Video in voller Größe

Urteil zum Awacs-Einsatz

Einsatz unter Vorbehalt

Die Verfassungsrichter haben ein deutliches Signal gesetzt. Es richtet sich an alle, die das Karlsruher Dogma, die Bundeswehr sei ein Parlamentsheer, nicht allzu ernst nehmen. Bewaffnete Einsätze sind nur mit Zustimmung des Bundestages möglich. Von Reinhard Müller

Lesermeinungen zum Beitrag

07. Mai 2008 21:24

Im Zweifel g e g e n den Einsatz

Rolf Joachim Siegen (rolfS2)

Beim Einsatz der Bundeswehr in Afghanistan handelt es sich in Wirklichkeit um einen 'Gefaelligkeits' - Einsatz. Seine Geschaeftsgrundlage und innere Legitimation ist aeusserst bruechig, aber die Berliner Funktioaere wollen die offene Kontroverse in der NATO vermeiden, wie der juengste Bukarester Gipfel zeigte. Die Berliner Parlamentarier wissen jetzt, dass die Letztverantwortung bei ihnen liegt und nicht bei den Militaers.

Diese Lesermeinung bewerten Belanglos Lesenswert
1 - 1 von 1 Lesermeinungen
Suche in Beitrag Lesername oder Login
Datum bis
FAZ.NET Suchhilfe
F.A.Z.-Archiv Profisuche