Lehrerbewertung

Der Aufstand der Massen

Von Volker Zastrow

28. Juni 2009 Der Bundesgerichtshof hat diese Woche Aufsehen erregt, weil er zu einem Teil der „Meinungsfreiheit“ erklärt hat, dass Schüler ihre Lehrer im Internet anonym „benoten“. Das ist gleich in zwei Richtungen merkwürdig, denn natürlich sollen Schulnoten kein Ausdruck der Meinung eines Lehrers sein (obwohl sie es leider gelegentlich sind). Und außerdem darf man wohl fragen, was eine Meinung eigentlich sein soll, deren Urheber als Person und Masse unkenntlich ist. Schon klar, das „Recht auf Meinungsfreiheit ist nicht an die Zuordnung der Äußerung an ein bestimmtes Individuum gebunden“ – aber was, bitte schön, folgt aus dieser Auffassung, wenn Meinungen nicht bloß in der Kantine des Bundesgerichtshofs über den Hackbraten hinweggeraunt, sondern in die permanente Ubiquität des Internets eingetragen werden wie in das Notizbuch eines Weltgottes? Ist das kein qualitativer Unterschied?

Der BGH unterscheidet fein zwischen der „beruflichen Tätigkeit“ der klagenden Lehrerin und ihrer Privatsphäre – aber zu welcher dieser Sphären gehört ihr Name? Nicht doch zu beiden? Bleibt der private gute Name von der Denunziation im Internet unbeschadet? Und spielt es keine Rolle, dass der Beruf der Betroffenen in diesem Fall sogar die Ausübung einer hoheitlichen Aufgabe ist, die auf staatlichem Zwang beruht, nämlich der Schulpflicht, welcher die Schüler unterworfen werden – was bei diesen gelegentlich Unmut hervorzurufen geeignet sein könnte? Was setzt Schüler in den Stand, die Leistung eines Lehrers zu beurteilen? Die Fähigkeit, im Internet anonym abzustimmen?

Diese Pseudonote für Lehrer im Internet, errechnet als Durchschnittswert: Ist, was sich da aus mehreren (im konkreten Fall: vier) „Meinungen“ zusammensetzt, tatsächlich eine „Meinung“? Festgestellt wird so etwas wie das Maß an Beliebtheit einer Person in einer unbekannten Gruppe, die Stimme eines einzigen rachsüchtigen Schülers kann da großes Gewicht erlangen. Jede Stimme kann im Internet gewaltiges Gewicht erlangen.

Das Internet, ein neuer, weil dauerhafter Pranger

Zwar ist der Zugang zu der einschlägigen Internetseite beschränkt, aber das ist nur eine Formalie. Mit anderen Worten: Ein Lehrer muss sich gefallen lassen, dass ihm, wer will – es kann auch der böse Nachbar sein –, den Ruf verdirbt, und zwar, soweit Interesse besteht, weltweit und dauerhaft, noch über den Tod hinaus. Wenn man das noch Pranger nennen möchte, bitte schön. Aber am guten alten Pranger stand der Delinquent eine überschaubare Zeit an einem überschaubaren Ort. Nein, das Internet ist etwas Neues: tief, weit und dauerhaft wie nichts, das es je gab, eine neue Immanation des menschlichen Geistes und der menschlichen Natur. Sie ist fast nicht materiell, sieht man einmal von den Kabeln, Personal Computern, Bildschirmen und so weiter ab, die bloße Transportmittel sind, sondern im eigentlichen Sinne geistig und sozial. Aber auf sie trifft nur umso mehr zu, was Ortega y Gasset vor achtzig Jahren schrieb: „Wenn die Masse selbständig handelt, tut sie es nur auf eine Art: Sie lyncht.“

Das Beispiel, um das es jetzt vor dem BGH ging, ist angesichts unserer modernen Demütigungskultur marginal. Aber es ist schon mehr als ein Zeichen einer „déformation professionelle“ durch langjährigen Gebrauch richterlicher Unabhängigkeit, wie leichtfertig hier mit grundlegend neuen, weltstürzenden Sachverhalten umgegangen wird. Die sogenannten „Informationen“ erlangen im Internet durchweg Ewigkeitswert. Verschiebt das nicht das Verhältnis zwischen Einzelnem und einer mit modernsten technischen Mitteln ins Faustrecht des Urzustands versetzten Gesellschaft? Muss man darüber nicht etwas gründlicher nachdenken?

Auf ewig geschmäht

Im Internet geschmäht zu werden, heißt für immer, auf Dauer, für jedermann zugänglich geschmäht zu werden. Ob zu Recht, spielt keine Rolle; denn welches Recht kann es dafür geben? Ein Recht, in dem für niemanden Verjährung gilt, kein Verzeihen, kein Vergessen? In dem jeder Skandal von Dauer ist, jede Kritik Ewigkeitswert besitzt – in der das Individuum der Spezies preisgegeben wird? Das ist der Kernpunkt auch bei der Internetpiraterie, die freilich allenthalben verniedlicht wird: Es ist ja kein Zufall, dass das Internet zugleich eine ungeheure Enteignungsmaschine ist, in der die Netzindustrien ihre Profite aus dem geistigen Eigentum anderer saugen – Oligarchen einer zerfallenden Gesellschaftsordnung, die ihnen nichts mehr entgegenzusetzen hat.

Natürlich ist das Internet eine Waffe, und angesichts der Ereignisse in Iran mag man sich darüber freuen. Es bleibt diese Waffe aber auch außerhalb Irans. Die Entwicklung verläuft in rasender Eile, aber der technologische und informatorische Fortschritt ist unverkennbar mit zivilisatorischen Rückschritten verbunden. Es ist höchste Zeit, das Internet entschlossen zu zivilisieren, es Recht und Gesetz zu unterwerfen.

Text: F.A.S.

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