Fall „Zumwinkel und andere“

Rechtsstaatlichkeit - keine Frage der Tagesform

Von Georg Paul Hefty

18. Februar 2008 Es gibt kein Vertun: Steuerhinterziehung im großen Maßstab ist kriminell. Deshalb ist verständlich, wenn sich die Parteien und die Verbände nun in der Forderung überbieten, beim Strafmaß müsse „künftig deutlicher werden, dass Steuerhinterziehung kein Kavaliersdelikt ist“, wie die SPD sagt. Doch Rechtsstaatlichkeit ist keine Frage der Tagesform oder der Mode, mal bei Umweltvergehen, mal bei Steuerbetrug. Der Rechtsstaat, der Delinquenten verfolgt und verurteilt, muss darauf achten, dass seine eigene Gesetzestreue nicht in Zweifel gerät.

Da sind in dem Fall, der bald „Zumwinkel und andere“ heißen wird, doch grundsätzliche Fragen zu stellen und erst recht zu beantworten. Der FDP-Abgeordnete Stadler ist auf der richtigen Spur, wenn er Aufklärung im Parlamentarischen Kontrollgremium verlangt. Denn nach den ersten Hinweisen über die Art der Informationsbeschaffung könnte der Staat im Eifer, mutmaßlich hinterzogene Steuermillionen einzutreiben, möglicherweise seine eigenen Regeln überdehnt haben.

Es heißt, der Bundesnachrichtendienst habe für eine DVD, auf der die Namen von - noch einmal: mutmaßlichen - Steuerhinterziehern gesammelt waren, vier oder fünf Millionen Euro bezahlt. Als einzige Aufgabe ist dem BND im einschlägigen Gesetz jedoch zugewiesen, „Erkenntnisse über das Ausland, die von außen- und sicherheitspolitischer Bedeutung für die Bundesrepublik sind“, zu gewinnen und auszuwerten. Sind - mutmaßliche - deutsche Steuerhinterzieher etwa „Ausland“ oder Landesverräter? Und ist ihr Delikt eindeutig „von außen- und sicherheitspolitischer Bedeutung“? Wurde hier mit Wissen des Kanzleramtes der BND jenseits der vom Gesetzgeber gezogenen Linie tätig? Trat er vielleicht sogar finanziell in Vorleistung? Steinbrück scheint Anlass zu haben, die Hände in Unschuld zu waschen, wenn er zu den Einzelheiten sagt: „Wir sind gut beraten, so etwas nicht an uns heranzulassen.“

Besonders fragwürdig ist es, im Streben nach eigenem Gewinn (Steuernachzahlungen) den Verrat an anderen, seien es Banken, sei es ein Kleinststaat, finanziell hoch zu belohnen - und dies auch noch bekanntwerden zu lassen -, so dass andere zur Nachahmung verführt werden. Wenn sich die Behörden eines Staates, der selber jahrelang „Steuersparmodelle“ von Schiffsbeteiligungen bis zur Filmindustrie legalisierte, auf so etwas einlassen, erzeugt das erst recht einen schalen Nachgeschmack.

Text: F.A.Z., 18.02.2008, Nr. 41 / Seite 1

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