Europäische Integration

Politische Ziele, wirtschaftliche Mittel

Von Michael Stabenow

Kanzler Adenauer und Staatssekretär Hallstein unterzeichnen die Römischen Verträge

Kanzler Adenauer und Staatssekretär Hallstein unterzeichnen die Römischen Verträge

23. März 2007 Das Schriftstück trug den Vermerk „Streng vertraulich“. Die Botschaft klang besorgt: „Wenn es nicht binnen kurzem gelingt, die Bewegung für Europa neu anzufachen, wird die bereitwillige Stimmung vergehen oder sich in Verbitterung verkehren und anderen Idealen zuwenden.“ Verfasst hatte das Dokument am 30. März 1955 der Staatssekretär im Auswärtigen Amt, Walter Hallstein.

Die Überschrift lautete: „Erwiderung auf die Gedanken des Herrn Bundeswirtschaftsministers zu dem Problem der Kooperation oder der Integration“. Die Mahnung im Schreiben an Ludwig Erhard enthielt ein anschauliches Goethe-Zitat: „Begeisterung ist keine Heringsware, die man einpökelt auf einige Jahre.“ Erhard tat sich damals schwer mit dem Projekt der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG). Ihm schwebte als Integrationsmodell eine lockere Zusammenarbeit vor, eher eine Freihandelszone, die auch Großbritannien umfassen sollte.

Vorrang des Gemeinschaftsrechts

Liberaler Skeptiker: Erhard fürchtete eine europäische Planwirtschaft

Liberaler Skeptiker: Erhard fürchtete eine europäische Planwirtschaft

Das Schreiben Hallsteins war eine Wegmarke hin zur EWG und zur Europäischen Atomgemeinschaft (Euratom), die mit den Verträgen am 25. März 1957 in Rom unterzeichnet werden und Anfang 1958 in Kraft treten sollten. 1954 hatte die französische Nationalversammlung das ehrgeizige Projekt der Europäischen Verteidigungsgemeinschaft (EVG) verworfen. Das erschien damals vielen als herber Rückschlag für die Integration. Zwei Jahre zuvor hatten sich die sechs Gründerstaaten Frankreich, Deutschland, Italien, Belgien, die Niederlande und Luxemburg in der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS oder Montanunion) zusammengeschlossen.

Der im Mai 1950 dazu vom Pariser Außenminister Robert Schuman vorgelegte „Schuman-Plan“ hatte nicht nur zum Ziel, zwei strategisch wichtige Wirtschaftszweige unter gemeinsame Kontrolle der einstigen „Erzfeinde“ Deutschland und Frankreich zu stellen. Es ging auch darum, Kohle und Stahl eine Zukunft zu geben.

Doch schon in der Montanunion waren viele Grundideen der heutigen Gemeinschaft angelegt: der Gedanke an einen Binnenmarkt, das Verbot von Kartellen, die Übertragung von wirtschaftlichen Befugnissen der Staaten, die „Hohe Behörde“ als Vorläuferin der Europäischen Kommission, aber auch der Gerichtshof, der 1964 mit dem „Costa/Enel-Urteil“ den Vorrang des Gemeinschaftsrechts vor einzelstaatlichem Recht begründen sollte.

Europa mit ökonomischen Mitteln Gestalt geben

Hallstein, von 1958 bis 1967 erster Kommissionspräsident, sah als „Ausweg des verhältnismäßig geringsten Widerstandes“ nach dem Scheitern der Verteidigungsunion mit gemeinsamem Heer und Haushalt „die Fortführung und Ausdehnung der Integration nach dem Typ der Montangemeinschaft“. Anders formuliert: Er warb dafür, dem politischen Europa mit wirtschaftlichen Mitteln Gestalt zu geben.

Über die Konferenz von Messina im Juni 1955, bei der Hallstein die Bundesregierung vertrat, und den nach dem belgischen Staatsmann Paul-Henri Spaak benannten „Spaak-Bericht“ führte der Weg im Sommer 1956 zu Verhandlungen der Regierungen im Brüsseler Schloss Val Duchesse und schließlich zur Unterzeichnung der Römischen Verträge auf das Kapitol. Sie untermauerten, dass die Ziele der Integration politischer, die gewählten Mittel vorrangig ökonomischer Natur waren. Das galt später auch für die Währungsunion - für den gescheiterten, nach dem luxemburgischen Regierungschef Pierre Werner benannten „Werner-Plan“ von 1970, vor allem aber für den mit dem Maastrichter Vertrag von 1992 unternommenen und 1999 geglückten zweiten Versuch.

Zeitalter der „Eurosklerose“

Der Verzicht auf Souveränität im gemeinsamen Interesse hat sich wie ein roter Faden durch die Geschichte der Gemeinschaft gezogen. Der EWG-Vertrag wies den Weg für die vier Grundfreiheiten im Binnenmarkt - für Waren, Dienstleistungen, Kapital sowie für zunächst knapp 170 Millionen in sechs und heute fast eine halbe Milliarde Menschen in 27 Ländern. Knapp ein Jahrzehnt verging bis zum Abbau aller Binnenzölle.

Mit den Beitritten Großbritanniens, Dänemarks und Irlands 1973 und Griechenlands 1981 sowie mit dem maßgeblich durch den damaligen Bundeskanzler Helmut Schmidt und den französischen Präsidenten Valéry Giscard d'Estaing errichteten Europäischen Währungssystem 1979 gewann die Gemeinschaft nicht nur flächenmäßig an Gestalt. Dennoch gelten die siebziger und frühen achtziger Jahre als Zeitalter der „Eurosklerose“.

Deren Wurzeln reichen bis 1965 zurück, als Frankreich im Streit um die Agrarpolitik eine „Politik des leeren Stuhls“ praktizierte. Als es Anfang 1966 nachgab, geschah dies um den Preis eines krummen Deals, der im Gegensatz zu dem für eine Reihe von Politikfeldern vorgesehenen Mehrheitsprinzip ein Vetorecht zu begründen schien.

„Monnet-Methode“

Der Ausweg aus der Eurosklerose gelang abermals vor allem mit wirtschaftlichen Mitteln. Im Juni 1985 vereinbarten die Staats- und Regierungschefs in Mailand einen Fahrplan zur Vollendung des schrankenlosen Binnenmarktes bis Ende 1992. Die Frist wurde in der Mitte 1987 in Kraft getretenen Vertragsreform, der „Einheitlichen Europäischen Akte“, mit der Ausweitung des Mehrheitsprinzips verknüpft.

Darin spiegelt sich der Ansatz wider, der unter Berufung auf den ersten EGKS-Präsidenten Jean Monnet als „Monnet-Methode“ bezeichnet wird. Er beruht auf der Erkenntnis, dass die wirtschaftliche die politische Einigung beflügelt. Jacques Delors, von 1985 bis 1995 Kommissionspräsident, hat sie verfeinert, indem er bei der Marktintegration und später für die Währungsunion Fristen mit Zielen verband.

„Harmonische Entwicklung“

Schon zuvor suchten Politiker vom Schlage Hallsteins Politik und Ökonomie zu verweben. Dabei sahen sie zwischen der Marktöffnung und der planwirtschaftlichen Gemeinsamen Agrarpolitik keinen Widerspruch. Dahinter stand der Gedanke des Interessenausgleichs.

Schon im EWG-Vertrag hatten sich die Gründerstaaten verpflichtet, „ihre Volkswirtschaften zu vereinigen und deren harmonische Entwicklung zu fördern, indem sie den Abstand zwischen einzelnen Gebieten und den Rückstand weniger begünstigter Gebiete verringern“. Nach den im EWG-Vertrag vorgesehenen Agrarstruktur- und Sozialfonds kamen mit dem Regionalfonds 1975 sowie dem „Kohäsionsfonds“ 1994 weitere Förderinstrumente hinzu.

Rindfleischberge und Milchseen

Gerade in der Agrarpolitik geriet die europäische Wirklichkeit immer mehr in Widerspruch zur Vision der Gründungsväter. In den achtziger Jahren bot sich das Spektakel einer durch Vetodrohungen gelähmten Gemeinschaft, gekennzeichnet durch Butter- und Rindfleischberge, Milchseen, berstende Getreidesilos, durch den Export von Überschüssen zu Schleuderpreisen, aber auch durch Vernichtung von unverkäuflichem Obst.

Die Zeche zahlte der Steuerzahler. Damals verschlang das „Grüne Europa“ rund 70, heute noch mehr als 40 Prozent der Haushaltsmittel. Ehrgeizige Reformpläne verpufften, nicht zuletzt der nach dem niederländischen Kommissar Sicco Mansholt benannte „Mansholt-Plan“ (1968). Erst spät wurde die Agrarpolitik überarbeitet und stärker am Markt orientiert.

Erhards Sorge

Obwohl sich Kommissare und Beamte nicht als Diener ihrer Heimat, sondern als Sachwalter Europas verstehen müssen, fand ihre Staatsangehörigkeit stets große Beachtung. Fast ununterbrochen standen seit 1958 französische Beamte an der Spitze der Dienststelle für Agrarpolitik. Das Ressort Wettbewerb leiteten von 1967 bis 2002 nur Deutsche. Das hatte durchaus symbolischen Wert - in Frankreich für die Glaubwürdigkeit der Agrarpolitik, in Deutschland, bei allem gelegentlichen Groll, für die ordnungspolitische Glaubwürdigkeit, mit der die Wettbewerbshüter ihre Rechte im Kampf gegen Kartelle oder gegen Beihilfen nutzen.

Auch der erste Wettbewerbskommissar, Hans von der Groeben, war Deutscher und wie Hallstein eng an der Ausarbeitung der Römischen Verträge beteiligt. 1997 hatte der 2005 verstorbene Politiker an die Vorbehalte Erhards gegen die Planungen zur EWG erinnert: „Er befürchtete, dass sich eine Wirtschaftspolitik durchsetzen würde, die mehr planerischen Charakter haben würde.“ Erhards Sorgen erwiesen sich, sieht man von der Agrarpolitik ab, als unbegründet.

Text: Frankfurter Allgemeine Zeitung
Bildmaterial: dpa

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