10. März 2005 Es ist schon erstaunlich, was die Fragen der Europäischen Kommission zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Deutschland bewirkt haben.
Kaum hatte die neue Wettbewerbskommissarin Kroes in der vergangenen Woche ihr viele Seiten langes Papier vorgelegt, bekundeten alle Beteiligten, ihre Haltung werde bestätigt: ARD und ZDF stellten fest, die hiesige Rundfunkgebühr werde von Brüssel nicht mehr in Frage gestellt, der Privatsenderverband VPRT ist der exakt gegenteiligen Ansicht, mit ihm der FDP-Rundfunkpolitiker Otto, der meint, jetzt müsse sogar die zum 1. April anstehende Erhöhung der Rundfunkgebühren ausgesetzt werden, weil die EU grundsätzliche Zweifel daran habe.
Die Kakophonie geht weiter
Die Grünen hingegen lehnen die Einstufung der Gebühr als staatliche Beihilfe ab, und die CDU fordert, daß ARD und ZDF auf Werbung verzichten und sich nur durch Gebühren finanzieren. Die Kakophonie der deutschen Rundfunkpolitik geht weiter, und es ist zu bezweifeln, daß das Auskunftsersuchen der EU sie beenden wird.
Die Wettbewerbskommissarin fragt nämlich nach Einzelheiten und nicht nach den Grundsätzen. Sie stuft die Rundfunkgebühren zwar als staatliche Beihilfen ein, deshalb müssen sie aber nicht abgeschafft werden. Frau Kroes will von der Bundesregierung - welche die Fragen an die dafür zuständigen Bundesländer weitergeben und binnen zweier Monate antworten wird - lediglich wissen, wie sich der Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks auf neue Mediendienste, also das Internet, und auf das digitale Fernsehen auswirkt.
Klar getrennte Buchhaltung
Sie will ausschließlich kommerzielle Dienste bei ARD und ZDF ausgeschlossen und Transparenz hergestellt sehen - eine klar getrennte Buchhaltung zwischen den Sendern und ihren kommerziellen Töchtern -, und sie will prüfen, wie es um den Erwerb von Sportrechten steht, die zuletzt vor allem die ARD angehäuft hat. Allein in diesem Punkt könnte die Anfrage der EU-Kommission brenzlig werden.
So weit und nicht weiter reicht die Prüfung, vor der die Intendanten gezittert und derentwegen sie den Schulterschluß mit den Ministerpräsidenten gesucht haben, die sie zuvor heftig bekämpft hatten. Das ist kein Wunder, schließlich geht es darum, ein System zu retten, das ARD und ZDF dank der anstehenden Erhöhung der Monatsgebühren auf 17,03 Euro in den kommenden vier Jahren Einnahmen von rund sieben Milliarden Euro im Jahr beschert. Allein aus den Zuschauerabgaben wohlgemerkt; die kommerziellen Aktivitäten kommen noch hinzu. Der Streit über diese gigantische Summe hat die Medienpolitik ein Jahr lang beschäftigt und grundsätzliche Fragen zumindest aufgeworfen - wie sie die EU jetzt gerade nicht stellt.
Was ist schon ein Ministerpräsident?
Denn wie kann es sein, daß ARD und ZDF auf einem Standpunkt stehen, den man ansonsten niemandem zubilligt, der öffentliche Aufgaben wahrnimmt und mit öffentlichem Geld umgeht? Wann immer die Intendanten sich Fragen nach ihrem Auftrag, ihrer Struktur und ihrem Geschäftsgebaren stellen müssen, verweisen sie auf die Bestands- und Entwicklungsgarantie, die ihnen das Bundesverfassungsgericht zugebilligt hat. Diese interpretieren sie im Sinne eigener Machtvollkommenheit, die einige Intendanten die gewählten Politiker ganz direkt spüren lassen nach dem Motto: Was ist schon ein Ministerpräsident?
Daß die und die politischen Parteien nicht im Programm herumfuhrwerken und nicht die Aufsichtsgremien dominieren sollen, ist klar. Daß sie dem Finanzhunger von ARD und ZDF nicht Einhalt gebieten dürfen, nur weil es ein System zur Gebührenbemessung gibt, das staatsfern und gegen äußere Einflüsse immun ist, das ist überhaupt nicht klar.
Fertig ist die Gebühr
Man muß sich das Verfahren der von Fachleuten vielgepriesenen Gebührenkommission KEF und das Ergebnis ihrer Arbeit einmal vor Augen halten: Diese Kommission bemißt den Finanzbedarf der Sender, den diese selbst anmelden, rechnet durch, reduziert hier und erhöht da - fertig ist die neue Gebühr. Deren Ertrag macht nirgends auf der Welt so satt wie in Deutschland und wird doch in immer stärkerem Maß nicht für das Programm, sondern für die Altersversorgung der Mitarbeiter von ARD und ZDF verwendet, die Prozentsätze erreicht, die einmalig sind - einmalig hoch. Besonders das DeutschlandRadio wird in wenigen Jahren die Last dieser Abgaben niederdrücken.
Und die Sender haben natürlich kein Interesse daran, daß sich das und also auch ihre Struktur je änderte. Sie haben sich von den Prozessen, denen der Rest der Gesellschaft unterliegt, abgekoppelt und verstehen die Welt nicht mehr, über die sie jeden Tag berichten. Sie hätten es zumindest gerne, wenn sie selbst nicht an den Maßstäben gemessen würden, die alle anderen - auch im öffentlichen Dienst - gelten lassen müssen.
Mehr Geld als je zuvor
Vom 1. April an werden die Sender also mehr Geld zur Verfügung haben als jemals zuvor. Trotzdem reden sie dauernd von Einsparungen - obwohl sie mehr bekommen -, und trotzdem tragen sich einige ARD-Intendanten mit dem Gedanken, kaum daß die Gebührenerhöhung zum 1. April dasein wird, das Bundesverfassungsgericht anzurufen, um dort möglichst feststellen zu lassen, daß es den Ministerpräsidenten nicht gestattet gewesen sei, den Vorschlag besagter Kommission KEF, die Gebühren um 1,09 Euro pro Monat zu erhöhen, auf 88 Cent zu reduzieren.
Ein Spruch des Bundesverfassungsgerichts könnte anderseits auch die Expansion von ARD und ZDF begrenzen, indem es klarstellte, daß Bestands- und Entwicklungsgarantie nicht heißt, daß diese tun können, was sie wollen. Rund anderthalbtausend kommerzielle Artikel hat der Privatsenderverband VPRT bei einer Erhebung allein in den Online-Angeboten vor allem der ARD gefunden. Das hat mit öffentlich-rechtlicher Grundversorgung nichts zu tun.
Doch ändern muß das nicht die EU, sondern die deutsche Medienpolitik. Der neue Rundfunkstaatsvertrag, der nicht nur die Gebührenhöhe festlegt, sondern die Etats von ARD und ZDF für Werbung und Online auf weniger als ein Prozent der Gesamtbudgets begrenzt, ist ein Anfang.
Text: F.A.Z., 10.03.2005, Nr. 58 / Seite 1
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