Pressefreiheit

Keine Rechtsmittel gegen „Caroline-Urteil“

Keine Schnappschüsse mehr von Caroline und Ernst August

Keine Schnappschüsse mehr von Caroline und Ernst August

01. September 2004 Die Appelle der Chefredakteure und Verleger haben nichts genutzt: Die Bundesregierung geht nicht gegen das „Caroline-Urteil“ des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vor.

Das Straßburger Urteil gelte ausdrücklich nicht für Politiker, sagte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries am Mittwoch in Berlin. Dies sei ein Grund dafür, daß das Kabinett sich gegen einen Einspruch entschieden habe. Auch das höchste deutsche Gericht sehe keine Veranlassung. Regierungssprecher Béla Anda trat Berichten entgegen, das Straßburger Urteil behindere den investigativen Journalismus. Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) appellierte an die Regierung, ihre Entscheidung zu korrigieren.

Kein Anlaß zum Einspruch

Das Straßburger Urteil habe keine bindende Wirkung für ein deutsches Gericht, erklärte Zypries. Der Europäische Menschenrechtshof könne die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nicht aufheben. Das Kabinett habe vor seiner Entscheidung die Ansicht des obersten Gerichts eingeholt. Auch dieses sehe keinen Anlaß zum Einspruch. Ebenso entbehre die Behauptung, künftig könne nicht mehr über das Fehlverhalten von Politikern berichtet werden, jeglicher Grundlage, sagte die SPD-Politikerin.

In dem sogenannten Caroline-Urteil hatten die Straßburger Richter am 24. Juni die Veröffentlichung von Bildern aus dem Privatleben von Prinzessin Caroline von Hannover verboten. Die umstrittenen Bilder der gebürtigen Prinzessin von Monaco waren in den neunziger Jahren entstanden. Der Gerichtshof widersprach damit ausdrücklich der deutschen Rechtsprechung, vor allem einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 1999.

Gefahr der Hofberichterstattung

Bereits unmittelbar nach der Urteilsverkündung hatten deutsche Zeitungs- und Zeitschriftenverlage von der Gefahr einer reinen „Hofberichterstattung“ und Einschränkungen der Pressefreiheit gesprochen und die Bundesregierung aufgefordert, gegen das Urteil aus Straßburg vorzugehen.

Zypries wies allerdings darauf hin, daß die Straßburger Entscheidung die Persönlichkeitsrechte stärke. Es gebe Anlaß, „darüber nachzudenken, ob nicht in Teilen bei der Wertung von Persönlichkeitsrechten anders zu verfahren“ sei, sagte die Ministerin. Für Verlage empfehle es sich, die Veröffentlichung von Paparazzi-Fotos zu prüfen, weil sich deutsche Gerichte jetzt mit dem Straßburger Urteil auseinander setzen müßten.

Politikererfahrungen spielten „keine Rolle“

Regierungssprecher Anda sagte, bei der Entscheidung hätten die Erfahrungen „exponierter Mitglieder des Kabinetts“ keine Rolle gespielt. Anda spielte dabei auf die Berichterstattung über die Adoptiv-Tochter von Bundeskanzler Gerhard Schröder an. Dieser hatte jüngst die Veröffentlichung eines Fotos der Dreijährigen stoppen lassen.

Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger erklärte hingegen, das Straßburger Urteil sei ein „Freibrief für Zensur“. Die Wächterfunktion der Presse werde ad absurdum geführt. Der Persönlichkeitsschutz in Deutschland sei durch die Verfassung, die Rechtsprechung und durch die Selbstkontrolle des Presserates gewährleistet.

Text: FAZ.NET mit Material von AP
Bildmaterial: Pool

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