30. Juli 2008 Ein Triumph für die Raucher ist dieses Urteil nicht. Es ist ein Sieg für die Betreiber kleiner Kneipen, der allerdings nur vorläufig sein könnte. Denn das Verfassungsgericht hebt ausdrücklich das legitime und überragend wichtige Ziel des Gesetzgebers hervor, alle, Raucher wie Nichtraucher, wirksam vor dem Passivrauchen zu schützen. Nur bei der Wahl der Mittel hat der Gesetzgeber nach Ansicht der Mehrheit der Richter im Ersten Senat Fehler gemacht: seine Ausnahmen im Schutzkonzept sind nicht stringent.
Jetzt können die Länder - die zwar seit der Föderalismusreform zuständig sind, doch weiterhin ängstlich nach Einheitlichkeit streben - mit dem Segen aus Karlsruhe sogar ein absolutes Rauchverbot erlassen. Das mag zwar Härtefallregelungen enthalten, würde dann aber auch für die jetzt durch die hohe Richterhand bis auf weiteres geschützten Eckneipen gelten. Wenn die Politik sich denn überhaupt zu einem umfassenden Schutz durchringen sollte, wie es ihn in anderen Ländern schon gibt.
Apropos Politik: Noch immer entscheiden ja eigentlich die demokratisch gewählten Landtage über so wichtige Fragen von Freiheit, Gesundheit und Beruf. Die befristete Gnadenregelung des Verfassungsgerichts für Raucherstuben lässt wieder einmal die Frage nach dem wahren Gesetzgeber aufkommen. Es klingt insgesamt durchaus vernünftig, was das Gericht da dem Volk mit auf den Weg gibt. Und es bemüht sich auch, den Spielraum der Politik hervorzuheben.
Spielraum? In den zwei Sondervoten zeigt sich, dass der Senat durchaus nicht einer Meinung war. Regelungen wie die zum Schutz vor dem Rauchen sind politische Kraftakte, die im Ringen mit einflussreichen Lobbygruppen mühsam erreicht werden.
Was bedeutet es für die Reformwerkstatt Berlin, wenn Karlsruhe deren Konzepte so detailliert abklopft? Zum anderen neigt das Gericht dazu, ungefragt gleich Wege aus der Krise aufzuzeigen. Das ist verständlich, gerade weil die Politik peinlicherweise oft darauf wartet; es ist aber auch gefährlich.
Das Verfassungsgericht muss nicht hervorheben, dass ein absolutes Rauchverbot möglich wäre, wenn sich bisher kein Landesgesetzgeber dazu durchgerungen hat. Die angeblich so regelungswütige, freiheitserstickende Politik in Deutschland hat sich in diesem Fall flexibel gezeigt. Die besonders der Freiheit verpflichteten Verfassungsrichter weisen aber den Weg in den paternalistischen Gängel-Staat.
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Text: F.A.Z.
Bildmaterial: reuters