Justizstreit seit acht Jahren

Durchbruch in Sorgerechtsstreit: Sohn darf zu türkischem Vater

14. Februar 2008 In einem beispiellosen Streit um das Besuchs- und Sorgerecht für seinen Sohn hat ein türkischer Vater aus Sachsen einen vorläufigen Erfolg errungen. Das Amtsgericht Wittenberg hat ihm einstweilig die alleinige elterliche Sorge für den Achtjährigen übertragen. Der 1999 geborene Junge war auf Betreiben der Mutter und gegen Görgülüs Willen von Pflegeeltern adoptiert worden. Seither kämpft der von der Frau zunächst verschwiegene Vater um das nicht eheliche Kind. (siehe auch: Ein langer Sorgerechtsstreit: Vater ohne Sohn)

In einer Anhörung am Wittenberger Gericht hat der Junge selbst den Wunsch geäußert, die Pflegefamilie zu verlassen und zu seinem Vater zu ziehen. Bevor die Richter eine endgültige Sorgerechts- Entscheidung treffen, wollen sie verfolgen, wie sich die Vater-Sohn- Beziehung nun entwickelt. Die in Sachsen-Anhalt lebenden Pflegeeltern dürfen den Jungen weiter sehen.

Justizstreit währte acht Jahre

Der Vater hatte in dem rund acht Jahre währenden Streit zunächst darum gekämpft, das Kind gelegentlich besuchen zu können. Nachdem ihm das OLG Naumburg dies versagt hatte, gab ihm im Februar 2004 der Straßburger Menschenrechtsgerichtshof Recht. Das OLG blieb dennoch bei seiner ablehnenden Linie. Deshalb wurde der Streit zum Fall für das Bundesverfassungsgericht, das 2005 dem Vater Recht gab. Zwei Stunden pro Woche durfte der Vater seither nach der höchstrichterlichen Entscheidung mit seinem Sohn spielen.

Die Behörden und die Pflegeeltern legten dem Umgangsrecht jedoch immer wieder Steine in den Weg. Deshalb stärkte wiederholt ein Bundesgericht dem Vater den Rücken: Der Bundesgerichtshof urteilte im Oktober, das Umgangsrecht des Vaters müsse „strikt“ eingehalten werden.

Die jetzt ergangene Entscheidung, die auf einem erneuten Antrag des Vaters auf Übertragung des Sorgerechts beruht, stelle lediglich eine vorläufige Regelung dar, fügte der Sprecher des Landgerichts hinzu. Das Amtsgericht sei zu der Einschätzung gelangt, dass angesichts der seit einigen Wochen bestehenden regelmäßigen Kontakte des Kindes zu seinem Vater nunmehr keine Bedenken mehr dagegen sprächen, das Kind in dessen Familie zu integrieren. Die Aufnahme des Kindes in die Familie des Vaters diene nicht zuletzt deshalb dem Kindeswohl. Das Amtsgericht wolle vor einer endgültigen Entscheidung die weitere Entwicklung der Vater-Sohn-Beziehung in den kommenden Monaten abwarten, hieß es.



Text: FAZ.NET mit Material von dpa

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