Möllemanns Schatten

Lammert unter Beobachtung

Von Majid Sattar

03. Juli 2009 Es gibt gewiss weniger delikate politische Konstellationen: Da ist ein Bundestagspräsident, der keine drei Monate vor der Bundestagswahl, die nach dem Willen seiner Partei eine schwarz-gelbe Regierung hervorbringen soll, dem Wunschkoalitionspartner eine Rechnung für Verstöße gegen das Parteiengesetz vorlegen muss, die zum Teil 13 Jahre zurückliegen. Da ist zudem ein Bundesschatzmeister einer Partei, auf den mitten im Wahlkampf Verpflichtungen in Millionenhöhe zukommen und der nebenbei noch Vizepräsident des Deutschen Bundestages ist. Beide sitzen seit vier Jahren Woche für Woche nebeneinander im Parlamentspräsidium. Kein Wunder also, dass von interessierter dritter Seite gemunkelt wurde, der CDU-Mann Lammert werde den FDP-Mann Solms in der parteienrechtlichen Aufarbeitung der Spendenaffäre, die mit dem Namen Möllemann verbunden ist, schonen.

Lammert - von vielen Seiten unter genauer Beobachtung - entschied sich mit dem Strafbescheid über 4,3 Millionen Euro für die politisch nur schwer angreifbare Position der Mitte. Er blieb unter der Summe, die in der Öffentlichkeit herumgeisterte (und die auch einigen in der Bundestagsverwaltung vorschwebte), aber über den optimistischen Hoffnungen einiger im Thomas-Dehler-Haus. Ein politisches Vakuum gibt es auch im Parteienrecht nicht. Die Ankündigung der FDP, juristische Schritte zu prüfen, ist denn auch mehr eine Formalie. Es geht im Kern um die Interpretation diverser (vermeintlicher) Spenden, die Möllemann von 1996 an in seine Parteikasse hat fließen lassen. Nach dem Geschmack der FDP hat Lammert einen zu hohen Betrag als Verstoß gegen das Verbot der anonymen Spendenannahme gewertet, der mit dreifacher Rückzahlung geahndet wird. Ist eine verschleierte Spende Möllemanns an seine Partei anonym? Dies werden wohl Richter zu klären haben.

Für die FDP bringt der Fall nicht nur schmerzliche finanzielle Konsequenzen mit sich. Mit ihm kommen auch Erinnerungen zurück, die manch einer längst verdrängt hatte - Erinnerungen an einen üblen Wahlkampf mit populistischen Tönen, an kriminelle Abgründe in der Rechtsstaatspartei und auch an den mutmaßlichen Freitod Möllemanns. Zum Strafbescheid äußerte sich am Donnerstag Schatzmeister Solms. Der Vorsitzende Westerwelle erwiderte die Regierungserklärung der Kanzlerin.

Text: F.A.Z.

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