Urteil zum Awacs-Einsatz

Einsatz unter Vorbehalt

Die Verfassungsrichter haben ein deutliches Signal gesetzt. Es richtet sich an alle, die das Karlsruher Dogma, die Bundeswehr sei ein Parlamentsheer, nicht allzu ernst nehmen. Bewaffnete Einsätze sind nur mit Zustimmung des Bundestages möglich.

07.05.2008, © reuters
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