Leitartikel

Der Richterspruch

Von Jürgen Dunsch

21. Dezember 2005 Die Richter am Bundesgerichtshof haben im Fall Mannesmann ein Urteil gesprochen, dessen Radikalität nur wenige erwartet hatten. Am selben Tag dachte der Aufsichtsratsvorsitzende der Deutschen Bank, Rolf Breuer, in einem Zeitungsgespräch über einen möglichen Nachfolger für den Vorstandssprecher Josef Ackermann nach, den einzigen Angeklagten in dem Strafprozeß, der noch immer in seiner Position ist. Was für den Fall einer neuerlichen Verhandlung über die Prämienzahlungen und Pensionsregelungen nach der Übernahme von Mannesmann durch den Mobilfunkkonzern Vodafone bis dahin nur kolportiert wurde, schien an Gewicht zu gewinnen.

Oder wurde Breuer nur mißverständlich zitiert? Vielleicht bleibt das Interview nur eine Episode. Nach wie vor gilt für alle Angeklagten die Unschuldsvermutung. Andererseits wird die Bank im Februar über eine Vertragsverlängerung für Ackermann über 2006 hinaus entscheiden. Und nach dem Donnerkeil aus Karlsruhe stellt sich der Bank und vor allem ihm persönlich stärker denn je die Frage, ob eine Vertragsverlängerung zumutbar ist.

Der Vorgang Mannesmann entbehrt nicht der Tragik. Ackermann hat die Deutsche Bank geschäftlich auf die Erfolgsspur geschoben, obwohl die spektakuläre Entscheidung zur Schließung eines bedeutenden Immobilienfonds der Bank in diesen Tagen auch ihm zusetzt. Allen Unkenrufen zum Trotz ist die Bank auch nicht in eine Investmentbank und eine deutsche Kundenbank auseinandergefallen. Zum Fallstrick wurde für Ackermann das im Vergleich zur Hauptaufgabe nebensächliche Aufsichtsratsmandat bei Mannesmann: ein Mandat aus der alten Deutschland-AG, an deren Auflösung Ackermann mitgewirkt hat. Vielleicht aus diesem Grund hat der in der Welt des Investmentbanking verankerte, mit den Finessen des deutschen Aktienrechts nicht übermäßig vertraute Schweizer das Mannesmann-Mandat in den turbulenten Tagen der Übernahme nachlässig und wenig sensibel gehandhabt; den Vorwurf muß er sich in jedem Fall gefallen lassen.

Die Vorgänge um Mannesmann waren zu keiner Zeit ein Fall nur für die Juristen. Dagegen sprach allein schon die Dimension der Übernahme in Höhe von mehr als 150 Milliarden Euro. Ausgerechnet nach dem Traditionsunternehmen Mannesmann griff ein ausländischer Konkurrent - Vodafone. Die Prämien und Pensionszahlungen für den damaligen Mannesmann-Vorstandsvorsitzenden Esser und andere - nach der verlorenen Schlacht um die Unabhängigkeit von Mannesmann - waren mit 57 Millionen Euro (davon eine Sonderzahlung von 15 Millionen Euro für Essers Abwehrkampf) ebenfalls von außergewöhnlicher Höhe. Gewährt wurden sie augenscheinlich in einem Akt der Kumpanei, an dem Vertreter der Deutschen Bank, der IG Metall und Essers Vorgänger im Vorstandsamt, Funk, beteiligt waren. Mehr noch: Sogar die "Witwen und Waisen" des Konzerns wurden bedacht. Und als sei das nicht Provokation genug, gab Ackermann im Mannesmann-Prozeß offenbar ein Beispiel der Arroganz der Wirtschaftsmacht. Er formte - aus welchen Gründen auch immer - mit zwei Fingern das V-Zeichen. Seht her, mir kann niemand etwas anhaben. So wurde es jedenfalls wahrgenommen - es war zumindest eine Ungeschicklichkeit mit Folgen. Die Zahlungen an Esser, Funk und andere stießen auf Ablehnung bis weit in den unternehmerischen Mittelstand hinein.

Sind die vollständige Aufhebung der Freisprüche durch den Bundesgerichtshof und die Rückverweisung an eine andere Strafkammer des Landgerichts Düsseldorf ein gutes oder ein schlechtes Zeichen für das deutsche Rechtssystem? Die Unabhängigkeit der Gerichte stellt ein Grundprinzip des Rechtsstaates dar und zugleich einen wirtschaftlichen Standortvorteil. Andererseits kann, wer vom Druck auf die Angeklagten in dem Verfahren redet, die Augen nicht vor den Zumutungen verschließen, denen sich die Kammer der ersten Verhandlung in Düsseldorf ausgesetzt sah. Insofern könnte auf den ersten Blick die Vermutung aufkommen, die Richter in Karlsruhe hätten den Richtern in Düsseldorf eine schallende Ohrfeige für mangelnde Standfestigkeit verpaßt, denkt man allein an die Zurückweisung des "unvermeidbaren Verbotsirrtums", den das Landgericht den Angeklagten in einer Teilfrage ungewöhnlicherweise zugebilligt hatte. Die Zurückweisung bezog sich allerdings nicht auf ein sachfremdes Urteil, sondern auf die Schwierigkeit, das juristische Neuland des "Unternehmensinteresses" richtig einzugrenzen.

Eine schwere Hypothek wäre für den Wirtschaftsstandort Deutschland entstanden, hätten die Richter versucht, über die Angemessenheit der Prämienhöhen zu entscheiden. Davon haben sie wohlweislich Abstand genommen. Beim Fortgang des Verfahrens ist zudem stets in Erinnerung zu behalten, daß Ackermann sich nicht persönlich bereichert und der spätere Mannesmann-Eigentümer Vodafone die Prämienzahlungen nicht beanstandet hat, obwohl Vodafone letztlich die finanziellen Folgen zu tragen hatte. Hätte Esser im übrigen gemäß heute gängiger Praxis eine Sonderzahlung für den Fall eines Kontrollwechsels mit neuem Mehrheitsaktionär bei Mannesmann vereinbart, wäre (formal) alles Rechtens gewesen.

Indirekt haben die Karlsruher Richter hier allerdings ebenfalls ihre Ablehnung dokumentiert, denn die Gegenleistung eines solcherart gepolsterten Vorstandes besteht eigentlich nur in seinem Ausscheiden. Eines zumindest stellt der Spruch aus Karlsruhe klar: Er ist ein Warnzeichen für allzu prämienfreudige und selbstherrliche Vorstände und Aufsichtsräte.

Text: F.A.Z., 22.12.2005 / Seite 1

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