Online-Durchsuchung

Fragwürdige Rücksicht

Sind die Computer von Terrorverdächtigen eine schützenswerte Sphäre? Statt heimliche Online-Durchsuchungen in kontrollierter Weise zu gestatten, wird in Deutschland debattiert - ein Stellvertreterstreit. Von Peter Carstens

Lesermeinungen zum Beitrag

23. Dezember 2007 19:56

Zauberlehrlinge

Jens Darup (luxlynx)

Wenn ich für das Grundrecht auf Unantastbarkeit der Privatsphäre bin, bin ich nicht gegen den Staat. Falls es virtuelle terroristische Debattierclubs im Internet gäbe, wären die normalen staatlichen Ermittlungsbefugnisse, auch unter dem Gesichtspunkt der Zugangsdatenspeicherung, wohl durchaus machtvoll. - Die derzeitige Diskussion suggeriert jedoch, dass staatlicherseits eine vorsorgliche Kontrollmöglichkeit über sämtliche realen oder virtuellen Bewegungen der Bürger notwendig sei. Es würde dann letztlich auf die Interpretation dieser Datenflut ankommen, wie das Verhalten der Bürger bewertet werden würde und ob sich daraus dann ein staatliches Recht auf Durchsuchung auch der privaten Daten ergeben würde. Diese Interpretationshoheit würde jedoch letztlich politischen Vorgaben unterliegen. Falls diese einmal nicht mehr mit den Vorstellungen übereinstimmen sollten, die wir bisher gewohnt waren, wird sich ein Meister finden lassen mögen, welcher dann den richtigen Spruch wird kennen sollen!

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22. Dezember 2007 19:25

Dass es sich bei Online-Durchsuchungen um groben Unfug handelt

Hermann van der Veen (HvdVeen)

müßte eigentlich jedem vernunftbegabten Menschen klar sein.

Man benötigt "Profi-Suchsysteme" um wirklich Festplatten durchstöbern zu können. Diese stehen "online" unseren "Unsicherheitskräften" allerdings nicht zur Verfügung.

Damit wird das eigentliche Ziel dieser Maßnahme deutlch. Eine allgemeine Schnüffelei in den "privaten Daten" des Normalbürgers. Und dies ist nunmal völlig indiskutabel.

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22. Dezember 2007 19:01

Fragwürdige Rücksicht? Fragwürdige Mittel!

Dirk Salewski (dirk_salewski)

Ein Streit zwischen denen, die im Staat eine potentielle Bedrohung sehen, und jenen, die glauben, der Staat müsse das Leben der Einzelnen in der freiheitlichen Gesellschaft schützen dürfen? Da möchte man doch glatt auf die moralisch gebotene Seite wechseln - denn selbstverständlich will nahezu jeder, daß der Staat das Recht hat, Leben zu schützen.

Fragwürdig nur, den Titelseitenkommentar mit diesen lenkenden Worten zu beginnen - es wird immerhin suggeriert, daß die Frage, ob eine Onlinedurchsuchung überhaupt sinnvoll zu bewerkstelligen ist, mit positivem Ergebnis entschieden wäre (in Fachpublikationen ist bisweilen das Gegenteil der Fall).

Und damit ist bereits gesagt, was das Problem dieser Debatte ist - es ist nicht so sehr ein Streit zwischen denen, die die gefühlt letzten Reste ihrer Privatsphäre gegen den Leviathan verteidigen wollen und denen, die auch den zwei Diktaturen auf unserem Boden immerhin noch das Positivum der erhöhten öffentlichen Sicherheit abgewinnen können. Es geht hier um Wählerstimmen, und man kann derer reichlich gewinnen, wenn man der planlosen Mehrheit in diesem Land erzählt, die Welt würde sicherer, wenn man Computer online überwacht. Wen stören da die paar Experten - und seien es selbst Polizisten.

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22. Dezember 2007 17:47

..... um das Leben der Einzelnen in der freiheitlichen Gesellschaft zu schützen.

Peter Müller (teufelstein)

Es geht nicht um das Leben des Einzelnen. Wenn es um das Leben des Einzelnen gehen würde, dann gäbe es schon lange ein Tempoimit auf deutschen Autobahnen. Und um was ging es noch gleich bei der Einführung der Kontostammdatenabfrage? Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung? Und um was geht es jetzt? Der Terrorismus und das "Leben der Einzelnen" sind nur ein Vorwand.

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22. Dezember 2007 17:18

Wolkenkuckucksheim Karlsruhe

Wilhelm Friedrich (WillyF)

Mit der Qualifizierung des BVerfG als zuweilen abgehobenes Wolkenkuckucksheim hat der Autor durchaus recht. Viele Entscheidungen aus Karlsruhe zur Wohnraumüberwachung oder zur Rasterfahndung sind einfach in hohem Maße lebensfremd, was nicht sonderlich verwundert, weil sämtliche Entscheidungen von jungen Richterinnen und Richtern vorbereitet werden, die den Verfassungsrichtern zuarbeiten, aber kaum über Berufs- und Lebenserfahrung verfügen.

Aber folgendes gebe ich zu bedenken: Ist es verhältnismäßig, ein ganzes Volk zu bespitzeln, obwohl jeder Terrorist, der online tätig wird, durch Anonymisierungsdienste wie Torpark oder Verschlüsselungen wie PGP seine gesamte internetgestützte Kommunikation verschlüsselt und damit ohnehin nicht gefasst werden kann?

Wohl kaum! Und deshalb wird Karlsruhe hier zu Recht einen Riegel vorschieben müssen!

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