18. September 2007 Die Debatte ist eine Gespensterdebatte. Gespenstisch wirkt schon die Ankündigung des Verteidigungsministers, ein Passagierflugzeug unter Berufung auf den übergesetzlichen Notstand abschießen zu lassen. Noch gespenstischer aber erscheint ein Szenario, in dem ein solches mit Unschuldigen besetztes Flugzeug von Terroristen entführt wird und als Waffe eingesetzt werden soll. Das kann und will sich für Deutschland niemand vorstellen - obwohl genau das am 11. September 2001 in Amerika geschehen ist.
Auch deswegen ist die Auflehnung gegen Jung stark, weil die Öffentlichkeit hoffte, mit der Verwerfung des rot-grünen Luftsicherheitsgesetzes durch das Bundesverfassungsgericht sei zugleich die Gefahr eines solchen Vorfalls in der Bundesrepublik auf unabsehbare Zeit gebannt. Welch ein Selbstbetrug!
Abwägung Leben gegen Leben
Karlsruhe hat jedoch im Kern lediglich entschieden, dass der Gesetzgeber nicht mit Hilfe eines Gesetzes die Abwägung Leben gegen Leben von vornherein entscheiden darf. Zu einer spontanen Abwägung im Falle eines Terrorfalles unter Berufung auf den übergesetzlichen Notstand hat das Gericht nichts Abschließendes gesagt. Dies lässt die Juristen der Union nicht ruhen. Sie - von Bosbach bis Stoiber - suchen seit vielen Jahren nach einer angemessenen Regelung.
Bis auf weiteres wird angeführt, dass eine solche wegen der Uneinsichtigkeit der politischen Partner nicht zustande gekommen sei. Doch selbst wenn die Union eines Tages allein über eine verfassungsändernde Mehrheit verfügen sollte, würde sie ein detailliertes Gesetz weiterhin schuldig bleiben. Der Gegenstand ist weder verfassungsrechtlich einwandfrei noch demokratisch unumstritten zu regeln.
Abschreckungswirkung auf Terroristen
Die Krux steckt im Grundgesetz. Nicht in den Artikeln über die Würde des Menschen und das Recht auf Leben, sondern in den Artikeln 65 und 65a. Sie legen fest, dass der Bundeskanzler die Verantwortung für die Richtlinien der Politik hat, der Verteidigungsminister aber das Kommando über die Streitkräfte. Nicht der Kanzler und nicht das Kabinett - der Minister entscheidet, ob die Luftwaffe ein entführtes Flugzeug abschießen soll. Befiehlt er das in Minutenschnelle, muss er allein politisch und strafrechtlich dafür einstehen, gleich ob der Pilot den Befehl ausgeführt oder verweigert hat.
Ginge jedoch die Befehlsgewalt auch im nicht erklärten Krieg gegen den Terrorismus auf den Kanzler über, wäre vor der Bevölkerung und der Welt klargestellt, dass die deutsche Bundesregierung - Koalitionen hin oder her - mit ungeteilter Autorität diesen Weg gewählt hat. Weiteres wäre da nicht zu regeln. Wenn überhaupt etwas, dann entfaltete vielleicht dies noch eine Abschreckungswirkung auf Terroristen.
Text: F.A.Z.
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