Karlsruher Urteil

Sturheit siegt

Von Georg Paul Hefty

01. April 2008 Sturheit siegt. Sie wird sogar noch vom Bundesverfassungsgericht belohnt. Das ist der Kern des Karlsruher Urteils in dem Verfahren über die Umgangspflicht eines Vaters mit seinem neun Jahre alten Sohn aus einer außerehelichen Beziehung.

Der Mann will - angeblich unter dem Druck seiner Ehefrau - keine persönlichen Treffen mit seinem Sohn, schon gar nicht unter der gerichtlichen Androhung eines Zwangsgeldes. Diese Unnachgiebigkeit findet die Unterstützung der Verfassungsrichter, die aus dem mürrischen Gesicht des Mannes einen rechtlichen Tatbestand machen, der den grundrechtsgeschützten Bedrohten von der Erfüllung seiner vom Grundgesetz auferlegten väterlichen Pflichten befreit.

Die Richter meinen, bei einem derart zur Schau getragenen Widerwillen, welcher nur mit Zwangsmitteln überwunden werden könne, „dient der Umgang mit dem Kind in der Regel nicht dem Kindeswohl“. Psychologisch haben sie gewiss recht.

„Dem Kindeswohl dienen“

Doch ebenso psychologisierend hätten die Richter auch entscheiden können, dass ein Vater sich angesichts seines Sohnes im Kindesalter zusammenreißen und dem Kind um dessen Wohles willen einen freundlichen Umgang gönnen müsse.

Wie unentschieden die Richter selbst in der Sache sind, offenbart ihr Nachsatz im dritten Leitsatz, dass die Erzwingung des Umgang durchaus gerechtfertigt sein könne, wenn es „im Einzelfall hinreichende Anhaltspunkte gibt, die darauf schließen lassen, dass ein erzwungener Umgang dem Kindeswohl dienen wird“. Nur - wer stellt das fest? „Ein Sachverständiger“, sagen die Richter, die sich nicht trauen, von denen, die das Kind gezeugt haben, Anstand einzufordern.

Rechtsstellung der Eltern geschwächt

Ein solches Verständnis des Kindeswohls führt schnurstracks in die Sachverständigenentscheidung über das Wohl und Wehe aller Kinder. Die über das Urteil erfreute Bundesjustizministerin sieht schon die Tore geöffnet für behördliche Auflagen, etwa Krippen zu besuchen oder Nachschulungen zu machen.

Damit nimmt die Sozialdemokratin einen Faden auf, den vor zwei Jahrzehnten die damals neue Familienministerin Süssmuth gelegt hatte, die den Eltern regelmäßig Erziehungsberater zur Seite stellen wollte.

Es ist schon ziemlich komisch, wie die Weigerung eines biologischen Vaters, ein menschlicher Vater zu sein, dazu beiträgt, dass insgesamt die Rechtsstellung der Eltern, gerade der treusorgenden, gesetzlich geschwächt wird.



Text: F.A.Z.

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