Von Reinhard Müller
07. Mai 2008 Es wirkt wie auf den Tag genau geplant. Aber das jetzt verkündete Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Awacs-Einsatz während des Irak-Krieges war schon abgefasst, bevor die Union mit dem Entwurf ihres neuen sicherheitspolitischen Konzepts an die Öffentlichkeit ging.
Der Zweite Senat, der hiermit seine grundlegende Entscheidung zum Parlamentsvorbehalt für den Streitkräfteeinsatz, aber auch die zur Neuausrichtung der Nato fortschreibt, setzt ein deutliches Signal. Es richtet sich an alle, die das Karlsruher Dogma, die Bundeswehr sei ein Parlamentsheer, nicht allzu ernst nehmen. Wer glaubt, unter Berufung auf die Handlungsfähigkeit der Regierung und die Bündnisfähigkeit des Landes das Erfordernis der Zustimmung des Bundestages zu jedem bewaffneten Einsatz der Bundeswehr aushöhlen zu können, der wird unmissverständlich belehrt.
Im Zweifel zugunsten des Parlaments
Der Bundestag muss ein wirksames Mitentscheidungsrecht über den Einsatz haben, und zwar bevor er beginnt und dann maßgeblich zu einer Frage militärischer Zweckmäßigkeit wird“.
Anders als die Bundesregierung meint, ist der Parlamentsvorbehalt im Zweifel zugunsten des Parlaments auszulegen. Eine Einschätzungsprärogative hat die Exekutive nur im Eilfall und dann eben auch nur vorläufig. Gerade der Parlamentsvorbehalt sei Teil der Gewaltenteilung, nicht etwa seine Durchbrechung, sagt das Gericht. Und: Die Frage, ob deutsche Soldaten in bewaffnete Unternehmungen einbezogen sind, sei gerichtlich voll überprüfbar“.
Keine Fakten schaffen
Das hat Auswirkungen auf das Regierungshandeln und auf den Stellenwert des Parlaments. Die Exekutive darf unter Berufung auf multinationale Strukturen, Nato-Routine oder ein europäisches Heer keine Fakten schaffen.
Auf das Parlament kommt eine große Verantwortung zu. Die lässt sich durchaus begründen – schließlich geht es um den Einsatz von Leib und Leben der eigenen Kinder für das Gemeinwohl.
Das Argument lässt sich freilich auch umdrehen: Meist wird die Befassung des Parlaments zeitlich kein Problem sein. Es gibt aber auch Situationen, in denen aus ebendiesen Gründen schnell gehandelt werden muss. Die Regierung, die ohnehin die Eilkompetenz hat, wird hier Abstimmungswege finden. Karlsruhe mag alles überprüfen, was es für richtig hält. Gehandelt wird in Berlin.
Text: F.A.Z.
Bildmaterial: reuters
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