Von Georg Paul Hefty
06. April 2008 In wenigen Tagen wird der Bundestag über eine Stichtagsregelung entscheiden. Dabei geht es allerdings nicht um eine gesetzestechnische Alltäglichkeit wie in den Fällen von Haftung und Schadensersatz, sondern um einen Stichtag, der das Wertefundament des Grundgesetzes aus den Angeln heben könnte. An der Frage, ob der seit dem Jahre 2002 vorgegebene Stichtag für die Einführung embryonaler Stammzelllinien aus dem Ausland neu festgesetzt, ganz gestrichen oder aber beibehalten werden soll, hängt das ethische Selbstverständnis der Bundesrepublik Deutschland.
Das spüren nicht nur die beteiligten Abgeordneten des Bundestages und die Minister des Bundeskabinetts mit der Bundeskanzlerin an der Spitze, sondern auch die Mitsprache heischenden und zur Mitsprache aufgeforderten Natur-, Rechts- und Sozialwissenschaftler einschließlich der wissenschaftlichen Grenzgänger auf dem Feld der Theologie.
Ein Schutz, wie er keinem anderen Lebewesen zugestanden wird
Die Aufhebung des Stichtages bereitete keine Schwierigkeiten, sie wäre sogar forschungspolitisch, mehr noch: verfassungsrechtlich angezeigt - wenn es sich bei dem Ausgangspunkt für die Herstellung embryonaler Stammzelllinien tatsächlich um einen, wie manche Verfechter sagen, beliebigen Zellhaufen handelte. Doch weder die Forscher noch die befürwortenden Politiker gäben sich mit der Freigabe irgendwelcher Embryonen zufrieden; sie bestehen darauf, dass es menschliche Embryonen sein müssen.
Dieses Adjektiv macht jedoch aus ihrem gesetzgeberischen Wollen eine Unmöglichkeit. Das Grundgesetz, bestärkt durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, lässt beim Schutz der Würde des Menschen wie auch bei dessen Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit keinen Spielraum. Die Debatte, ob ein menschlicher Embryo im Frühstadium schon ein im Grundgesetz genannter Jeder sei, ist, auch wenn es viele nicht wahrhaben wollen, weitestgehend entschieden.
Das Embryonenschutzgesetz von 1990 jedenfalls gewährt dem menschlichen Embryo einen Schutz, wie er keinem anderen Lebewesen zugestanden wird: Wer einen extrakorporal erzeugten ... menschlichen Embryo ... zu einem nicht seiner Erhaltung dienenden Zweck abgibt, erwirbt oder verwendet, ... wird bestraft. Wer die Stichtagsregelung des Stammzellgesetzes aufgeben will, streicht damit auch große Teile des Embryonenschutzgesetzes aus der Sammlung der wirksamen Gesetze und eröffnet letztlich den Weg zu einer bedingunglosen Fristenregelung bei den Schwangerschaftsabbrüchen. Die bisherige Unterscheidung zwischen rechtswidrig und straflos wäre jedenfalls beim Schutz der Leibesfrucht vollends hinfällig.
Schröder scheiterte an der falschen Flagge
Daher ist nicht anzunehmen, dass diese Position schon jetzt im Bundestag Aussicht auf eine Mehrheit hat. Wahrscheinlicher ist die Einigung auf eine Stichtagsverschiebung auf den 1. Mai des vergangenen Jahres - und zwar mit Hilfe derjenigen, die eigentlich gar keinen Stichtag haben wollen.
Für eine Verschiebung sind von Wissenschaftlern viele Gründe vorgetragen und von anderen ebenso angesehenen und dem Gemeinwohl verpflichteten Wissenschaftlern widerlegt worden. Politisch geht es schon lange nicht mehr um den Zugang zu nicht verunreinigten Stammzelllinien neueren Datums, sondern um die Grundsatzentscheidung, ob das forschungspolitische Streben nach dem international Möglichen Vorrang gewinnt über den deutschen ethischen Grundkonsens.
Schon Bundeskanzler Schröder wollte den wirtschaftlich bedeutsamen Primat der Forschung gegenüber der Gesellschaft und deren parlamentarischem Abbild durchsetzen. Er scheiterte nicht nur am Widerstand des Bundestages, sondern letztlich an der falschen Flagge, unter der er zum Ziel gelangen wollte: Der mit Hintergedanken gegründete Nationale Ethikrat hat seinen Namen ernster genommen als den versteckten Auftrag.
Fragen und Zweifel
Bundeskanzlerin Merkel hat nicht nur Schröders Linie übernommen und ihr Kabinett darauf weitgehend festgelegt, sondern auch ihre Partei so weit wie möglich darauf eingeschworen. Seither reden die Merkel-Anhänger und die Befürworter des Embryonenschutzes in der CDU aneinander vorbei. Obwohl oder weil es erklärtermaßen um eine Gewissensentscheidung jedes Abgeordneten geht, zieht sich nun auch noch eine Front durch die Unions-Parteien, die von den längst verwischt geglaubten Konfessionsgegensätzen zwischen Katholiken und Lutheranern schattiert ist.
Die Verschiebung des Stichtages wirft ethisch dieselben Fragen und Zweifel auf wie eine Streichung des Datums. Sie ist für die Embryonen sogar bedrohlicher. Die Zelllinienhersteller werden angeregt, ohne konkrete Bestellung, jedoch in der Hoffnung auf spätere Bestellungen Embryonen weit im Voraus zu töten, um lieferbereit zu sein für den Fall einer nochmaligen Stichtagsverschiebung auf ein unkalkulierbares Datum. Denn mit welchem Argument sollte nach einer erstmaligen Verschiebung jede folgende abgelehnt werden können? Der Gesetzgeber wäre damit zum Spielball der Interessen deutscher Forscher einerseits und ausländischer Geschäftsleute andererseits geworden - zu Lasten seiner Fähigkeit, die Würde des Menschen grundsätzlich und international maßgebend zu verteidigen.
Text: F.A.Z.
Bildmaterial: AP