Pressefreiheit

"Es trifft die Pressefunktion in ihrem Kern"

Mit wem tanzt Caroline? Wen geht es wann was an?

Mit wem tanzt Caroline? Wen geht es wann was an?

13. Juli 2004 Der ehemalige Verfassungsrichter Dieter Grimm kritisiert das "Caroline-Urteil" des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. Das Gericht habe seine Rolle "überzogen" und eine "sehr einseitige" Entscheidung zugunsten der Persönlichkeitsrechte Prominenter gefällt, sagte Grimm im Gespräch mit der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (Mittwochsausgabe).

Das Urteil des Straßburger Gerichts, das sich gegen Bilder richtet, die in der Zeitschrift "Bunte" von Prinzessin Caroline von Monaco erschienen waren, "trifft in seiner jetzigen Form nicht nur die Auswüchse, sondern die Pressefunktion in ihrem Kern", sagte Grimm. "Eine kritische Bildberichterstattung über Personen des öffentlichen Lebens, etwa über die Frage, ob sie das, was sie vertreten, auch selbst leben, also über ihre Glaubwürdigkeit, wird sehr schwierig, wenn es bei dieser Entscheidung bleibt. Über die Sängerin darf dann ohne Einwilligung fotografisch nur berichtet werden, wenn sie singt, über den Fernsehmoderator, wenn er moderiert, über den Fußballstar nur, wenn er kickt, nicht zum Beispiel, wenn er nachts in der Disco Gäste anpöbelt."

"Für die Pressefreiheit ganz wenig, für den Privatsphärenschutz ganz viel übrig“

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte, so Grimm weiter, habe in seinem Urteil "für die Pressefreiheit ganz wenig, für den Privatsphärenschutz ganz viel übrig. Bliebe es bei der Rechtsprechung, wären, sagt Grimm, die Folgen für das englische Recht und die englische Presse noch viel fühlbarer als in Deutschland.

Das Straßburger Gericht hatte am 24. Juni einer Klage von Prinzessin Caroline von Monaco stattgegeben, mit welcher sie die Bundesregierung verklagte, weil die deutsche Rechtsordnung den Schutz ihrer Privatsphäre nicht ausreichend garantiere. Auslöser waren Bilder von Caroline, die in der Burda-Zeitschrift "Bunte" Anfang der neunziger Jahre erschienen waren. Über diese hatte das Bundesverfassungsgericht zuletzt 1999 geurteilt und eine ganze Reihe von ihnen zugelassen.

Dieter Grimm war als Richter im 1. Senat des Bundesverfassungsgerichts lange Jahre mit Fragen des Medienrechts und des Schutzes der Persönlichkeitsrechte befaßt. Er ist heute Professor an der Humboldt-Universität und Rektor des Wissenschaftskollegs zu Berlin.



Text: Frankfurter Allgemeine Zeitung, Feuilletonredaktion
Bildmaterial: POOL REUTERS

 
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