Glosse Politik

Benachteiligte Hochschulen

16. August 2006 oll. Wie häufig es sich bei der Forderung nach mehr Freiheit für die Bildung um Fensterreden handelt, zeigt eine neue Lücke im Rundfunkstaatsvertrag der Länder. Während Schulen von der Gebührenpflicht für internetfähige und theoretisch für den Fernsehempfang ausgelegte Computer befreit sind, gilt das für die Hochschulen nicht. Im Sendegebiet des MDR wurde allein die Leipziger Universität von den Gebühreneintreibern mit Nachforderungen von fast 250000 Euro konfrontiert. Die Präsidentin der Hochschulrektorenkonferenz, Wintermantel, hat zu Recht davor gewarnt, die Universitäten so um ihre für Lehre und Forschung ohnehin schon zu knappen Ressourcen zu bringen. Selbst wenn die Länder die Rundfunkgebühr pro Rechner auf 6,65 Euro begrenzten, müßten allein die Bibliotheken mehrere tausend Euro entrichten, obwohl sie vom Fernsehprogramm nie Gebrauch machen. Es ist absurd, daß sogar Hotels, die ihren Gästen Fernsehen anbieten, billiger davonkommen als die Hochschulen. Was haben sich die Länder dabei gedacht? Wie doppelzüngig muß es erscheinen, einerseits Studiengebühren zu erheben und die Hochschulen andererseits um grundlegende Arbeitsmöglichkeiten zu bringen?

Text: F.A.Z., 17.08.2006, Nr. 190 / Seite 12

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