BND

Rein theoretisch

Von Georg Paul Hefty

25. April 2008 Das Vertrauen der Bundeskanzlerin in den Chef ihres Auslandsgeheimdienstes sei „gestört“, gibt der Regierungssprecher kund und scheint damit die Bürger auf eine Personalveränderung vorbereiten zu wollen. Da Bundeskanzlerin und Parteivorsitzende immer mit zwischenparteilichen Geschäften über die Neubesetzung von Personalpaketen beschäftigt sind, könnte der BND-Chefposten zu einem „Beifang“ - den Ausdruck hatte Uhrlau entschuldigend in einem Fall angeführt, der ihn nun das Amt kosten könnte - verkommen.

Wesentlicher aber ist der Gesichtspunkt, welche Erwartungen die Bundesregierung und der Bundestag (vertreten durch das Parlamentarische Kontrollgremium) an die Führung eines Auslandsnachrichtendienstes richten, damit das Vertrauen ganz gewiss nicht eines Tages als „gestört“ gilt.

Signal aus dem Kanzleramt

Das BND-Gesetz jedenfalls enthält viel mehr Datenschutzregelungen für das Inland als Handlungsanleitungen und damit Handlungsbeschränkungen für das Ausland. Wollte der Gesetzgeber die „Mittel der Wahl“ nur nicht offenlegen, oder hat auch er nicht genau gewusst, welche Einschränkungen noch in Kauf zu nehmen sind, ohne die Erkenntnisse zu verhindern? Jedenfalls will auch die Bundesregierung keinen Auslandsnachrichtendienst, der sich auf die Auswertung von Presseberichten beschränkt.

Da wird es schon zu einem Signal, dass das Kanzleramt nicht Stellung nimmt zur Beobachtung eines afghanischen Ministers - dies scheint immerhin noch in der Zuständigkeit des Nachrichtendienstes zu liegen. Dann bliebe diesmal als Dienstpflichtverletzung die Beobachtung des E-Mail-Verkehrs einer Journalistin. Da stellen sich rein theoretisch einige Fragen.

Wollte der Dienst von vornherein die Journalistin auskundschaften oder den mit ihr korrespondierenden Minister? Muss der Dienst die Beobachtung aussetzen, wenn ein Ausländer mit einem deutschen Journalisten Kontakt pflegt? Muss der Dienst wegschauen, wenn es in der Korrespondenz zweier Personen etwas privater zugeht? Und was hat das mögliche Abschweifen der Korrespondierenden ins Persönliche dann noch mit den Privilegien des Presserechts zu tun? Oder schwankt die Politik in dieser Affäre nur wieder einmal zwischen dem vorausgeschickten Wunsch „Wir wollen davon gar nichts wissen“ und dem nachträglichen Vorwurf „Aber das hätten wir gerne früher gewusst“?



Text: F.A.Z.
Bildmaterial: AP

 
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