15. Februar 2005 Glaubt man dem Chef der Mainzer Staatskanzlei, Martin Stadelmaier, dann sind die Ländervertreter nur aus einem Grund an diesem Mittwoch in Brüssel: um Stärke zu demonstrieren.
Es gehe nicht etwa darum, im Gespräch mit EU-Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes über die umstrittenen Internet-Auftritte der Öffentlich-Rechtlichen zu verhandeln, sagt Stadelmaier. Man sei nur gekommen, um der Kommission klarzumachen, daß das Auftreten von ARD und ZDF innerhalb wie außerhalb des Internets nicht gegen das EU-Wettbewerbsrecht verstößt. Punktum und gut. Da gibt es keinerlei Bereitschaft zu Kompromissen, so Stadelmaier. Trommeln ist eben das halbe Geschäft, vor allem wenn es an starken Argumenten fehlt.
Drei Fragen
Die liegen in Fall Europäische Kommission versus ARD und ZDF wohl eher auf Seiten der EU-Behörde. Und wie aus Kreisen der Kommission zu hören ist, wird Kroes sie - die Gespräche unbesehen - in zwei, drei Wochen in einem Brief darlegen. Im Kern geht es um drei Fragen: Gehen die öffentlich-rechtlichen Sender mit ihren Internet-Auftritten über ihren Auftrag hinaus; erhalten sie mehr Geld, als sie für die Erfüllung ihrer Aufgaben benötigen; und mißbrauchen sie die Gebühren, indem sie sich mit Privat-Beteiligungen, etwa an Produktionsfirmen, finanzieren? Das alles würde private Sender gegenüber ARD und ZDF benachteiligen. Sie waren es auch, die die Untersuchung durch die EU-Kommission im Jahr 2003 anstießen, als der Privatsenderverband VPRT und der Sender Premiere Beschwerde einreichten.
Im Mittelpunkt des Interesses stehen die Auftritte des öffentlich-rechtlichen Rundfunks im Internet. Die Privaten kritisieren, daß ARD und ZDF deutlich mehr machten, als ihrem staatlich gegebenen Kulturauftrag nachzukommen. Einem Auftrag im übrigen, der seit der Verabschiedung der Richtlinie Fernsehen ohne Grenzen im Jahr 1997 zumindest von der EU-Kommission nicht mehr in Frage gestellt wird.
Von Eins Live zum Liebesalarm
Das Lieblings- und Standardbeispiel: Ein Link, der von der Internetseite des WDR-Jugendkanals Eins live auf einen Dating-Chatroom mit dem vielsagenden Namen Liebesalarm verweist. Dort tummeln sich Sugarface und Sugar, Pussy Deluxe und Mario 25 und chatten über Dinge, die nach Ansicht mancher mit Kultur nicht viel gemein haben. Mißfallen rief bei den Privaten zudem der Verkauf von Töpfen und Pfannen über den WDR-Kochshop hervor. Ein Angebot, das der Sender in vorauseilendem Gehorsam inzwischen eingestellt hat.
Daß sich die Kommission dadurch milde stimmen läßt, ist indes unwahrscheinlich. Folgt sie der Linie der bisher gefällten Entscheidungen in Sachen Fernsehdienste im Internet, wird sie den Auftritten enge Grenzen setzen. In ihrer Entscheidung zum BBC-Bildungsangebot Digital Curriculum vor anderthalb Jahren stellte die Behörde klar, daß die Angebote nur ergänzenden Charakter haben dürfen. Außerdem müßten sie klar von kommerziellen Angeboten unterscheidbar sein.
Kaum mehr als programmbegleitende Informationen
Anfang vergangenen Jahres ging die Wettbewerbsbehörde in einem niederländischen Fall noch weiter. Nur wenn sie nicht auch von kommerziellen Anbietern erbracht werden könnten, seien öffentlich-rechtliche Internetauftritte im Sinne des EU-Rechts. Demnach dürften ARD und ZDF im Netz kaum mehr als programmbegleitende Informationen und vielleicht noch Wiederholungen von Nachrichtensendungen verbreiten.
Darüber hinaus kritisiert die Europäische Kommission, daß die öffentlich-rechtlichen Sender nicht transparent genug machen, wie sie etwa ihre Beteiligungen an der Bavaria oder dem Studio Hamburg finanzieren. ARD und ZDF haben darauf im Herbst reagiert. Sie haben sich verpflichtet, einen Verhaltenskodex zu erarbeiten, in dem sie marktkonformes Verhalten bei ihren gewerblichen Tätigkeiten nach außen dokumentieren und nach innen sicherstellen, wie die Intendanten formulierten. Als Vorbild fungierte der Code of Conduct des britischen Senders BBC, der zuvor mehrfach in den Blickpunkt der Brüsseler Wettbewerbshüter geraten war.
Vier Wochen Zeit werden die öffentlich-rechtlichen Sender wohl haben, wenn der Brief von Kroes bei ihnen eingegangen ist, um eine Stellungnahme abzugeben. Wenn diese im Sinne der EU-Behörde ausfällt, kann sie von einem Verfahren gegen Deutschland absehen. Solange sich Ländervertreter und Sender jedoch darauf beschränken, Stärke zu demonstrieren, werden sie dem kaum entgehen. Zwar müssen sie wohl keine Strafgelder befürchten, da die Kommission die Beihilfen dem Vernehmen nach nicht als neue, sondern als bestehende einstuft. Daß die Internet-Auftritte in der jetzigen Form noch lange bestehen bleiben, ist allerdings unwahrscheinlich. Da können ARD und ZDF noch so sehr trommeln.
Text: F.A.Z., 16.02.2005, Nr. 39 / Seite 42
Bildmaterial: AP
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