Urteil zum Awacs-Einsatz
Einsatz unter Vorbehalt
Die Verfassungsrichter haben ein deutliches Signal gesetzt. Es richtet sich an alle, die das Karlsruher Dogma, die Bundeswehr sei ein Parlamentsheer, nicht allzu ernst nehmen. Bewaffnete Einsätze sind nur mit Zustimmung des Bundestages möglich.