Von Peter Carstens
22. Dezember 2007 Die Debatte über die Online-Durchsuchung ist ein Stellvertreterstreit zwischen denen, die im Staat eine potentielle Bedrohung der Freiheit sehen, und jenen, die glauben, der Staat müsse dürfen, was er könnte, um das Leben der Einzelnen in der freiheitlichen Gesellschaft zu schützen. Die Grenzen im Möglichen machen den demokratischen Rechtsstaat aus.
Allerdings hat sich in der Rechtsprechung und in der linksliberalen Politik ein Privatheitsbegriff festgesetzt, der die informationelle Intimsphäre des Einzelnen den Lebensinteressen anderer überordnet. Im Falle islamistischer Terroristen kann das dramatische Folgen haben. So wird das Privatheitsversprechen, das die Justizministerin Zypries und das Bundesverfassungsgericht postulieren, zum Risiko.
Anderen Verbrechern, etwa Rauschgift- und Menschenhändlern, kommt das Privatheitskonstrukt bereits am Beispiel der akustischen und optischen Wohnraumüberwachung zugute: Auch die Mafia hat ein Recht auf unbehelligtes Schlafzimmergeflüster, so meint das Verfassungsgericht. In der Verbrechensbekämpfung bewirkt diese Deutung, dass die akustische Wohnraumüberwachung kaum angewendet werden kann.
Bauanleitungen für Autobomben zum Herunterladen
Bei der Beobachtung mutmaßlicher islamistischer Terroristen stellt sich das Schlafzimmerproblem seltener. Umso mehr steht die Kommunikationstechnik derer, denen sie den Tod wünschen, im Vordergrund: das Internet. In virtuellen Debattierclubs werden dort lohnende Ziele für Anschläge und ideologische Fragen erörtert. Bauanleitungen für Autobomben finden sich zum Herunterladen. Wer was aus dem Netz holt und bei sich speichert - Lagepläne, Broschüren, Post -, das wäre für die Fahnder hochinteressant. Zumal dann, wenn sie erst kurz vor einer geplanten Tatausführung auf einen Verdächtigen aufmerksam werden. So könnte man zum Beispiel mit heimlicher Online-Durchsuchung herausfinden, was ein junger Islamist vorhat, der bei seiner Rückkehr aus einem Ausbildungslager in Pakistan erstmals auffällt.
Statt das in kontrollierter Weise zu gestatten, wird aber in Deutschland gestritten: fünf Jahre lang über die Anti-Terror-Datei, seit sechs Jahren über den abhörsicheren Digitalfunk, zwei Jahre lang über das Gemeinsame Terrorismusabwehrzentrum (GTAZ). Seit bald einem Jahr erörtern Politik und Verfassungsgericht die heimliche Online-Durchsuchung. Denen, die Anschläge verhindert haben, wird dabei vorgehalten, im präventionstechnischen Überbietungswettbewerb (Verfassungsrichter Di Fabio) den Terroristen ein zu großes Gewicht in der Gesetzgebung zu geben. Die einen sehen den Innenminister Schäuble beraten von der intellektuellen Lust am Ausnahmezustand, andere deuten das Attentat von 1990 auf Schäuble als Ursache seiner Gefahrenfurcht. Da wird die Befürchtung gestreut, dass die beobachtungsfreien Zonen immer enger würden.
Freude bei den Präventionsstaatsgegnern
Das Überwachungsnetz des Staates besteht in Wahrheit aus eher dünnen Fäden, die oft schon an den Grenzen der Bundesländer reißen. Polizeiberichte zu den mutmaßlichen Terroristen, die im Sauerland festgenommen wurden, besagen: Es hat die Sicherheitsbehörden beinahe ihre ganze Kraft gekostet, eine einzige Gruppe daran zu hindern, Hunderte Liter hochexplosiver Chemikalien in Massenvernichtungswaffen zu verwandeln. Die mutmaßlichen Attentäter waren versammelt, Wasserstoffperoxid und Zünder standen bereit. Doch die Computerfestplatte dieser jungen Extremisten blieb tabu, es hätten ja Liebesbriefe oder Abschiedsbriefe an die Eltern dort gespeichert sein können. Desgleichen gilt natürlich für die Videoüberwachung in Wohnräumen: Blind und taub soll der Staat sein, wo es um das sogenannte Privatleben derer geht, die ihn bedrohen.
Der Telefonüberwachung entzog sich die Gruppe zuweilen, indem sie dutzendfach verschiedene Telefongeschäfte und Internetcafés aufsuchte. Die Ermittlungen beschäftigten bis zu fünfhundert Beamte und waren doch lückenhaft. Wegen Personalnöten in den Monaten der Observationen blieben außerdem andere Milieus unbehelligt von Kontrollen. Die Präventionsstaatsgegner wird das freuen, allerdings auch die Mafia.
Zypries - Mutter der Bürgerrechte
Trotz der Verhaftungen im Sauerland wird alleine die deutsche Gruppe der Islamischen Dschihad-Union (IJU) weiterhin als gefährlich eingeschätzt. Relativitätstheoretiker in Karlsruhe und Berlin beharren aber auf einem Privatheitsbegriff, der im Zeitalter alltäglicher Leibeskontrolle am Flughafen und des Kundenkartenfiebers wenig mit der Wirklichkeit zu tun hat.
Unterstützung finden die Karlsruher Rechtsoligarchen in der kleinen Altliberalen-Fechtgemeinschaft der früheren Minister Hirsch und Baum, deren Beschwerden neuerdings von prozessvorbereitenden Interviews und Reden der Richter begleitet werden. In der Regierung kämpft Justizministerin Zypries (SPD) für diese beinahe schon systematische Lähmung der Polizei. Sie ließ sich von einer unpolitischen Staatssekretärin unter Innenminister Schily zur Mutter der Bürgerrechte formen, der es freilich an den sachlichen Beweisen für ihre Gründe mangelt. Man wird sie und die Karlsruher Richter gelegentlich danach zu fragen haben.
Text: F.A.Z., 22.12.2007, Nr. 298 / Seite 1
Bildmaterial: dpa
