04. Oktober 2004 Die FDP schlägt eine Reform der Rundfunkgebühren vor: Anstelle der an die Geräte gebundenen Gebühr solle es eine Medienabgabe pro Kopf geben, sagte der medienpolitische Sprecher der FDP-Fraktion im Bundestag, Hans-Joachim Otto. Sie sei von jedem volljährigen Bundesbürger zu entrichten, der nicht aus sozialen Gründen befreit werde. Belaufen könne sie sich - bei jetzigen Verhältnissen - auf acht bis zehn Euro pro Monat, einzuziehen durch die Finanzämter.
Das gesamte Gebührensystem muß vom Kopf auf die Füße gestellt werden, sagte Otto im Gespräch mit der Frankfurter Allgemeinen Zeitung. Die Ministerpräsidenten, die sich an diesem Mittwoch treffen, um über die Rundfunkgebühr für die Jahre 2005 bis 2008 zu entscheiden, sollten die historische Chance für eine grundlegende Veränderung nutzen, meint der FDP-Politiker. Davon unbeschadet müsse weiter über die Rolle und Ausdehnung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks diskutiert werden.
Verwaltungskosten sparen
Die Höhe der von ihm vorgeschlagenen Medienabgabe hat Otto vom wissenschaftlichen Dienst des Bundestages in einer Modellrechnung ermitteln lassen. Diese geht davon aus, daß 66 Millionen Bürger die Abgabe zu leisten hätten, seien davon entweder drei, sechs oder gar zwölf Millionen befreit, komme man bei der momentanen Finanzausstattung von ARD und ZDF auf Beträge von 8,50, neun oder zehn Euro Medienabgabe pro Monat.
Eingespart würden bei diesem Modell, wie Otto sagt, zum Beispiel die 134 Millionen Euro Verwaltungskosten, welche die Gebühreneinzugszentrale GEZ 2003 verursacht habe. In der Erhöhung, die trotzdem insbesondere für Familien mit erwachsenen Kindern zustande käme, will Otto kein Gerechtigkeitsdefizit erkennen. Es solle vielmehr jeder zahlen, wer höre und sehe, aber auch nur einmal. Damit ist alles abgegolten.
Der Charme der Konsequenz
Die Kopplung der Gebühr an das Gerät (Fernseher, Radio, Computer ab 2007) hält der FDP-Politiker für überholt, allein schon, weil Rundfunkempfang heute auch über UMTS-fähige Handys möglich sei. Zudem führe die jetzige Gebührenerhebung zu einem Ungleichgewicht, insbesondere bei der Belastung für Unternehmen.
Das Modell der zum 1. Januar 2007 geplanten PC-Gebühr, die bei Firmen und Gewerbetreibenden grundstücksbezogen je einmal einbehalten werden soll, hält Otto für unausgegoren. Sein Modell der Medienabgabe besitze den Charme der Konsequenz.
Text: miha., Frankfurter Allgemeine Zeitung, 05.10.2004 / Nr. 232
Bildmaterial: dpa
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