Glosse Politik

Zulassung

19. August 2005 Dt. Ob es sich bei der nunmehr als Linkspartei zur Wahl antretenden PDS um eine wahlrechtlich unzulässige Listenvereinigung (mit der WASG) handelt - diese Auffassung haben zwei frühere Verfassungsrichter in dieser Zeitung dargelegt - oder nicht, das wird ein Gericht klären. Wir wären nicht in Deutschland, wenn sich da kein Kläger fände. Den Wahlleitern, die unter hohem Zeitdruck darüber zu befinden hatten, ob die eingereichten Landeslisten die formalen Zulassungskriterien erfüllen, war diese Prüfung nicht möglich. Auch wenn mittlerweile SPD und Unionsparteien gemeinsam das neue Duo infernale Gysi/Lafontaine auf den Mond wünschen - die Nichtzulassung einer demoskopisch erstarkenden PDS aus rechtlichen Gründen würde niemandem mehr nützen als ebendiesen beiden und wäre noch weitaus schwerer zu vermitteln als eine (mögliche) Absage der vorzeitigen Wahl durch das Verfassungsgericht. Es hilft nichts: Dieser populistischen Herausforderung werden sich die Volksparteien schon politisch stellen müssen. Sie täten allerdings gut daran, es künftig so anzustellen, daß dabei nicht siebzig Prozent der Nicht-PDS-Wähler in Ostdeutschland gleich mitbeleidigt werden.

Text: F.A.Z., 20.08.2005, Nr. 193 / Seite 10

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