Urteil zum Rauchverbot

Ein vorläufiger Sieg

Von Reinhard Müller

Von Reinhard Müller

Video in voller Größe

30. Juli 2008 Ein Triumph für die Raucher ist dieses Urteil nicht. Es ist ein Sieg für die Betreiber kleiner Kneipen, der allerdings nur vorläufig sein könnte. Denn das Verfassungsgericht hebt ausdrücklich das legitime und überragend wichtige Ziel des Gesetzgebers hervor, alle, Raucher wie Nichtraucher, wirksam vor dem Passivrauchen zu schützen. Nur bei der Wahl der Mittel hat der Gesetzgeber nach Ansicht der Mehrheit der Richter im Ersten Senat Fehler gemacht: seine Ausnahmen im Schutzkonzept sind nicht stringent.

Jetzt können die Länder - die zwar seit der Föderalismusreform zuständig sind, doch weiterhin ängstlich nach Einheitlichkeit streben - mit dem Segen aus Karlsruhe sogar ein absolutes Rauchverbot erlassen. Das mag zwar Härtefallregelungen enthalten, würde dann aber auch für die jetzt durch die hohe Richterhand bis auf weiteres geschützten Eckneipen gelten. Wenn die Politik sich denn überhaupt zu einem umfassenden Schutz durchringen sollte, wie es ihn in anderen Ländern schon gibt.

Apropos Politik: Noch immer entscheiden ja eigentlich die demokratisch gewählten Landtage über so wichtige Fragen von Freiheit, Gesundheit und Beruf. Die befristete Gnadenregelung des Verfassungsgerichts für Raucherstuben lässt wieder einmal die Frage nach dem wahren Gesetzgeber aufkommen. Es klingt insgesamt durchaus vernünftig, was das Gericht da dem Volk mit auf den Weg gibt. Und es bemüht sich auch, den Spielraum der Politik hervorzuheben.

Spielraum? In den zwei Sondervoten zeigt sich, dass der Senat durchaus nicht einer Meinung war. Regelungen wie die zum Schutz vor dem Rauchen sind politische Kraftakte, die im Ringen mit einflussreichen Lobbygruppen mühsam erreicht werden.

Was bedeutet es für die Reformwerkstatt Berlin, wenn Karlsruhe deren Konzepte so detailliert abklopft? Zum anderen neigt das Gericht dazu, ungefragt gleich Wege aus der Krise aufzuzeigen. Das ist verständlich, gerade weil die Politik peinlicherweise oft darauf wartet; es ist aber auch gefährlich.

Das Verfassungsgericht muss nicht hervorheben, dass ein absolutes Rauchverbot möglich wäre, wenn sich bisher kein Landesgesetzgeber dazu durchgerungen hat. Die angeblich so regelungswütige, freiheitserstickende Politik in Deutschland hat sich in diesem Fall flexibel gezeigt. Die besonders der Freiheit verpflichteten Verfassungsrichter weisen aber den Weg in den paternalistischen Gängel-Staat.

(Diskutieren Sie mit: Leserforum: Das Urteil zum Rauchverbot)

Text: F.A.Z.
Bildmaterial: reuters

© Frankfurter Allgemeine Zeitung GmbH 2009.
Alle Rechte vorbehalten.
Vervielfältigungs- und Nutzungsrechte erwerben
Verlagsinformation

Verpassen Sie nicht den Kündigungsstichtag 30.11. Vergleichen Sie jetzt Ihre Kfz-Versicherung und sparen Sie bis zu 500 €!

Rauchverbot

Generelles Verbot oder Ausnahmen?

Nach dem Urteil ist vor dem Urteil: In den Bundesländern wird nach der Entscheidung der Karlsruher Richter wieder über die Sinnhaftigkeit eines ausnahmslosen Nichtraucherschutzes diskutiert. „Harte Linie“ oder weitere Kompromisse - alles ist möglich. Von Rüdiger Soldt, Stuttgart

Rauchverbot gekippt

Verrauchtes Urteil

Auch sie darf wieder Einzimmerkneipen besuchen

Es ist gut, wenn unser Herz für die Eckkneipenwirte schlägt. Aber das Herz verlangt nach guten Gründen. Und diese kann das Verfassungsgericht nicht liefern: Die Karlsruher Logik ist nicht nur verqualmt, sondern auch verquer. Von Christian Geyer

Zahlenspiele für die Verfassungsrichter

Rauchverbot belastet die Wirte - oder auch nicht

Für das am Mittwoch erwartete Urteil des BVG zum umstrittenen Rauchverbot in Gaststätten spielen dessen wirtschaftliche Folgen eine entscheidende Rolle. Doch die Verlässlichkeit der Daten ist umstritten. Das Rauchverbot belastet die Wirte - oder auch nicht. Von Melanie Amann

Nach dem Rauchverbots-Urteil der Verfassungsrichter

Verschärfung oder Lockerung - beides ist möglich

Die Rauchverbote in Baden-Württemberg und Berlin sind verfassungswidrig. In kleinen Einraumkneipen darf wieder geraucht werden. Die betroffenen Länder müssen bis 2009 ihre Regelungen neu fassen. Dann jedoch könnte auch ein Rauchverbot in allen Gaststätten ohne jegliche Ausnahmen kommen.

Urteil zum Rauchverbot erwartet

Stolz: „Freiwillige Lösungen hatten keinen Erfolg“

Protestplakat in einer Berliner Eckkneipe

Mit Spannung wird an diesem Mittwoch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Rauchverbot erwartet. Geklagt hatten Wirte aus Baden-Württemberg und Berlin. Die baden-württembergische Sozialministerin Stolz verteidigt den Nichtraucherschutz - die Mehrheit sei für ein Rauchverbot.