Belgien

Eltern verkaufen Baby via Internet

Von Hendrik Kafsack, Brüssel

Ein eigenes Baby - das war der verzweifelte Wunsch der Käufer von Baby J.

Ein eigenes Baby - das war der verzweifelte Wunsch der Käufer von Baby J.

25. November 2008 Die Anzeige war klassisch schlicht: „Es gibt Neuigkeiten. Am 3. Juli wurde 'Baby J.' geboren, 48 Zentimeter groß, 3310 Gramm schwer.“ So kündigte das niederländische Ehepaar, das heute unter den Synonymen Petra und Henk traurig-berühmt geworden ist, vor knapp vier Monaten das Ende einer persönlichen Tragödie an - so hofften sie. Mit der Geburt von Baby J. sollten Jahre des Wartens enden. Ein eigenes Kind, mehr wollten Petra und Henk nicht. Irgendwann seien sie bereit gewesen, alles dafür zu tun, sagt Petra heute. Am Ende taten sie eben das - wie ein niederländischer Journalist nun aufdeckte: Baby J. ist nicht das Kind von Petra und Henk. Es wurde auch nicht von einer Leihmutter ausgetragen. Henk und Petra haben Baby J. gekauft: im Internet.

Eigentlich hatte sich das 26 Jahre alte Paar im Internet nur auf die Suche nach einer bezahlten Leihmutter gemacht - was zwar in den Niederlanden, nicht aber in Belgien strafbar ist. Zwischen 30 und 40 Frauen hätten auf die Anzeige im Internet reagiert, beinahe alle aus Belgien, erklärte das Paar nun in einem Fernsehinterview. Mit zweien davon habe man es versucht, zwischen 25.000 und 30.000 Euro dafür bezahlt. „Zwölf mal sind wir nach Belgien gefahren, aber beide Leihmütter haben uns betrogen. Trotz aller Versprechungen wurde keine von den beiden schwanger“, sagen sie heute.

„Hallo, bin im fünften Monat schwanger“

Dann sahen sie die Anzeige einer Frau aus Gent im Internet: „Hallo, bin im fünften Monat schwanger (ungewünscht) und möchte das Kind nach der Geburt abgeben und so ein Paar glücklich machen.“ Die tatsächlichen Eltern von Baby J., eine Frau von 22 und ein Mann von 24 Jahren, sahen sich nicht in der Lage, ein zweites Kind zu ernähren.

Zwischen 5000 und 10.000 Euro haben die beiden Niederländer für das Neugeborene bezahlt. Genauer wollen sie es nicht sagen. Übergeben wurde es unmittelbar nach der Geburt in Gent. Henk und Petra behaupten, dass das Krankenhaus eingeweiht gewesen sei. Sie hätten vorher mit dem Gynäkologen und dem behandelnden Arzt der richtigen Mutter gesprochen, sagt das niederländische Paar.

Weitere Fragen hat niemand gestellt

Das Krankenhaus weist das zurück: die Mutter sei kurzfristig im Krankenhaus aufgetaucht und habe mit niederländischem Akzent erklärt, dass sie zu Besuch in Belgien sei und plötzlich ihre Wehen bekommen habe. Einen Pass habe sie nicht gehabt und die Versicherungskarte des niederländischen Paares vorgelegt. Da es erst einmal darum gegangen sei, das Kind gesund auf die Welt zu bekommen, habe auch niemand weitere Fragen gestellt, sagt ein Sprecher.

Das niederländische Paar versicherte unterdessen, es habe den Jungen adoptiert und „auf völlig legale Weise“ bekommen. Was nun mit Baby J. geschieht, ist noch offen. Solange beide Seiten einverstanden seien, bleibe das Kind zunächst, wo es sei, sagt der zuständige Staatsanwalt in Gent. Die Chancen stünden nicht schlecht, dass das auch so bleibe. Trotzdem sorgt der Fall in Belgien für Aufregung: „Kann man jetzt bald Babys bei Ebay kaufen?“, titelte die Zeitung „De Standaard“.

Auch rechtliche Folgen wird der Internet-Babyhandel auf jeden Fall haben. Bis zu fünf Jahre Haft drohen den richtigen Eltern. Nicht allerdings wegen des Verkaufs des Kinds über das Internet. Das ist in Belgien nicht strafbar. Sondern wegen Urkundenfälschung: Schließlich haben sie nicht den Namen der richtigen Eltern in der Geburtsurkunde eingetragen, um damit ein Adoptionsverfahren zu umgehen. Außerdem hat die Staatsanwaltschaft Gent am Wochenende wegen des Vorwurfs der „Kindesunterschiebung“ Ermittlungen gegen das belgische Paar eingeleitet, was ebenso mit bis zu fünf Jahren Haft bestraft werden kann.

Text: FAZ.NET
Bildmaterial: ddp

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