftigen kann, hat mit einem nicht unumstrittenen Gesetz zu tun, das in Fällen von Völkermord dies auch dann gestattet, wenn keine spanischen Staatsangehörigen direkt betroffen sind. Sowohl das Oberste Gericht als auch das Verfassungsgericht haben dieses Gesetz ausgelegt. Das Verfassungsgericht ließ zum Beispiel eine Klage wegen Völkermords an der indianischen Bevölkerung in Guatemala zu. Der Madrider Ermittlungsrichter Garzón untersucht noch Verbrechen gegen die Menschlichkeit, die während der Diktaturen in Argentinien und Chile begangen wurden.
Symbolisches Verfahren ohne Zustimmung der Regierung
Ob solche Verfahren mehr als symbolischen Wert haben, ist fraglich. Ausländische Regierungen, wie in diesem Fall die chinesische, dürften weder ihre Angeklagten ausliefern noch sie als Zeugen nach Spanien reisen lassen. Das Land, welches selber psychologisch noch die Folgen der Franco-Diktatur bewältigt, hat jedoch auf Initiative seiner Gesetzgeber der Justiz hier eine zumindest internationales Aufsehen erregende Rolle gestattet. Diese stimmt nicht unbedingt immer mit den politischen und diplomatischen Augenblicksinteressen der Regierung überein.
Weil Ministerpräsident Zapatero und fast sein gesamtes Kabinett in den Ferien sind, konnten sie nicht befragt werden. Die einzige unermüdlich tätige, erste stellvertretende Regierungschefin María Teresa Fernández de la Vega, wurde während einer Lateinamerikareise in Mexiko zu einer Stellungnahme aufgefordert. Sie äußerte Respekt für die Entscheidung des Richters Pedraz und bestritt zugleich jeglichen diplomatischen Konflikt mit China. Die Regierung in Peking wisse, dass die Justiz in Spanien unabhängig ist.
Text: F.A.Z.
Bildmaterial: AFP