Datenschutz

Du darfst - aber nicht alles

Von Reinhard Müller

20. März 2008 Die Abschiedsfestspiele des Verfassungsrichters Wolfgang Hoffmann-Riem gehen zu Ende. Sieht man von der ebenfalls maßgeblich aus seiner Feder stammenden Caroline-Entscheidung ab, so standen die vergangenen Wochen ganz im Zeichen von Computer- und Datenschutz: Online-Durchsuchung, automatisierte Erfassung von Auto-Kennzeichen und nun das Eilverfahren zur Vorratsdatenspeicherung.

Die Botschaft des Ersten Senats an den Gesetzgeber in Zeiten des Terrors lautet: Du darfst - aber nicht alles. Man kann darüber streiten, ob umfangreiche Datensammlungen tatsächlich einen „erheblichen Einschüchterungseffekt“ auf die Bürger haben. Vielleicht ist auch das Gegenteil der Fall: dass sie sich besser aufgehoben fühlen, wenn sie wissen, dass der Staat in der Informationsgesellschaft Schritt halten und - in engen, kontrollierten Grenzen - auch auf Daten zugreifen kann.

Beruhigend ist, dass sich das Verfassungsgericht weiterhin nicht scheut, auch Rechtsakte, die aufgrund europäischer Gesetzgebung ergangen sind, notfalls außer Kraft zu setzen. Auf das Parlament ist hier kein Verlass.

Text: F.A.Z.

© Frankfurter Allgemeine Zeitung GmbH 2009.
Alle Rechte vorbehalten.
Vervielfältigungs- und Nutzungsrechte erwerben
Verlagsinformation

Verpassen Sie nicht den Kündigungsstichtag 30.11. Vergleichen Sie jetzt Ihre Kfz-Versicherung und sparen Sie bis zu 500 €!

FAZ.NET Suchhilfe
F.A.Z.-Archiv Profisuche