Datenschutz

Der Maßstab ist das Grundgesetz

Von Reinhard Müller

11. März 2008 Das war nicht geplant, aber es passt: Deutschland und die Vereinigten Staaten verkünden ihre verstärkte Zusammenarbeit im Antiterrorkampf und schaffen eine Grundlage für den automatisierten Austausch sensibler persönlicher Daten. An demselben Tag verkündet das Bundesverfassungsgericht sein Urteil zur massenweisen Erfassung von Fahrzeug-Kennzeichen und erklärt die polizeilichen Befugnisse in zwei Landesgesetzen für nichtig.

Die Karlsruher Richter folgen damit einer manchmal wirren, mittlerweile aber gefestigten Tradition. Wie schon im Urteil zur Online-Durchsuchung lautet die Marschrichtung: Der Staat darf auch in die sensiblen Bereiche des Persönlichkeitsrechts seiner Bürger eingreifen – aber nur in klar bestimmten Grenzen. Der Zweck des Eingriffs und seine Hürden müssen gesetzlich bestimmt sein. Dieser Pflicht, die im durchnormierten, kreuz und quer regulierten Deutschland eigentlich gut bekannt sein sollte, sind einige Landtage nicht nachgekommen.

In einem freien Land

Dass der Gesetzgeber (ja, das sind die Parlamente) solche wesentlichen Fragen regeln muss, ist kein Selbstzweck. Wer eine Regelung ausformuliert, bekommt eine Ahnung von ihrer Dimension, ihren möglichen Folgen für viele Bürger. Und viele sind tatsächlich von der automatisierten Kennzeichenerfassung betroffen; das unterscheidet die Maßnahme von der aufwendigen Online-Durchsuchung, die noch dazu ein Richter anordnen muss.

Mancher mag über die „Schwere“ des Eingriffs einer Kennzeichenerfassung durch eine Kamera lächeln und sich mit dem Satz trösten, wer nichts zu verbergen habe, müsse auch nichts befürchten. Doch in einem freien Land geht es erst einmal niemanden etwas an, wer wann wohin fährt. Der Staat braucht einen Grund, wenn er ohne jeden Verdacht Daten erheben und sie aufbewahren will – über die Vorratsdatenspeicherung entscheidet der Erste Senat demnächst.

Freilich: Angesichts des transnationalen Terrorismus gibt es solche guten Gründe. Wenn es um größte Gefahren und wichtigste Rechtsgüter geht, darf der Staat sogar einsperren und töten – und erst recht abhören und Daten erfassen. Einen absolut geschützten Rückzugsraum (das hat auch in Karlsruhe wohl noch nicht jeder begriffen) für mutmaßliche Täter darf es dann nicht geben. Auf dieser Grundlage kann Deutschland mit Amerika zusammenarbeiten. Der Maßstab ist das Grundgesetz.



Text: F.A.Z.

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