27. April 2007 Dt. Im Nachhinein bereitet die rot-grüne Bundesregierung der Union zunehmend Freude. Schon gleich nach der Bildung der großen Koalition konnte sie sich bequem zurücklehnen und zuschauen, wie der neue Außenminister mit Vorwürfen und Verdächtigungen aus seiner früheren Tätigkeit als Kanzleramtschef und Oberaufseher der Geheimdienste überhäuft wurde. Mancher Innenpolitiker der CDU/CSU-Fraktion dürfte schon damals seine Revanchegelüste aus der Oppositionszeit nur mit Mühe gezügelt haben. Kaum ist im BND-Untersuchungsausschuss etwas Ruhe eingekehrt, kommt ans Licht, dass der frühere Innenminister Schily Anordnungen getroffen hat, die der gegenwärtige Innenminister Schäuble nicht einmal als Gesetze vorschlagen darf, ohne von der SPD beschimpft zu werden.
Hacker-Angriffe von Sicherheitsbehörden auf private Computer, so dachte man bisher, seien in Deutschland ausgeschlossen. Erst jüngst hatte der Bundesgerichtshof ein entsprechendes Ersuchen des Generalbundesanwalts zurückgewiesen, weil es dazu einer gesetzlichen Grundlage bedürfe. Nun kommt heraus, dass Schily den Nachrichtendiensten eine solche Ermächtigung auf dem Verordnungsweg erteilt hatte. Auch wenn davon, wie es jetzt heißt, nur in "weniger als einem Dutzend Fällen" Gebrauch gemacht wurde - die Empörung, die sich in jüngster Zeit gegen sicherheitspolitische Vorstöße Schäubles gerichtet hat, fällt damit erst einmal in sich zusammen. Und wieder dürfte es einige Unionspolitiker geradezu jucken, der SPD und den Grünen ein faules Ei unter die Nase zu reiben, das ihnen Schily ins Nest gelegt hat.
Schäuble hat sich diesen Triumph schon gegönnt. Mit den Worten "Wir sind lieber auf der verfassungsrechtlich sicheren Seite" setzte er die Online-Durchsuchungen aus und warb zugleich dafür, den Sicherheitsbehörden die Möglichkeit an die Hand zu geben, Terroristen auch im Internet verfolgen zu können. Von weiteren Sticheleien wird er absehen, weil er in der Sache vorankommen will. Die Innenminister der Union haben ihn schon darin bestärkt. Die SPD wird ihm nach dieser peinlichen Enthüllung nicht mehr viel entgegenzusetzen haben - was man bedauern kann, weil durchaus nicht klar ist, ob der Sicherheitsgewinn der Computer-Ausspähung den damit verbundenen Verlust an Grundrechtsschutz aufwiegt.
Text: F.A.Z., 28.04.2007, Nr. 99 / Seite 1
