
Soll man sich jetzt darüber aufregen, dass Herr Zündel verurteilt worden ist? Wenn ich Herrn Zastrow richtig verstehe: ja! Denn es ist (obwohl er das Wort nicht gebraucht) "Gesinnungsstrafrecht", und das darf nicht sein.
Mag Herr Zündel Revision einlegen, und, falls diese erfolglos bleibt, Verfassungsbeschwerde erheben. Es ist schon etwas dran an der Ansicht, dass die Paragraphen, nach denen er verurteilt worden ist, im Lichte des Grundrechts auf Meinungsfreiheit nicht ganz unproblematisch sind. Insofern könnte Herr Zündel - ungewollt - zu einer Fortbildung des Rechts beitragen.
Einstweilen sehe ich ihn dabei aber lieber hinter Gittern.

Dieser Kommentar ist völlig inakzeptabel, denn er suggertiert, der Holocaust wäre eine Schimäre. Auf jiddisch würde man sagen: Halewaj! (=Wäre es doch so!). Aber der millionenfache Mord an den europäsichen Juden ist trauriger Fakt. Es ist ja nur zu verständlich, daß ewig gestrige Deutsche versuchen ihre Taten zu verleugnen und sich mit solchen Kiminellen solidarisieren. Traurig nur so einen Stuss in der Zeitung von Joachim C. Fest als Kommentar zu lesen.
Professor Dr. Andreas Nachama,
Stiftung Topographie des Terrors | Touro College Berlin

Werter Zastrow,
Der Absatz, mit dem Sie den Holocaust-Leugnungs-Paragrafen kritisieren, gibt mir zu denken. Sie schreiben:
"Er macht es einem Überzeugungstäter unmöglich, entlastende Beweise anzuführen - da ja das Leugnen von Sachverhalten verboten wurde, muss mit verboten werden, darüber zu verhandeln, ob es welche sind. Sonst würde die Verhandlung selbst zur strafbaren Handlung. Eigentlich könnte man sich das aufwendige Verfahren also schenken, und eigentlich war das allen Verfahrensbeteiligten in Mannheim klar: ein kurzer Prozess im Gewand eines langen."
Sie schreiben weiter "Ob das eines Rechtsstaats würdig ist, steht auf einem anderen Blatt."
Es mag sein, dass ich Sie wirklich missverstehe, aber wenn ich das so lese, habe ich den Eindruck, dass Sie das monatelange Zündel-Verfahren in der BRD immer noch als zu kurz und für eines Rechtsstaates unwürdig hielten. Das wiederum gäbe mir dann allerdings doch sehr zu denken, weil ich nicht verstünde, weshalb Sie solche Sympathien für einen derartigen Verbrecher, der den Tod von 6 Millionen Juden leugnet, hier in der FAZ äußerten.
In der wirklichen Hoffnung, Sie gründlich missverstanden zu haben, wäre ich für eine baldige Klarstellung dankbar.

Gratuliere zu dem Kommentar! Diese Verurteilung ist ein Justizskandal, denn man kann solche Diskursdelikte nicht mit schwerer Körperverletzung und schwerem Raub gleichsetzen.
Wenn man bedenkt, daß z.B. in Israel die Ermordung von Palästinensern völlig straffrei ist, bekommt dieses Holocaust-Urteil einen bösen Nachgeschmack und wird sicher nur das provozieren, was es vorgibt, verhindern zu wollen: Ein offensives Eintreten für das Ende der Erbschuld und die Beurteilung nach der Gegenwart.