Von Georg Paul Hefty
04. Januar 2008 Die Mühlen der Justiz mahlen langsam, aber beständig - vor allem, wenn die politische Rückendeckung da ist. Die Bundesanwaltschaft hat in ihrem bereits vor Wochen bekanntgemachten Vorhaben, die Täterschaft bei der Ermordung des damaligen Generalbundesanwalts Buback doch noch zu klären, jetzt einen kleinen, doch wesentlichen Erfolg erzielt. Ein Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs hat dem Antrag stattgegeben und Beugehaft gegen drei verurteilte RAF-Terroristen angeordnet.
Freilich ist diese Anordnung noch nicht vollzogen: Die Bundesanwaltschaft rechnet mit einer Beschwerde der Betroffenen beim Bundesgerichtshof - und es ist aus der bisherigen Geschichte der RAF wohl zu erwarten, dass sich mit allen Wassern gewaschene Rechtsanwälte bereitstellen werden, um die bisherigen Aussageverweigerer Mohnhaupt, Folkerts und Klar zu verteidigen. Damit sind sowohl die Beugehaft als auch ihr möglicher Ertrag und die gerichtliche Verwertbarkeit dieses Ertrages völlig offen.
Ein lautstarkes Signal, dass der Staat nicht ruht
Doch ist der Vorstoß der Bundesanwälte weder unbegründet noch aussichtslos. Er ist - im Unterschied zu den bisherigen Vernehmungen in aller Stille - zunächst ein lautstarkes Signal, dass der Staat nicht ruht, bis die letzte Wahrheit über die gegen ihn gerichteten Verbrechen und ihre Urheber ans Licht gekommen ist. Und er wendet das Tun und Lassen von RAF-Angehörigen gegen diese selbst.
Nach der Aussage des RAF-Mittäters Boock, der am Schleyer-Mord beteiligte Wisniewski habe auch Buback erschossen, und nach der Aussageverweigerung anderer bereits verurteilter RAF-Mittäter hat die Justiz eine zweifache Rechtfertigung für ein hartes Vorgehen: einen Anhaltspunkt und ein ganz normales strafprozedurales Zwangsmittel. Den möglichen Vorwurf, sie nehme Leute aufgrund bloßer Verdachtschöpfung willkürlich in Haft, muss sie somit nicht fürchten.
Da in der alten Sache nicht mehr Gefahr im Verzug ist, hat es die Bundesanwaltschaft mit dem Vollzug nicht eilig. Auf heißen Kohlen sitzen dürften aber einige der RAF noch immer Verbundene. Einerseits wegen Boocks Gerede, andererseits wegen der Unsicherheit, was die Beugehaft bei wem bewirkt. Das könnte zu dramatischen Kurzschlüssen führen. Doch wenn die sechs Monate ergebnislos verstreichen sollten, dann hat der Rechtsstaat ein Mittel zur Wahrheitsfindung weniger.
Text: F.A.Z.
Bildmaterial: AP