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Hintergrund

Per Stabilitätspakt zur Haushaltsdisziplin

25. September 2002 Drei Prozent heißt die magische Zahl - höher darf das Defizit eines Euro-Landes im Verhältnis zum Bruttoinlandsprodukt (BIP) nicht sein. Um den Euro zu einer stabilen und starken Währung zu machen, haben sich die Länder der Gemeinschaftswährung zu strikter Haushaltsdisziplin verpflichtet.

Im MAASTRICHT-VERTRAG von 1992 legten die EU-Staaten die so genannten Konvergenzkriterien fest. Solides Preisniveau, gesunde Staatsfinanzen, stabile Wechselkurse sowie niedrige Zinsen sind die Voraussetzungen, um überhaupt am Euro teilnehmen zu dürfen. Um die Bedingung gesunder Staatsfinanzen zu erfüllen, darf die jährliche Neuverschuldung des Staates höchstens drei Prozent des BIP betragen, die Staatsschulden dürfen sich auf höchstens 60 Prozent des BIP belaufen.

Dies war aber vor allem Deutschland nicht genug. Auf Drängen des damaligen Bundesfinanzministers Theo Waigel (CSU) wurde 1996 in Dublin der STABILITÄTS- und WACHSTUMSPAKT geschlossen. Er soll verhindern, dass die Haushaltsdisziplin der Euro-Teilnehmer nach Überwinden der Eintrittshürden nachlässt und so den Wert der Gemeinschaftswährung gefährdet. Vereinbart wurde in Dublin, „mittelfristig“ ausgeglichene Haushalte anzustreben. 2004 wurde dann seit dem vergangenen Jahr von der EU-Kommission ins Spiel gebracht. Bis zu diesem Termin sollten „nahezu“ ausgeglichene Haushalte vorgelegt werden. Das Wörtchen „nahezu“ bedeutet, dass ein Defizit von bis zu 0,5 Prozent toleriert würde.

Brüssel wacht mit einem FRÜHWARNSYSTEM über Fehlentwicklungen. Nähert sich beispielsweise das Defizit eines Landes bedrohlich der Drei-Prozent-Marke, kann dem betreffenden Land ein „Blauer Brief“ geschrieben werden. Deutschland konnte ein solches Mahnschreiben im Frühjahr nur mit Mühen abwenden und musste sich dafür ausdrücklich auf das Ziel 2004 verpflichten.

Überschreitet ein Land tatsächlich die Drei-Prozent-Marke, wird ein STRAFMECHANISMUS ausgelöst: Als erstes legt die EU-Kommission einen Bericht vor, in der auch die Umstände der Verfehlung sowie die geplanten Gegenmaßnahmen der betroffenen Regierung berücksichtigt werden. Dies passierte nun erstmals im Falle Portugals. Auf dieser Grundlage entscheiden die EU-Mitgliedstaaten, ob und welche Empfehlungen an den Sünder erteilt werden. Erfolgt dann noch immer keine Besserung, können Geldstrafen von bis zu 0,5 Prozent des BIP des betroffenen Landes verhängt werden.

Text: afp

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