Projekt Europa

Das eingelöste Freiheitsversprechen

Von Werner Mussler

Zumindest die Agrarpolitik der EU ist nicht profitabel

Zumindest die Agrarpolitik der EU ist nicht profitabel

23. März 2007 Für die deutschen Nachkriegspolitiker verkörperte der EWG-Vertrag weit mehr als eine nur wirtschaftliche Zukunftshoffnung. Walter Hallsteins leidenschaftliches Werben für den Vertrag in der Bundestagssitzung vom 21. März 1957, unmittelbar vor der Unterzeichnung in Rom, veranschaulicht das: „Der Vertrag ist nicht nur die unerlässliche Voraussetzung für eine freizügige wirtschaftliche Entfaltung in Europa. Er ist darüber hinaus ein Unterpfand für unsere politische Freiheit und für die Existenz unseres Volkes.“

Das Freiheitsversprechen des Vertrags war ein politisches und ein wirtschaftliches. Europa sollte zugleich eine Friedensgemeinschaft und ein großer Markt der Möglichkeiten werden. Fünfzig Jahre später sind die Grenzen und die Märkte - fast - vollständig offen. Das Freiheitsversprechen hat sich für die Bürger und für die Wirtschaft erfüllt, im Alltag der vier Freiheiten des Austauschs von Arbeit und Kapital, von Gütern und Diensten und im Alltag des unbehinderten Grenzübertritts. In Euro und Cent lässt sich dieser Freiheitsgewinn nicht messen.

Mehr als eine Freihandelszone

Genauso unmöglich ist es, eine in nackte Zahlen gefasste ökonomische Bilanz von fünfzig Jahren „Europa“ zu ziehen. Die Frage, was die Integration wirtschaftlich gebracht habe, ist nur allgemein zu beantworten: Die Europäer verdanken ihren Wohlstand vor allem dem Binnenmarkt.

Quantifizieren kann man diesen Befund aber kaum. Denn erstens lässt sich weder die Vervielfachung des deutschen oder europäischen Pro-Kopf-Einkommens noch die des Handels innerhalb der heutigen EU in diesem Zeitraum monokausal auf den europäischen Zusammenschluss zurückführen. Zweitens verkürzt man die Wirkungen der wirtschaftlichen Integration, beschränkt man sie auf die Handel schaffenden Effekte, die vom freien Waren- und Dienstleistungsverkehr ausgehen.

Die EU ist - auch ökonomisch gesehen - weit mehr als eine Freihandelszone. Das drückt sich in der die Freiheitsrechte verstärkenden europäischen Wettbewerbspolitik ebenso aus wie in der ökonomisch schädlichen Agrarpolitik oder in allerlei neueren Politiken mit zweifelhaftem Nutzen. Die wirtschaftliche Bilanz der Agrarpolitik dürfte eindeutig negativ sein, die der interregionalen Umverteilungspolitik über die Regional- und Kohäsionsfonds per saldo kaum positiv.

„Kosten der Nichtverwirklichung Europas“

Wie sollen die Ausgaben für die Agrarpolitik mit den Integrationseffekten des Binnenmarkts verrechnet werden? Wie der deutsche Beitrag zum EU-Haushalt mit den zusätzlichen Marktchancen deutscher Unternehmen im europäischen Ausland? Wie die Verschwendung von EU-Geldern mit den gesunkenen Telefongebühren infolge der von „Brüssel“ initiierten Deregulierung? Wie die (auch) auf die EU zurückgehenden Bürokratiekosten mit der Erwartungsstabilisierung für die Unternehmen, die aus dem Wegfall der Wechselkursrisiken im Euro-Raum resultiert?

Es hilft auch nicht, pseudowissenschaftliche Rechnungen über die Kosten der „Nicht-EU“ aufzustellen. Die Europäische Kommission ist mit einem solchen Vorhaben letztlich auf die Nase gefallen, auch wenn der von ihr in Auftrag gegebene Cecchini-Bericht über die „Kosten der Nichtverwirklichung Europas“ seinen politischen Zweck erfüllt haben mag, für das damals initiierte Binnenmarktprogramm zu werben.

Der 1988 veröffentlichte Bericht verhieß geradezu ein Schlaraffenland. Er prognostizierte, die „Vollendung“ des Binnenmarkts werde das europäische Sozialprodukt um etwa zwei Prozent steigern. Auch könne die Inflation komplett gebändigt, könnten mehr als sechs Millionen neue Arbeitsplätze geschaffen werden. Dass diese Effekte eingetreten und eindeutig dem Binnenmarkt zuzurechnen wären, behauptet heute niemand mehr.

Planungs- und Rechtssicherheit

Trotz all dieser Vorbehalte lassen sich die gewaltigen wirtschaftlichen Vorteile der Integration nicht bestreiten. Dass sich mit ihr beispielsweise der deutschen Wirtschaft ein riesiger Markt erschlossen hat, ist eine Binsenweisheit. Wer sie etwa mit dem Hinweis darauf zu relativieren sucht, dass deutsche Unternehmen doch in alle Welt exportierten und dass sie nicht nur in Europa, sondern allüberall investierten, hat nur halb recht.

Der Binnenmarkt hat auch für den Abbau nichttarifärer Handelshemmnisse und damit für mehr Planungs- und Rechtssicherheit gesorgt. Vor allem aber gehen die vier Grundfreiheiten weit über den Warenverkehr hinaus. Sie betreffen nicht nur den Handel, sondern die Bewegungsfreiheit der Unternehmen und der Bürger: die Möglichkeit, anderswo unbehindert zu investieren, genauso wie der unkomplizierte Zugang zu einem Arbeits- oder Studienplatz im EU-Ausland. Die Grundfreiheiten sind einklagbare Freiheitsrechte.

Gegenstandsloses Phantom

In Deutschland und anderswo gelten diese Freiheitsrechte freilich häufig genug eher als Zumutung für die Bürger. Oder es heißt, nur die Wirtschaft habe von ihnen profitiert. Seit den Referenden über den geplanten Verfassungsvertrag vor zwei Jahren (vor allem jenem in Frankreich, weniger jenem in den Niederlanden) gilt Europa oft als Chiffre für die Bedrohungen, die vermeintlich von der Globalisierung ausgehen.

Die europäische Politik versucht, der darin enthaltenen Furcht mit Phrasen über die Wünschbarkeit eines „europäischen Sozialmodells“ zu begegnen. Sie dürften auch in der bevorstehenden „Berliner Erklärung“ enthalten sein. Wahrscheinlich bleibt dieses Sozialmodell auch künftig, was es bislang ist: ein gegenstandsloses Phantom.

Sollte es aber irgendwann mit Inhalt gefüllt werden, stünde nicht nur das bisher erfüllte Freiheitsversprechen des EWG-Vertrags auf dem Spiel. Es würde auch die europäische Wirtschaftsordnung in Frage gestellt, die im Kern durch die Herrschaft des Rechts und durch marktwirtschaftliche Prinzipien gekennzeichnet ist.

„Funktionale Beschränkung“

Freilich ist das auf dem Freiheitsversprechen gründende Modell des EWG-Vertrags nicht erst seit zwei Jahren Anfechtungen ausgesetzt. Ernst-Joachim Mestmäcker konstatiert vor allem seit den Vertragsänderungen von Maastricht und Amsterdam einen Wandel der Integrationsziele und -mittel: Die politischen Aufgaben der EU seien seither ständig erweitert worden, ohne dass die Mitgliedstaaten sich bereitgefunden hätten, ihre eigenen Zuständigkeiten klar von jenen der EU abzugrenzen. Dadurch sei einerseits die „funktionale Beschränkung“ der Gemeinschaft auf die binnenmarktbezogenen Tätigkeiten aufgeweicht worden; zugleich hätten sich die Mitgliedstaaten Interventionskompetenzen gesichert, auf die sie in der Logik des Binnenmarkts gerade keinen Zugriff haben sollten.

Die Folgen, die diese Verwischung der Zuständigkeiten hat, zeigen sich in der Diskussion über den wachsenden Protektionismus in der EU. Einerseits haben in jüngster Vergangenheit mehrere Mitgliedstaaten demonstriert, wie wenig sie die Binnenmarktregeln kümmern. Das wohl eklatanteste Beispiel waren die rechtswidrigen Versuche Spaniens, per Gesetz die Übernahme des nationalen Energieunternehmens Endesa durch ausländische Wettbewerber zu verhindern.

Andererseits scheint die Kommission ihre Rolle als Hüterin der Verträge und damit der Binnenmarktregeln immer halbherziger wahrzunehmen - oder sie interpretiert sie in populistischer Weise um. Beleg für Ersteres ist die jüngst gewährte Brüsseler Konzession an Deutschland, den gemeinschaftsrechtswidrigen Namensschutz für die Sparkassen bestehen lassen zu dürfen. Beleg für Letzteres ist der an sachfremden Kriterien orientierte Kommissionsvorschlag, die Roamingpreise gesetzlich zu deckeln.

Finalität der Kompetenzen

Von Walter Eucken stammt der Satz, dass nur ein schlanker Staat auch ein starker Staat sein könne, dass also ein mit Aufgaben überfrachteter Staat ein schwacher Staat ist. Dieser Gedanke lässt sich auf die europäische Ebene übertragen: Je mehr Aufgaben die Kommission oder „die EU“ an sich zieht, desto weniger gelingt es ihr, ihre Kernaufgaben wahrzunehmen.

Die angedeuteten Kompetenzprobleme verweisen auf die offene Frage nach der Finalität der EU. Möglicherweise reicht diese „Finalität“ tatsächlich über die des EWG-Vertrags hinaus. Wer aber „Europa“ auf andere Ziele als die des Binnenmarkts verpflichten will, muss sich des eingelösten Freiheitsversprechens von 1957 erinnern. Dahinter darf die EU nicht zurückfallen.

Text: Frankfurter Allgemeie Zeitung
Bildmaterial: dpa

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