Kommentar

Europäische Kraftprobe

Von Peter Hort

14. Januar 2004 An Warnungen hat es nicht gefehlt. Der seit dem vergangenen Jahr schwelende Streit über den Stabilitäts- und Wachstumspakt dürfe nicht juristisch, sondern nur politisch entschieden werden, lautete eine der geläufigsten Mahnungen. Und müßte eine Klage vor dem höchsten europäischen Gericht den bislang beispiellosen Konflikt zwischen der Europäischen Kommission und den beiden Haushaltssündern Deutschland und Frankreich nicht weiter anheizen? Alle Warnrufe haben nichts genutzt: Die Brüsseler Behörde klagt vor dem Europäischen Gerichtshof gegen den Rat der Finanzminister, der es im vergangenen Herbst gewagt hatte, die Defizitverfahren gegen Deutschland und Frankreich auszusetzen und sanktionsbewehrte Sparanstrengungen vom Tisch zu fegen.

Die Mehrheit der Finanzminister hatte damit auf Druck vor allem Deutschlands eine rechtlich verbriefte Regel außer Kraft gesetzt, die zu den Grundlagen der Wirtschafts- und Währungsunion gehört. Mehr noch, die im Vertrag vorgesehene Prozedur beim Verfehlen der Stabilitätskriterien ist mit dem Coup des Ministerrats unterbrochen und durch eine unverbindliche Erklärung ersetzt worden, die nicht dem Vertrag entspricht. Daß damit der europäischen Rechtsgemeinschaft schwerer Schaden zugefügt worden ist, steht außer Frage. Wohin führt es, wenn besonders die großen EU-Staaten auf das Recht pfeifen und eigenen Regeln folgen? Das Vorgehen der Finanzminister hat das Klima zwischen den großen und den kleinen EU-Staaten belastet und mit dazu beigetragen, daß der Verfassungsgipfel in Brüssel scheiterte.

Dieser Schaden kann nur mit politischen Mitteln repariert werden. Deutschland und Frankreich müssen auf den Boden des Rechts zurückkehren und das verlorene Vertrauen wiederherstellen. Dennoch muß der EU-Kommission zunächst an einer juristischen Klärung jenes eigenmächtigen Vorgehens des Ministerrats gelegen sein, das ihre Autorität als zentrale Aufseherin über die Etatdisziplin der EU-Mitgliedstaaten schwer beschädigt hat. In jener Novembernacht, als die Finanzminister einen Vorschlag der EU-Behörde in den Papierkorb warfen, ist auch ein Stück Machtverteilung zu Bruch gegangen: Gestützt auf ihr Initiativrecht, schlägt die Behörde etwas vor, das die EU-Regierungen im Ministerrat beschließen oder ablehnen müssen. Diese Regel haben die Herren gebrochen, indem sie ihre eigene Vorlage beschlossen haben. Die Luxemburger Richter werden klären, ob das Rechtens war.

Das Gericht kann freilich nicht das ungleiche Kräfteverhältnis beseitigen, das die Väter des EU-Vertrags dem Stabilitäts- und Wachstumspakt mitgegeben haben. Das Turnier zwischen den machtbewußten EU-Regierungen und dem wackeren EU-Kommissar Solbes hat deutlich gemacht, daß es dem Aufseher Solbes im Konflikt an der nötigen Durchsetzungskraft fehlt. Verlangt er von den Sündern Umkehr und Besserung, muß dies keine Folgen haben. Denn sein Vorschlag über zusätzliche Sparanstrengungen muß von den Finanzministern mit qualifizierter Mehrheit gebilligt werden. Das heißt, der Vertrag sieht vor, daß die Sünder darüber befinden, ob sie gesündigt haben und gegebenenfalls mit welchen Folgen. Da die EU-Regierungen allesamt zumindest potentielle Sünder sind, werden sie stets versucht sein, ein Bündnis gegen die Kommission zu schmieden und gemeinsam die Buße abzuwehren. Ein Versuch, dieses einseitige Kräfteverhältnis zugunsten der EU-Behörde zu korrigieren, ist im Verfassungskonvent gescheitert. Die Herren des Verfahrens wollen auch künftig einen Kopf größer sein als der Brüsseler Kommissar.

Abseits der juristischen Klärung muß Solbes seine politische Autorität, so gut es geht, wiederherstellen. Er muß auf die Kraft seiner Argumente für das Beibehalten der regelgebundenen Haushaltsstabilität auch in Phasen länger dauernder Wachstumsschwäche bauen. Dabei steht er nicht allein, die überwiegende Zahl der kleineren, stabilitätsbewußten EU-Staaten unterstützt ihn. Solbes wird schon in Kürze zeigen müssen, daß er gegenüber Deutschland und Frankreich unverdrossen und unbeirrt dieselben Regeln anzuwenden hat, die ihm die Mehrheit der Finanzminister aus der Hand schlug. Er darf weder taktieren noch das Urteil der Luxemburger Richter abwarten, er muß den fortbestehenden Artikel 104 des EU-Vertrags anwenden. Das ist sein Beitrag zur Rechtssicherheit, die er vom Gericht erhofft.

Damit könnte die Kraftprobe zwischen ihm und Berlin wie auch Paris in die zweite Runde gehen. Denn beide Regierungen werden in diesem, vielleicht auch im nächsten Jahr abermals gegen die Stabilitätskriterien verstoßen. Das ist nicht nur das Ergebnis eines vorläufig schwachen Wirtschaftswachstums, wie es in Berlin und Paris ein wenig einäugig heißt. Daß Deutschland und Frankreich Mühe haben, aus ihrer Schuldenfalle herauszukommen, ist auch das Ergebnis von Versäumnissen bei dringend nötigen Reformen. Es ist allemal leichter, mehr Schulden zu machen, als den Arbeitsmarkt zu liberalisieren, Subventionen abzubauen und mit einer grundlegenden Steuerreform das schwache Wachstumspotential zu erweitern. Hat Solbes nicht immer wieder auf solche Zusammenhänge hingewiesen? Es wird Zeit, daß man in Berlin und Paris auf ihn hört.

Wem die Stabilitätsregeln im Wege stehen, der verlangt voreilig deren Reform. Schon seit längerem werden derartige Forderungen erhoben, da der Stabilitäts- und Wachstumspakt angeblich zu starr sei und dem Wachstum zu wenig Spielraum lasse. Dieser Befund geht in die Irre. Bei richtiger Befolgung seiner Regeln bietet der Pakt ein hohes Maß an Flexibilität, das Solbes und seine Beamten durchaus nutzen. Wer während des Aufschwungs seinen Haushalt in Ordnung bringt, hat in der Rezession genügend Luft für konjunkturbedingt höhere Schulden. Hätten Berlin und Paris dieses Gebot beachtet, hinge der europäische Haussegen heute nicht schief.

Text: Frankfurter Allgemeine Zeitung, 15.01.2004, Nr. 12 / Seite 1

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