Kommentar

Die Justiz in Nöten

Von Reinhard Müller

11. Dezember 2003 Das allgemeine Reformfieber hat auch die Justiz erfaßt - mit der ihr angemessenen leichten Verzögerung. Die knappen öffentlichen Mittel und das Streben nach einem Umbau der Sozialsysteme werden als Anlaß genommen, um über Strukturänderungen im Gerichtswesen nachzudenken. So hat der Vorsatz, Arbeitslosen- und Sozialhilfe zusammenzulegen, die Idee wiederbelebt, Verwaltungs-, Sozial- und Finanzgerichte zu vereinen. "Synergieeffekte nutzen" heißt die Zauberformel. Eine andere - ähnlich originelle - lautet Privatisierung. Denn mehr Geld für das Gerichtswesen gibt es nicht. Im Gegenteil: Die im Vergleich zu anderen Ressorts kleinen Justizetats sind angeblich nicht zu halten. Die Justizminister, die meist nicht aus der Reihe der parteipolitischen Frontmänner kommen, haben keine starke Stellung im Kabinett, sosehr sie sich selbst auch für unentbehrlich halten.

Das öffentliche Interesse an der Justiz und an der Rechtspolitik ist gering, obwohl allenthalben nach mehr Sicherheit, auch mehr Rechtssicherheit, gerufen wird. Forderungen nach mehr Polizei sind selbst heutzutage weniger schwer durchzusetzen. Mehr Polizisten klären zweifelsohne mehr Straftaten auf. Doch wo sind die Ankläger und wo die Richter für die dann in Gang kommenden Verfahren?

Wenn ein gefährlicher Straftäter auf freien Fuß gesetzt werden muß, weil ein Gericht nicht in der vorgeschriebenen Frist entscheiden kann, oder wenn verwaltungsgerichtliche Verfahren länger als zehn Jahre dauern, wird auch der Öffentlichkeit deutlich, daß der Rechtsstaat etwas kostet. Man kann seine Leistungen genau wie die des Sozialstaats nach fiskalischen Maßstäben überprüfen. Aber irgendwann ist der Punkt erreicht, an dem der (soziale) Rechtsstaat seinen Charakter verliert. Das kann auch geschehen, wenn der Justiz immer mehr Aufgaben, nicht aber die nötigen Mittel zugewiesen werden.

Nun kann, insbesondere im internationalen Vergleich, bisher keine Rede davon sein, daß es in Deutschland schwerwiegende rechtsstaatliche Defizite gibt. Und doch muß man sich auf die Frage besinnen: Was sind die Kernaufgaben der Justiz? Was müssen unbedingt Richter machen? Und was können andere erledigen? Müssen etwa Handelsregister bei den Gerichten geführt werden? Oder sollten das die Industrie- und Handelskammern machen? Kann das Gerichtsvollzieherwesen privatisiert werden? Müssen Betreuungsentscheidungen von Richtern getroffen werden? Ist der Richtervorbehalt für bestimmte staatliche Eingriffe in diesem Umfang notwendig?

Es fällt leicht, Argumente für die Privatisierung so mancher Leistung zu finden, die bisher von der Justiz wahrgenommen wird. Womöglich ist der Staat, der dabei herauskommt, tatsächlich schlanker. Aber man wird einige Stellschrauben an seiner Grundordnung drehen müssen, um ein solches Ziel auf einwandfreiem Weg zu erreichen.

Man mag dafür eintreten, daß allein Ärzte darüber befinden dürfen, ob ein Kranker an das Bett gefesselt wird. Doch wenn dies für eine freiheitsbeschränkende Maßnahme gehalten wird, muß darüber nach bisherigem Verfassungsverständnis ein Richter entscheiden. Eine andere Frage ist es, ob die Betreuungskosten dem Justizetat zugeschlagen werden müssen oder ob sie nicht vielmehr zum Haushaltstitel Soziales gehören. Wer eine DNA-Probe ("genetischer Fingerabdruck") für so unproblematisch wie einen Fingerabdruck hält und sie unter denselben Voraussetzungen entnehmen lassen will - etwa bei Schwarzfahrern -, der mag sich fragen, warum das unbedingt ein Richter anordnen muß. Alle anderen wissen es.

Trotzdem müssen sich auch die Justizverwaltung und die Richterschaft Fragen gefallen lassen. Was macht einen guten Richter aus? Über die Qualität der Rechtsprechung wird meist nur auf einer recht abstrakten Ebene diskutiert: Wenn die Justiz sich nur vollkommen selbst verwalten könnte, dann wäre gewiß alles besser. Doch unabhängig davon, ob dieser Zustand je erreicht werden wird und erreicht werden sollte: Schon jetzt ist zu bezweifeln, daß sich richterliche Leistung in Erledigungszahlen messen läßt.

Es gibt kaum Anreize für die jüngeren Richter, und mancher ältere befindet sich längst in der inneren Emigration. Besonders begehrt ist die Position des Beisitzers in einer Kammer, die als halbe Arbeitsstelle mit voller Besoldung gilt. Lediglich ein Organisationsproblem? Oder steht einer besseren Arbeitsverteilung die verfassungsrechtlich garantierte Unabhängigkeit des einzelnen Richters entgegen? Dann wird sie wohl zu weit ausgelegt.

Auch die Bürger, die sich gern über die angeblich langsame deutsche Justiz beschweren, haben einen Anteil an der Überlastung der Gerichte. Hat der Bürger nicht - "Wir leben schließlich in einem Rechtsstaat" - ein Recht, zu klagen? Steht ihm nicht laut Grundgesetz der Rechtsweg jederzeit offen? Gewiß, aber warum muß mancher gegen einen Bußgeldbescheid, dessen Rechtmäßigkeit er selbst am besten kennt, bis nach Karlsruhe ziehen? Es ist sein Recht, aber nicht sein "gutes Recht", die Gerichte mit Nichtigkeiten von wichtigen Entscheidungen abzuhalten. Hier wirkt eine unheilige Allianz von bedauernswerten Anwälten und Rechtsschutzversicherungen nicht im Interesse des Rechtsstaats - und damit letztlich auch nicht im Interesse der Gesamtheit der Bürger.

All das zeigt nur, daß ein funktionierender Rechtsstaat nicht verordnet werden kann. Der "Kampf ums Recht" kann nur gemeinsam und auf lange Sicht bestanden werden. Es ist deshalb zu prüfen, ob manche als Reformen gepriesenen Vorhaben, die im wahrsten Sinne des Wortes "aus der Not geboren" sind, nicht noch dann nachteilige Wirkungen zeitigen werden, wenn ihre finanziellen Gründe längst wieder vergessen sind.

Text: Frankfurter Allgemeine Zeitung, 12.12.2003, Nr. 289 / Seite 1

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