Ruanda-Tribunal

Ein Vikar als Völkermörder

Von Reinhard Müller

Helfer tragen einen Tutsi, der Opfer des Völkermords wurde, zu Grabe

Helfer tragen einen Tutsi, der Opfer des Völkermords wurde, zu Grabe

12. März 2008 Mancher wundert sich noch heute, wie hochgebildete Menschen einen Massenmord verüben konnten. Doch das ist nicht nur deutsche Vergangenheit und Stoff für Romane, sondern Gegenwart in den Gerichtssälen von Den Haag und Arusha. Die Tribunale für das frühere Jugoslawien und für Ruanda haben nahezu täglich mit Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und schweren Kriegsverbrechen zu tun.

Wer sind die Täter? Nicht selten Juristen, Mediziner - und sogar Priester. An diesem Mittwoch entscheidet eine Berufungskammer des Ruanda-Tribunals unter Vorsitz des deutschen Richters Wolfgang Schomburg über den Fall des katholischen Priesters Athanase Seromba, der schon in der ersten Instanz wegen seiner Beteiligung an der Ermordung von 2000 Tutsi zu 15 Jahren Haft verurteilt worden war.

Mit dem Bulldozer überrollt

Athanase Seromba beteiligte sich an der Ermordung vieler Tutsi

Athanase Seromba beteiligte sich an der Ermordung vieler Tutsi

Im April 1994 war Seromba Vikar in dem ruandischen Ort Nyange. Einen Pfarrer gab es dort nicht mehr. Nachdem Präsident Habyarimana bei einem Flugzeugabsturz ums Leben gekommen war und im ganzen Land Unruhen ausbrachen, suchten 2000 Tutsi in der Kirche von Nyange Schutz. Polizisten und einige Priester tauchten auf. Am folgenden Tag wurden die Flüchtlinge in der Kirche von Hutu-Soldaten und den Angehörigen einer Miliz umzingelt.

Sie griffen die Tutsi mit Äxten und Granaten an. Schließlich wurde die Kirche mit einem Bulldozer dem Erdboden gleichgemacht - auf diese Weise wurden die letzten Überlebenden getötet. Seromba soll nach den Erkenntnissen der Anklage nicht nur den Befehl für die Zerstörung der Kirche gegeben haben. Schon zuvor habe er mit anderen einen Plan geschmiedet, die Tutsi auszulöschen.

„Keine effektive Kontrolle über die Schlächter“

1997 tauchte Seromba unter falschem Namen in Florenz auf, wo er zwei Jahre lang als Priester tätig war. Er wurde schließlich von einer Menschenrechtsorganisation enttarnt, blieb aber offenbar noch unter dem Schutz der Kirche, bis im Juni 2001 die Strafverfolger des Ruanda-Tribunals Anklage erhoben. Italien verweigerte zunächst die Überstellung des Geistlichen an das Tribunal, da es dafür noch keine nationale Rechtsgrundlage gebe. Schließlich wurde Seromba im Jahr 2002 dem Tribunal vorgeführt. Er beteuerte seine Unschuld, sagte nicht aus und versuchte, das Verfahren zu Fall zu bringen. Ohne Erfolg.

Im Dezember 2006 wurde der Geistliche zu 15 Jahren Haft verurteilt - wegen Beihilfe zum Völkermord und Verbrechen gegen die Menschlichkeit, nicht wegen Täterschaft. Die Anklage hatte lebenslange Haft gefordert und legte Berufung ein. Das Gericht stellte in der ersten Instanz fest, es gebe nicht genügend Beweise, dass Seromba eine effektive Kontrolle über die Schlächter gehabt habe.

Milde Strafen für Schwerstverbrecher kommen nicht gut an

Doch sei er zweifellos während des Massakers zugegen gewesen. Er habe die Tutsi daran gehindert, Nahrung zu suchen, und sich mehrfach mit lokalen Behörden getroffen, und ihre Entscheidung, die Kirche niederzureißen, akzeptiert. Seromba zeigte nach der Überzeugung des Gerichts dem Fahrer des Bulldozers die schwächste Stelle des Gebäudes. Das Tribunal wies auf die theologische Ausbildung des Täters und auf den immensen Missbrauch seiner Stellung hin. Zugunsten des damals 31 Jahre alten Kirchenmannes wertete das Tribunal seine „freiwillige“ Überstellung und seinen früheren guten Ruf.

Charles Kagenza ist einer der wenigen Überlebenden des Massakers

Charles Kagenza ist einer der wenigen Überlebenden des Massakers

Jetzt entscheidet die Berufungsinstanz. Die Richter in Den Haag und Arusha treibt nicht selten die Frage um, wie es bei den Opfern im früheren Jugoslawien und Ruanda ankommt, wenn Schwerstverbrecher vergleichsweise milde bestraft werden - mitunter aufgrund von Absprachen zwischen Verteidigung und Anklagebehörde, auf die das im wesentlichen nach angelsächsischem Recht handelnde Gericht wenig Einfluss hat.

Die Täter müssen in Ruanda um ihr Leben fürchten

Doch die Zeit der Aufklärung dieser Völkermorde neigt sich ohnehin dem Ende zu. Beide Tribunale arbeiten an ihrer Abschaffung, so wie es der UN-Sicherheitsrat will. Was die Urteile in den vom Völkermord betroffenen Ländern bewirken, steht auf einem anderen Blatt. Wer vom Ruanda-Tribunal freigesprochen wurde, kann sich in dem Land kaum auf die Straße wagen.

Gerade hat das Oberlandesgericht Frankfurt der Überstellung eines in Deutschland gefassten und zurzeit hier inhaftierten mutmaßlichen Völkermörders zugestimmt. Seine Verteidiger befürchten, dass ein Verfahren gegen ihren Mandanten nicht mehr vom Tribunal bis Ende 2008 beendet werden kann und er dann nach Ruanda ausgeliefert wird - mit unabsehbaren Folgen.

Text: F.A.Z.
Bildmaterial: AP, picture-alliance / dpa/dpaweb

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