Von Birgitta Fella, F.A.Z.-Archiv
01. November 2005 Dank des medizinischen Fortschritts können heute Krankheiten geheilt werden, die noch vor wenigen Jahren zum Tode geführt haben. Die moderne Intensivmedizin ermöglicht es aber auch, Todkranke noch am Leben zu erhalten und damit das Sterben des Patienten zu verlängern. Immer mehr Menschen in modernen Industrienationen haben daher den Wunsch, über ihr Sterben selbst entscheiden zu können. Doch allzuoft fehlt hierzu noch die gesetzliche Grundlage. Die Diskussion um aktive und passive Sterbehilfe und das Recht zum Sterben wurde nicht zuletzt durch den öffentlichen Tod der Wachkoma-Patientin Terri Schiavo aus den USA in den Medien auch in Deutschland wieder genährt.
Während das französische Parlament im April 2005 eine Neuregelung der Sterbehilfe in Frankreich verabschiedet, die ein "Recht zum Sterben lassen" festschreibt, und die Niederlande als erstes Land weltweit bereits im April 2003 die Sterbehilfe unter bestimmten Bedingungen legalisiert haben, herrscht in Deutschland hingegen eher eine allgemeine Verunsicherung in diesen Fragen. Eine Untersuchung der "Forschungsstelle für das Recht des Gesundheitswesens" der Universität Köln kommt zu dem Ergebnis, daß angesichts des Fehlens einer gesetzlichen Regelung von Gericht zu Gericht, von Richter zu Richter, recht unterschiedlich geurteilt wird, wenn es um den Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen und die Rechtswirksamkeit von Patientenverfügungen geht.
Offensichtlich ist eine Mehrheit der Deutschen dafür, per Patientenverfügung das Recht zu haben, über die medizinische Behandlung am Lebensende selbst bestimmen zu können. Laut einer Untersuchung der Bertelsmann Stiftung befürwortet zwei Drittel der Bevölkerung eine Patientenverfügung, nur drei Prozent sind explizit dagegen. Allerdings haben erst 10 Prozent der Befragten eine solche Patientenverfügung auch selbst abgefaßt.
Unter den Ärzten können sich 67 Prozent vorstellen, auf ausdrück¬lichen Wunsch des Patienten lebensverlängernde Maßnahmen zu unterlassen, ein Drittel lehnt Sterbehilfe grundsätzlich ab.
Bildmaterial: http://bestattung-leipzig.de